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Weisheit

Weisheit. Die Weisheit ist eine „praktische Idee“, die „Idee von der notwendigen Einheit aller möglichen Zwecke“, die allem Praktischen als Bedingung zur Regel dienen muß, KrV tr. Dial. 1. B. 2. Abs. (I 339—Rc 408). Weisheit ist „die Eigenschaft eines Willens ..., zum höchsten Gut, als dem Endzweck aller Dinge, zusammenzustimmen“. Die göttliche Kunst der Zweckgestaltung ist ebenfalls Weisheit, und zwar nicht „moralische“ Weisheit, sondern „Kunstweisheit“. Diese Weisheit läßt sich aus der Beschaffenheit der Dinge nicht beweisen, theodiz. 1. Anm. (VI 136); vgl. Zweck. Weisheit ist „die Zusammenstimmung des Willens zum Endzweck (dem höchsten Gut); und da dieser, sofern er erreichbar ist, auch Pflicht ist und umgekehrt, wenn er Pflicht ist, auch erreichbar sein muß, ein solches Gesetz der Handlungen aber moralisch heißt: so wird Weisheit für den Menschen nichts anderes als das innere Prinzip des Willens der Befolgung moralischer Gesetze sein, welcherlei Art auch der Gegenstand desselben sein mag; der aber jederzeit übersinnlich sein wird, weil ein durch einen empirischen Gegenstand bestimmter Wille wohl eine technisch-praktische Befolgung einer Regel, aber keine Pflicht (die ein nichtphysisches Verhältnis ist) begründen kann“, Fried, i. d. Ph. 1. Abs. B (V 4, 34 f.).

Weisheit besteht in der „Zusammenstimmung des Willens eines Wesens zum Endzweck“. Ihr Anfang ist „moralische Selbsterkenntnis“, MST §14 (III 293); vgl. Eint. XIV (III 249). Weisheit ist „die Idee vom gesetzmäßigen vollkommenen praktischen Gebrauch der Vernunft“, Anthr. 1. T. § 43 (IV 112).

„Wissenschaft (kritisch gesucht und methodisch eingeleitet) ist die enge Pforte, die zur Weisheitslehre führt, wenn unter dieser nicht bloß verstanden wird, was man tun, sondern was Lehrern zur Richtschnur dienen soll, um den Weg zur Weisheit, den jedermann gehen soll, gut und kenntlich zu bahnen und andere vor Irrwegen zu sichern: eine Wissenschaft, deren Aufbewahrerin jederzeit die Philosophie bleiben muß, an deren subtiler Untersuchung das Publikum keinen Anteil, wohl aber an den Lehren zu nehmen hat, die ihm nach einer solchen Bearbeitung allererst recht hell einleuchten können“, KpV Beschluß (II 207). Vgl. Gott, Philosophie, Vorsehung, Geschichte.