Die Zwölf auf der Bank
»Ick wunder mir über jahnischt mehr –!«
Otto Reutter
Der Prozeß Harden ist vorüber. Er trägt seinen Namen nach seinem bedeutendsten Teilnehmer – dass die Angeklagten Weichardt und Grenz heißen, hatten wir alle schon beim Verlassen des Saales vergessen. Die hehre Gerechtigkeit sieht nach diesem Prozeß etwas ramponiert aus: die Binde ist verrutscht, die Waage hängt schief, das Schwert hat sie versetzt, und die ganze Person sieht aus, als ob sie einen »Lebenswandel« führe – aber keinen schönen. Es waren die grauenhaftesten drei Tage, die ich in Moabit erlebt habe.
Geschehen ist folgendes:
Es liegen mündliche und schriftliche, einwandfreie Eingeständnisse der Angeklagten vor, dass sie Harden (dessen früheren bürgerlichen Namen sie besser buchstabieren konnten als die Fremdwörter in der Zukunft) töten wollten: Das Wort »töten« ist in diesen Geständnissen, in diesen Briefen oft enthalten – meist ist von »Beseitigen«, von »Erledigen« die Rede. Briefe und Geständnisse wurden von den Angeklagten nicht bestritten. Trotzdem erging ein Urteil, wonach hier kein Mordversuch vorliege, sondern nur eine schwere Körperverletzung, zu der der eine angestiftet und der andere seine Hilfe geleistet habe. Ein Fehlspruch.
Nun wird sich die gesamte Juristenwelt wie ein schwacher Mann erheben und mit ausgestrecktem Zeigefinger sprechen: »Da habt ihr eure Volksgerichte! Da habt ihr sie –!«
Volksgerichte –?
Diese Geschworenengerichte sind gar keine Volksgerichte.
Sie kommen so zustande: In einer sogenannten Urliste sind alle Bürger eines Bezirks eingetragen, die sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befinden, also Geschworene werden können. Nun tritt ein Ausschuß zusammen, bestehend aus einem Amtsrichter, einem Verwaltungsbeamten und sieben Einwohnern, die dazu gewählt werden. Dieser Ausschuß siebt: er stellt aus der Urliste eine Vorschlagsliste zusammen, das heißt soviel Geschworene, wie er voraussichtlich brauchen wird. (Die Zahl wird vorher bestimmt.) Nun tritt ein anderer Ausschuß zusammen, bestehend aus dem Landgerichtspräsidenten und den Landgerichtsdirektoren. Dieser Ausschuß siebt: er stellt aus der Vorschlagsliste eine Jahresliste zusammen. Aus dieser Liste wird eine Spruchliste ausgelost – und nun erst erfolgt, zum ersten Male öffentlich, die bekannte Ablehnung einzelner Geschworenen durch Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Das heißt also:
In geheimen, ganz unkontrollierbaren Wahlverfahren werden Jahr um Jahr Steuerzahler um die Ausübung eines ihrer wichtigsten Staatsbürgerrechte gebracht. Denn wonach geht es, wonach sieben denn diese Ausschüsse –?
Fragen Sie einmal in Ihrer Bekanntschaft die gebildeten Leute, die politisch frei denkenden Leute, ob sie in ihrem Leben schon Geschworene gewesen sind! Nicht einer wird darunter sein. Keiner der mir nahestehenden geistigen Arbeiter ist, zum Beispiel, jemals Geschworener gewesen.
Die Richter suchen sich – mit Respekt zu sagen – die Harmlosesten heraus. Die »Gutgesinnten«. Die Besitzer und Eigentümer. Die kleinen, braven Bürger, die »richtige« Anschauungen haben. Die sich imponieren lassen. Die, von denen man im Kriege sagte: »Gute Leute! Nicht schießen!« – Keine freien Menschen. Kaum freie Berufe. Und vor allem: So wenig Arbeiter wie möglich –!
Der Arbeiter und der frei denkende Mann ist bisher tatsächlich – genau wie der Zuchthäusler – vom Geschworenenamt ausgeschlossen.
Dieselben Richter, die ja gerade durch die Geschworenen beaufsichtigt werden sollen, wählen sich diese Männer selbst aus, schalten sie aus, wenn sie ihnen unbequem sind (was man besonders auf dem Lande beobachten kann, wo grundsätzlich keine Arbeiter auf die Geschworenenbänke kommen). Und dann wagen es die Juristen, sich auf diese mißgestalteten Karikaturen von Volksgerichten zu berufen und das Volk anzuklagen, wenn die Zwölf falsch urteilen.
Und das ist auch kein Wunder, wenns nicht klappt. Der Gang der Verhandlung läuft an den Geschworenen vorüber – sie haben nicht viel Einfluß auf ihn. Zum Schluß legt man ihnen die meist sehr verzwickt ausgedrückten und sehr zahlreichen Fragen vor. Während der sogenannten »Rechtsbelehrung« haben die Geschworenen diese Fragen nicht in der Hand – sie sind also in den meisten Fällen gar nicht in der Lage, den theoretischen, juristischen Ausführungen des Vorsitzenden zu folgen. Und so – verwirrt, mäßig unterrichtet, geduckt durch die falsche Autorität des Vorsitzenden – entläßt man sie in das Beratungszimmer.
Sind die Zwölf aus dem Harden-Prozeß wirklich ein Spiegelbild des deutschen Volkes –? Eines Teils gewiß.
Das ist die typische Muffluft eines gewissen Mittelstandes: jene Blickweite, die nicht weiter reicht als bis zum Geschäft und zur Kneipe, jener Horizont, jener Geist, der vom Ausland nur weiß, dass »deutsche Männer« und »deutsche Tüchtigkeit« die Welt erobern werden. Man kennt das.
Der Angeklagte Grenz, der zum Mordversuch – denn um einen solchen handelt es sich – angestiftet hatte, schloß sein Schlußwort so: »Fünfzig Prozent des deutschen Volkes stehen hinter mir. Die Geschworenen werden wissen, was sie dem deutschen Volk schuldig sind!« – Er hat sich nicht getäuscht.
Wir rücken ab. Wir rücken ab von den Mordbuben, die da glauben, jeden politisch Andersdenkenden anfallen zu können wie die wilden Tiere – und schlimmer als die, denn der Löwe kommt meist von vorn. Wir rücken aber noch mehr ab von solchen Geschworenen, wenn auch alle zwölf Männer, die mitgewirkt haben, auf ihre Art in gutem Glauben abgestimmt haben.
Und mit jenem Teil unseres Volkes, der solche Lumpen wie die Verurteilten weiterhin für gesellschaftsfähig erachtet, ihnen »das kleine Malheur« nicht weiter nachträgt, sie womöglich noch bewundert – mit dem wollen wir nichts zu tun haben.
Wenn der Stammtisch in Guben und Oldenburg, in München und Königsberg Strolche, wie die da, für »national« ansieht – dann steht er auf derselben Stufe wie sie. Und ist nicht wert, den deutschen Namen zu tragen.
Zu fordern ist die sofortige Aufhebung und Abänderung der §§ 85 und der folgenden des Gerichtsverfassungsgesetzes.
Wofür zahlt ihr denn eigentlich Steuern –?
Ignaz Wrobel
Welt am Montag, 18.12.1922.