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Schutzimpfung, Immunisierung

Schutzimpfung, Immunisierung (s.d.) Einbringung von Stoffen in den lebenden Körper, die ihn gegen bestimmte Infektionskrankheiten schützen. Sie beruht auf der alten indischen Erfahrung, daß Pockenpustelgift, auf die Haut verimpft, leichtere Erkrankung hervorruft als die auf gewöhnliche Weise erworbene Erkrankung. JENNER, s. d., entdeckte, daß der Pustelinhalt von pockenkranken Rindern noch leichtere lmpferkrankungen bei Menschen erzeugt, die trotzdem gegen Pocken schützen; NAPOLEON ließ 1805 alle Soldaten gegen Pocken schutzimpfen. PASTEUR führte 1880 die Impfung mit durch Tierpassage abgeschwächten Mikrobien grundsätzlich durch Versuche ein: aktive Schutzimpfung BEHRING und KITASATO fanden 1890, daß Blutserum aktiv immunisierter Tiere, auf andere Tiere oder auf Menschen übertragen, denselben Schutz verleiht, sofort, ohne Erkrankung und ohne Mitwirkung des eigenen Körpers: passive Schutzimpfung; sie hält nur 1—2 Wochen vor, bei Übertragung des Serums derselben Tierart bis zu Monaten. Die aktive Schutzimpfung kann auch durch Übertragung abgetöteter Bakterienkulturen erfolgen: Vakzine, s. d., so bei der jetzt üblichen Typhus- und Choleraschutzimpfung, sowie durch Übertragung von Stoffwechselerzeugnissen der Bakterien, Toxinen, so bei Diphtherie, Tetanus usw. Die Überwindung einer Infektion und die Immunisierung beruhen zum großen Teil auf der Leistung der Körperzellen, aber auch auf Veränderung des Serums (s. d. und spez. Reiztherapie) erstere z. T. auf Phagozytose, Zerstörung eingedrungener Bakterien durch Leukozyten, die auch wieder mit Veränderungen des Serums in Beziehung steht.