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Wahrnehmung

Wahrnehmung. Wahrnehmung ist „das empirische Bewußtsein, d. i. ein solches, in welchem zugleich Empfindung ist“, KrV tr. Anal. 2. B. 2. H. 3. Abs., 2 (I 206—Rc 262). Die „Materie der Wahrnehmung“ ist die Empfindung (s. d.). „Wahrnehmung“, d. h. empirisches Bewußtsein des in der Anschauung Gegebenen wird nur möglich, ist bedingt durch die „Synthesis der Apprehension“ (s. d.), die „Zusammensetzung des Mannigfaltigen in einer empirischen Anschauung“. Da diese Synthesis der Einheit der „transzendentalen Apperzeption“ (s. d.) und den Kategorien (s. d.) gemäß sein muß, so steht die Synthesis, wodurch selbst Wahrnehmung möglich wird, unter den Kategorien, die also a priori von allen Gegenständen der Erfahrung gelten, ibid. tr. Anal. § 26 (I 170 f.—Rc 215 f.). — Wahrnehmung ist Erscheinung, „mit Bewußtsein verbunden“. Ein „notwendiges Ingredienz“ der Wahrnehmung selbst ist die Einbildungskraft (s. d.), welche erst das Mannigfaltige der Anschauung in ein „Bild“ bringt, KrV 1. A. tr. Anal. 1. B. 2. H. 3. Abs. (I 722 f.—Rc 206); vgl. Apprehension. Die (äußere) Wahrnehmung stellt „etwas Wirkliches im Raume“ vor, sie ist die „Vorstellung einer Wirklichkeit“. „Alle äußere Wahrnehmung also beweist unmittelbar etwas Wirkliches im Raume, oder ist vielmehr das Wirkliche selbst.“ Aus Wahrnehmungen kann „Erkenntnis der Gegenstände“ erzeugt werden; hierbei kann es auch zu trüglichen Vorstellungen kommen (Traum, „Sinnestäuschung“), die aber ohne Wahrnehmungen nicht möglich wären, ibid. tr. Dial. 2. B. 1. H. 4. Paralogismus (I 747 ff.—Rc 458 ff.). „Das Bewußtsein einer empirischen Anschauung heißt Wahrnehmung.“ Daß etwas nicht wahrgenommen wird, nimmt ihm nicht den Charakter des sinnlich Anschaulichen, Üb. e. Entdeck. 1. Abs. C (V 3, 38). Wahrnehmung ist „empirische Anschauung“. Prol. § 10 (III 37). Wahrnehmung; d. h. „Anschauung, deren ich mir bewußt bin“, gehört bloß den Sinnen an, wird aber durch den Verstand verknüpft, und zwar subjektiv in einem Wahr-nehmungsurteil, objektiv in einem Erfahrungsurteil (s. d.), welches also mehr enthält als bloße Wahrnehmung. Aus Wahrnehmung wird Erfahrung (s. d.) erst durch Subsumierung der Wahrnehmung unter einen reinen Verstandesbegriff, eine Kategorie, ibid. § 20 (III 57 f.). Was mit (wirklicher oder möglicher) Wahrnehmung zusammenhängt, auf solche Bezug hat. hat (empirische) Wirklichkeit (s. d.). Vgl. Anschauung, Physik, Antizipationen, Erfahrung, Existenz. „Empirische Vorstellungen, deren man sich bewußt ist“, sind „verbundene Wahrnehmungen“, Fortschr. d. Metaph. 1. Abt. V. d. Umfange ... (V 3, 100). Wahrnehmung ist Empfindung, mit Bewußtsein verbunden, ibid. (V 3, 103). Wahrnehmung für sich allein ist noch nicht Erfahrung (s. d.) Wahrnehmen (percipere) ist „sich mit Bewußtsein etwas vorstellen“, Log. Einl. VIII (IV 71) Vgl. Empfindung, Affektion, Anschauung, Erfahrung, Existenz, Wirklichkeit.