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April 1919

Ad acta

K.u.k. Armeeoberkommando
Feindespropagandaabwehrstelle
F.A. Nr. 30 Res.

1918 Präs. 52 3/1
Vertraulich

Einspruch gegen Vorlesungen
von Karl Kraus
Beteiligung von Militärpersonen

An das k.u.k. Kriegsministerium,
Wien, am 6. April 1918

Präsidialbureau Wien

Von einem Besucher des am 27. März 1918 im kleinen Wiener Konzerthaussaale stattgefundenen Vortrages des Wiener Schriftstellers und Herausgebers der Fackel, Karl Kraus, wurde der F.A. Stelle berichtet, daß sich die Vorlesung dieses Schriftstellers vor einem zum Teile aus Offizieren und sonstigen Militärpersonen bestehenden Publikum zu einer aggressiv pazifistischen, in ihrer Kriegs- und Bündnisfeindseligkeit kaum mehr zu überbietenden Kundgebung gestaltete, die beim Publikum fast einmütig begeisterte Zustimmung auslöste.

Die Hetze gegen das verbündete Deutsche Reich, die Verherrlichung des Pazifisten Hofrates Dr. Lammasch, insbesondere aber die verächtliche und höhnische Kritik des Gaskampfmittelgebrauches zu einem Zeitpunkte, da die erfolgreiche Offensive an der Westfront im Gange war — Karl Kraus sprach von der »chlorreichen Offensive« — all diese defaitistischen Auslassungen fanden jubelnden Beifall, ohne daß die anwesenden Militärpersonen dazu entsprechend Stellung genommen, d.h. den Saal verlassen hätten.

Die Feindespropaganda-Abwehrstelle glaubt pflichtgemäß auf diese den eigenen Staats- und Bündnisinteressen höchst gefährliche, von den Behörden scheinbar in keiner Weise behinderte defaitistische Vortragstätigkeit des Wiener Schriftstellers Karl Kraus verweisen zu müssen.

Da die Beteiligung von Militärpersonen an derartigen Vorträgen den Vorschriften des DR. I. § 7 und auch sonst den im Offizierskorps herrschenden Anschauungen zu widersprechen scheint und in diesem besonderen Falle geeignet wäre, das bundes- und waffenbrüderliche Verhältnis zum Deutschen Reiche zu berühren, wäre zu erwägen, ob das k.u.k. KM. den Militärpersonen nicht die Teilnahme an solchen Veranstaltungen verbieten sollte.

Waldstätten, Obstlt.[^1]

Präs. K.u.k. Kriegsministerium
Wien, am 7. April 1918
Präs. Nr. 11229.

Einige Tage vorher war schon das Kriegsministerium lebendig geworden. Hatte das Armeeoberkommando einen — ob anonym oder nicht, ist mir unbekannt — durchaus zutreffenden Bericht über die Vorlesung erhalten, so war dem Kriegsministerium der Brief eines Fälschers zugegangen, dem der gut durchgehaltene Ton des empörten Patridioten für seine planvolle Verleumdung einen gewissen Anspruch auf Glaubwürdigkeit verlieh. Ich hätte die im Saal anwesenden Offiziere aufgefordert, ihre Säbel zu zerbrechen. Das Kriegsministerium, i.e. die damals schon in die interministerielle Kommission verwandelte Fehme des Kriegsüberwachungsamtes — das Konsortium jener, die einen Krieg, den zu führen bereits mißlungen war, nur noch zu überwachen hatten —, verständigte in der Stunde des Empfangs jenes Briefes telephonisch die Staatspolizei, deren Zensurabteilung mich sogleich telephonisch für einen der nächsten Tage einlud. Der Brief des Verleumders konnte mir nicht gezeigt werden, da die Polizei nur den telephonisch übermittelten Text in Händen hatte. Ich stand vom ersten Augenblick der Polizei, die schon durch einen Agenten das Nichtvorhandensein des »Franz Becker« festgestellt hatte und demnach vom verleumderischen Charakter des Briefes überzeugt war, nicht als Beschuldigter gegenüber, sondern als Anzeiger, welcher gegen einen unbekannten Täter, der eine Verleumdung begangen hatte, die Unterstützung der Polizei verlangte. Ich zögerte aber durchaus nicht, zu bekennen, daß nicht die Zumutung der Gesinnung, die mir in dem verleumderischen Brief nachgesagt wurde und zu der ich als zu dem Wunsch nach einem Aufhören des Mordens mit ganzem Herzen stünde, meine Abwehr herausfordere, sondern ausschließlich das Ansinnen einer Dummheit, die — noch dazu mit den Worten: »Meine Herren Offiziere, die ich hier erblicke ...« — eine so aussichtslose Aufforderung an das Publikum des kleinen Konzerthaussaales richtet; jedenfalls aber auch die Tücke einer Erfindung, die mir im Jahre 1915 ohne polizeiliche Intervention das Kriegsrecht an den Hals gehetzt hätte, noch heute die Möglichkeit einer Untersuchung wegen Hochverrats oder wegen Verbrechens gegen die Kriegsmacht des Staates nicht ausschloß und offenbar von einer Seite herrühre, die die Tendenz verfolgt, mich, den wegen seines gedruckten Wortes zu fassen jener Kriegsmacht nicht rätlich scheint, wegen einer Rede, deren Wortlaut hinterdrein schwer zu kontrollieren ist, irgendwelchen Instanzen auszuliefern. Solches sagte ich allen beteiligten Polizeibeamten, die mir versicherten, daß die einzige Konsequenz des Briefes die sei, daß nun eine etwas straffere Vortragszensur eintreten müsse, da das Kriegsministerium einmal für die Vorlesungen interessiert wäre. Ich schied mit der Erklärung, daß meine Konsequenz die Anzeige gegen den unbekannten Verleumder und das Ersuchen sei, den Originalbrief zur Stelle zu schaffen.

Die Polizei hatte mir gesagt, daß sie dem Kriegsministerium von der Nichtexistenz eines Franz Becker und von ihrer Überzeugung, daß eine Verleumdung vorliege, telephonisch Mitteilung gemacht habe. Der folgende Polizeibericht über die Vorlesung vom 27. März ist im kriegsministeriellen Akt enthalten:

Polizeirat Dr. Brandl des Präs. Bur. der k.k. Polizeidirektion in Wien, über die Vorgänge bei diesem Vortrage befragt, setzte sich sogleich mit dem Polizeirat Dr. Klecka des Polizeikommissariates für den III. Bezirk, welcher als Regierungsvertreter diesem Vortrage beigewohnt hatte, in telephonische Verbindung und teilte Dr. Klecka mit,[^2] daß Kraus tatsächlich am 30. März[^3] 1918 vor einem Auditorium, dem etwa zur Hälfte Offiziere angehörten, einen Vortrag über moderne Kampfmittel,[^4] deren physische und moralische Wirkung etc. gehalten habe, welcher Vortrag, wie sich der Polizeirat ausdrückte, einen »äußerst unangenehmen, ja peinlichen Eindruck« auf ihn gemacht hatte.[^5] Grund zu einem Einschreiten habe er nicht gefunden, speziell die von dem Anzeiger angeführten Worte des Schlußpassus habe er nicht gehört.[^6] Die anwesenden Offiziere hätten sich an den Beifallskundgebungen gleich dem übrigen Publikum beteiligt.

Pro Domo zu Präs. Nr. 11120/4 Abt. 4 v. 1918
1918 Präs. 53 3/1

Die Darstellung der Polizei scheint aber das Kriegsministerium keineswegs beruhigt zu haben. Sei es, daß der unangenehme, ja peinliche Eindruck, den schon das Kommissariat Landstraße von der Abwehr eines Gasangriffs empfangen hatte, sich an der Ringstraßenfront verstärken mochte, sei es, daß dort ein Anhänger oder gar ein guter Bekannter jenes Franz Becker saß, der den Generalstabsbericht über meine Vorlesung verfaßt hatte — es mußte etwas g’schehn. So kam das folgende Schriftstück zustande:

K.u.k. Kriegsministerium.

Wien, 10. April 1918.

An Se. Exz. den Herrn k.k. Ministerpräsidenten Dr. R.v. Seidler.

Anverwahrt beehre ich mich E. E. ein mir zugekommenes Schreiben, das sich mit einem am 30.[^7] März d.J. stattgehabten Vortrage des Schriftstellers Karl Kraus befaßt, mit dem dh. Ersuchen um entsprechende Feststellung des Sachverhaltes und weitere Amtshandlung zu übermitteln.

Mit Rücksicht darauf, daß dieser Vortrag die heftigsten Angriffe gegen den Krieg, das Heer und dessen Führer zum Gegenstande hatte und bei den zahlreich anwesenden Offizieren stürmische Zustimmung gefunden haben soll, beehre ich mich E.E. um gefällige Bekanntgabe des näheren Inhaltes dieses Vortrages und des Ergebnisses der Amtshandlung zu bitten. Auch wäre ich E.E. für die Namhaftmachung wenigstens einiger Offiziere, die an diesem Vortrag teilgenommen haben, verbunden.

Genehmigen E.E. etc.

Stöger-Steiner m.p.

Die Klischierung der Handschrift erfolgt in der Hoffnung, daß es irgendeinem Leser gelingen werde, den Herrn Franz Becker, dem der Herr Stöger-Steiner noch acht Tage nach der polizeilichen Feststellung, daß der ein Schwindler sei, vertraut hat, zu agnoszieren.

Briefumschlag

Brief

Brief

Brief

Brief

Faksimile: ein Viertel der Originalgröße.

Der Schreiber hat, wohl um beim Adressaten den Verdacht eines Aprilscherzes nicht aufkommen zu lassen, den — siehe den Stempel — tatsächlich am 1. April abgesandten Brief mit dem Datum des 2. versehen.

Die Unterstreichungen und Klammern sind vom Empfänger angebracht.

Die Antwort des Herrn v. Seidler:

K.k. Ministerpräsident
4536/M.P.

Wien, am 4. Mai 1918.

An seine Exzellenz

den Herrn k.u.k. Wirklichen Geheimen Rat, General der Infanterie Rudolf Freiherrn Stöger-Steiner von Steinstätten, k. und k. Kriegsminister etc., etc.

Mit Beziehung auf das geschätzte Schreiben vom 10. April d.J., Präs. Nr. 11.122/4. Abt., betreffend einen Vortrag antimilitaristischen Inhaltes des Schriftstellers Karl Kraus, beehre ich mich E.E. nach gepflogenem Einvernehmen mit dem Herrn k.k. Minister des Innern auf Grund eines vom Präsidenten der Polizeidirektion in Wien eingeholten Berichtes Nachstehendes mitzuteilen:

Nach den Meldungen der beiden Konzeptsbeamten, die bei den am 27. und 30. März 1918 vom Schriftsteller Karl Kraus im kleinen Saale des Wiener Konzerthauses veranstalteten Vorlesungen den polizeilichen Überwachungsdienst versahen, entspricht die Darstellung des anonymen Anzeigers — ein Karl[^8] Becker ist im Hause Pilgramgasse 9 unbekannt — nicht den Tatsachen. Insbesondere hat Karl Kraus die ihm vom Anzeiger in den Mund gelegte Aufforderung an die Offiziere nicht ergehen lassen.

Im übrigen hatte Karl Kraus zwei seiner schriftstellerischen bisher jedoch in der »Fackel« noch nicht veröffentlichten Arbeiten »Das technoromantische Abenteuer« und »Für Lammasch«, die er bei den beiden Vorträgen vorlas, auch aus Anlaß des Ansuchens um Bewilligung dieser Vorträge der Zensur nicht vorgelegt: er wurde deshalb zur Polizeibehörde vorgeladen und entsprechend verwarnt.[^9]

Kraus hat sich erbötig gemacht, Gewährsmänner[^10] namhaft zu machen, die seinen Vorträgen beigewohnt haben. Über das Ergebnis der Einvernahme dieser Gewährsmänner wird der Präsident der Polizeidirektion noch berichten.

Für künftige Vorlesungen und insbesondere für die am 22. April im kleinen Konzerthaussaale abgehaltene wurde Kraus der Vortrag der Skizze »Das technoromantische Abenteuer« überhaupt untersagt und der Vortrag des Stückes »Für Lammasch« nur gegen Weglassung einiger Stellen gestattet.[^11]

Der Herr Minister des Innern hält die vom Präsidenten der Polizeidirektion getroffenen Verfügungen für ausreichend und glaubt von weiteren Maßnahmen absehen zu können.

Seidler m.p.

Einsichtsvermerke:

Chef der jur. Sektion 17./5.

Feigl, G. Aud. m.p.

Präsidialbureau 15./5.

A.O.K. Feindespropaganda-Abwehrstelle 25-/5.

Waldstätten, Obstlt. m.p.

Nach der Versicherung der Staatspolizei war es ihr auch in den folgenden Wochen nicht gelungen, die Becker’sche Handschrift zu bekommen. Dafür trat eine andere, keineswegs erwünschte und selbst vom abgesottensten Kenner österreichischer Möglichkeiten nicht erwartete Wendung ein. Die Zeugen, die ich der Staatspolizei zum Beweise der Verleumdung angegeben hatte, wurden von der Militärpolizei ausgeforscht. Sie wurden in ihren Wohnungen, Hotels oder Ämtern aufgesucht, aus dem Schlaf geweckt, nach ihrem militärischen Dienstverhältnis befragt, der Neugierde der Nachbarschaft und Dienerschaft ausgesetzt und der ärgern Pein der Erwartung, daß zur Strafe für den Besuch meiner Vorlesungen und für die Geneigtheit, über ein Verbrechen auszusagen, demnächst ihre »Enthebung« annulliert, ihre »Untauglichkeit« revidiert würde und die gesetzliche Möglichkeit, aussagend gemacht zu werden, durch die ungesetzliche, einrückend gemacht zu werden, beseitigt werden könnte. Härter als sie selbst traf mich diese Erwartung, und das marternde Gefühl, durch den Gebrauch ihrer Bereitwilligkeit, mir Zeuge zu sein, ahnungslos und ohne die Vorstellung des Militärmaßes vaterländischer Willkür an das Schicksal Unschuldiger gerührt zu haben, ergriff mich mit einer Gewalt, die mir den Entschluß eingab, der Staatspolizei zu eröffnen, daß ein Schrei, wie er in Österreich noch nicht gehört wurde — meiner, von parlamentarischen Rufern verstärkten Stimme —, die Antwort sein würde, wenn die Militärgewalt, die diese Belästigung meiner Zeugen verübt hatte, wirklich Miene machen sollte, sie in Angeklagte zu verwandeln, ihnen ein Haar zu krümmen und sie als »p.u.« — wie dieses ekelhafte Blutrotwelsch die wahren Ehrenmänner zu nennen pflegte — den Schikanen ihrer Rachsucht zu überantworten. Ich machte nunmehr die förmliche Anzeige an die Staatsanwaltschaft:

3. Juni

An die

K.k. Staatsanwaltschaft

Wien

Am 1. April ersuchte mich das Zensurbüro der Polizeidirektion telephonisch, an einem der folgenden Tage vorzusprechen, um eine Mitteilung entgegenzunehmen. Am 2. April ist mir im Zensurbüro der Polizeidirektion eröffnet worden, daß ich laut einer vom Kriegsministerium der Staatspolizei übermittelten Anzeige in meiner am 27. März im kleinen Konzerthaussaal abgehaltenen Vorlesung den zahlreich versammelten Offizieren etwa die Worte zugerufen hätte: »Zerbrecht eure Säbel! Zerreißt eure Portepees!« u. dgl. Die Polizei zweifle um so weniger, daß ich einen solchen Ausruf nicht getan habe, als ja ein Referat ihres Vertreters über den Vortrag vorliege, in welchem nichts dergleichen vermerkt sei, und er anderenfalls genötigt gewesen wäre, mich auf der Stelle zu verhaften. Da meine Frage, ob der Verfasser der Anzeige diese mit seinem Namen unterfertigt habe, im Zensurbüro nicht beantwortet werden konnte, begab ich mich in das staatspolizeiliche Departement, woselbst ich erfuhr, daß sich der Briefschreiber zwar mit Namen und Adresse unterzeichnet, aber die sofort eingeleitete staatspolizeiliche Nachforschung ergeben habe, daß ein Mann mit dem angegebenen Namen unter der angegebenen Adresse nicht existiert. Die Staatspolizei erklärte mir, daß schon dieser Umstand allein, von dem Referat des Regierungsrates abgesehen, den verleumderischen Charakter der Anzeige dartue und daß sie demnach keinen Anlaß habe, eine weitere Untersuchung gegen mich zu führen. Darauf erwiderte ich, daß ich selbst mich mit dieser Erledigung, so günstig sie für mich sei, keineswegs zufrieden geben könne, da ich ein großes und berechtigtes Interesse hätte, den Verfasser der Anzeige (der, wie ich später erfuhr, sich »Becker« genannt hat) zu eruieren. Ich hätte einen Verdacht in einer ganz bestimmten Richtung und wäre, wenn mir der Brief vorgelegt würde, dank der Erinnerung an viele anonyme Zuschriften, die ich seit zwanzig Jahren erhalten habe und deren Verfasser öfter entlarvt wurden, vielleicht in der Lage, den Verleumder festzustellen. Wenn die Staatspolizei keine Ursache habe, gegen mich wegen des Verbrechens des Hochverrats vorzugehen, so hätte ich doch alle Ursache, gegen das Individuum, das eine solche Möglichkeit herbeizuführen bestrebt war, wegen des Verbrechens der Verleumdung vorzugehen. Ich sei bereit, etliche Hörer jener Vorlesung als Zeugen namhaft zu machen, die zugleich mit der Aussage, daß sie den mir imputierten Ausruf nicht gehört hätten, den verleumderischen Inhalt der Anzeige bestätigen könnten, der ja auch durch das Referat des Regierungsvertreters, durch meine eigene Aussage und schon allein dadurch bewiesen würde, daß es dem Anzeiger nicht gelingen könnte, zu beweisen, daß ich den Ausruf getan habe. Ich entfernte mich mit der Ankündigung, daß ich demnächst eine Reihe von Zeugen namhaft machen würde. Später, knapp vor einer Reise nach Deutschland, tat ich dies auch. Als ich zurückkehrte, erfuhr ich leider, daß die von mir namhaft gemachten Zeugen zwar noch nicht von der Staatspolizei einvernommen, wohl aber von der Militärpolizei ausgeforscht worden waren. Die Gründe dieser Maßregel waren mir ebenso unbekannt wie der Staatspolizei selbst, die sich damit begnügt hatte, dem Kriegsministerium von dem Abschlüsse der Angelegenheit wegen Hochverrats und von meiner Bereitwilligkeit, Zeugen zu führen und wegen Verleumdung vorzugehen, Kenntnis zu geben. Ich teilte der Staatspolizei neuerdings mit, daß ich, so quälend der Gedanke sei, daß meinen Zeugen aus ihrer Neigung und Verpflichtung, über Tatsachen auszusagen, Unannehmlichkeiten erwachsen sollten, keineswegs auf die Verfolgung eines an mir begangenen Verbrechens verzichten würde. Die Frage, in welchem Militärverhältnis der Zeuge einer von Staats wegen zu verfolgenden strafbaren Handlung steht, erscheint mir bei der Wahrheitsfindung von sekundärer Bedeutung, für welche ja doch mehr die moralische als die körperliche Tauglichkeit des Zeugen in Betracht kommt. Da ich nun von der Staatspolizei darauf aufmerksam gemacht wurde, daß eine formelle Anzeige wegen Verleumdung von mir noch nicht erstattet worden sei, so hole ich dies hiemit nach. Ich stelle den Antrag, die k.k. Staatsanwaltschaft möge die Untersuchung gegen unbekannte Täter nach § 209 eröffnen. Die Tatbestandserfordernisse dieses Paragraphen sind erfüllt, da der Täter mich »wegen eines angedichteten Verbrechens bei der Obrigkeit angegeben«, bezw. »auf solche Art beschuldigt« hat, »daß seine Beschuldigung zum Anlasse obrigkeitlicher Untersuchung oder doch zur Nachforschung gegen den Beschuldigten dienen könnte«. Die gegen mich erhobene Beschuldigung konnte nicht nur zur Nachforschung gegen mich dienen, sondern sie hat sie tatsächlich herbeigeführt, indem ja das k.u.k. Kriegsministerium die Anzeige der k.k. Staatspolizei übermittelt, diese mich befragt, den Schreiber festzustellen versucht, die Überwachung der folgenden Vorlesungen angeordnet hat u.s.w. Ich stelle den Antrag, die Staatsanwaltschaft möge den Originalbrief des angeblichen Becker, um dessen Auslieferung die k.k. Staatspolizei bereits, wenngleich vorläufig ohne Erfolg, ersucht hat, vom k.u.k. Kriegsministerium requirieren, bezw. den Herrn Kriegsminister, der der Empfänger dieses Briefes ist, als Tatzeugen befragen. Ferner stelle ich den Antrag, mich in den Originalbrief Einblick nehmen zu lassen, damit ich, etwa mit Hilfe eines Schriftsachverständigen, durch Vergleichung mit anderen Briefen einen bestimmten Verdacht zu erhärten in der Lage sei. Sollte die k.k. Staatsanwaltschaft außer dem Referat des Polizeivertreters über die Vorlesung vom 27. März noch andere Aussagen für relevant halten, so bin ich bereit, zu den der k.k. Staatspolizei schon mitgeteilten Zeugen weitere Besucher der Vorlesung vom 27. März, eventuell durch öffentlichen Aufruf, ausfindig zu machen.

Karl Kraus.

Als ich den Herren von der Staatspolizei die Neuigkeit von der Ausforschung meiner Zeugen durch die Kollegen vom andern Ressort mit allen Zeichen des Entsetzens erzählte und mit der Versicherung, daß das Interesse der Militärpolizei eine Abscheulichkeit sei, dessen weitere Betätigung ich mit einer noch nicht erlebten Vehemenz als einen der äußersten Frevel dieses Systems stigmatisieren würde; als ich ihnen vorstellte, daß es fortan offenbar unmöglich wäre, von Staats wegen ein Verbrechen zu fassen, weil jeder Zeuge sich vor der Gefahr, eine Adresse für Musterungswünsche zu werden oder sonstwie in die Fänge des Militarismus zu geraten, in acht nehmen würde — da gaben die Herren nicht nur ihrem Erstaunen über das Vorkommnis Ausdruck, sondern sie schienen auch meinen Schrecken vor der Aussicht, die nunmehr meinen Zeugen eröffnet sei, mitzufühlen, freilich nicht ohne die Beruhigung, daß sich »ihr eigenes staatsbürgerliches Empfinden vor dem Gedanken sträube«, ferner mit der Versicherung, daß es sich nur um einen Übergriff des Formalismus und nicht der Hinterlist handeln könne, gegen den sich die Staatspolizei als gegen einen Eingriff in ihr Gebiet entsprechend wehren werde, und schließlich mit dem Rat, einen der Zeugen, welcher am entferntesten von der gefürchteten Sphäre lebe, zur Überreichung einer Beschwerde an das Polizeipräsidium zu veranlassen. Überdies — sei ich »ja auch noch auf der Welt«; worauf ich zu entgegnen nicht versäumte, daß dieser Zustand auch nur so lange, als es das Armeeoberkommando gestattet, vorhalten werde. Es wurde unter anderm auch ein Vergleich mit der kurz zuvor gemeldeten Brutalisierung einer kranken Frau durch die Militärpolizei angestellt, und meine Frage, wie diese Behörde zur Kenntnis der Zeugenadressen komme, mit der Mitteilung beantwortet, daß der Akt, »ganz und gar auf die Verleumdung hin bearbeitet«, an das Kriegsministerium gegangen sei und daß zum Akt eben auch die Liste der Zeugen gehöre.

K.k. Pol. Dion Wien, Präs. Büro
Nr. 54979/2

Präs. 40584/918

An den Herrn k.u.k. Stadtkommandanten in Wien

Wien, am 2. Mai 1918

Der dem Schreiben Sr. Exzellenz des Herrn k.u.k. Kriegsministers an Se. Exzellenz den Herrn k.k. Ministerpräsidenten zugrunde liegende Brief war mit »Franz Becker, V, Pilgramgasse 9« unterzeichnet.

Ein Mann namens Franz Becker ist nun in diesem Hause gänzlich unbekannt und dürfte der Name des Anzeigers jedenfalls fingiert sein.

Nach den Berichten der beiden Konzeptsbeamten, die bei den am 27. und 30. März 1918 vom Schriftsteller Karl Kraus im kleinen Saale des Wiener Konzerthauses veranstalteten Vorlesungen den polizeilichen Überwachungsdienst versahen, entspricht die in diesem Bericht gegebene Darstellung vom Inhalt des Vortrages nicht den Tatsachen.

Karl Kraus hatte zwei seiner schriftstellerischen, bisher jedoch in der »Fackel« noch nicht veröffentlichten Arbeiten »Das technoromantische Abenteuer« und »Für Lammasch«, die er bei den beiden Vorträgen vorlas, auch anläßlich des Ansuchens um Bewilligung dieser Vorträge[^12] nicht vorgelegt und wurde deshalb zum Amte vorgeladen und entsprechend verwarnt.[^13]

Karl Kraus hat hier nunmehr nachstehende Personen namhaft gemacht, die seiner am 27. März 1918 im kleinen Wiener Konzerthaussaale abgehaltenen Vorlesung angewohnt haben und bezeugen können, daß er die Grenzen des Zulässigen nicht überschritten und insbesondere nicht militär- und deutschfeindlich gesprochen habe. Die Zeugen sind .... (Folgen fünf Namen und Adressen.)

Die Recherchen nach dem angeblichen Becker sind im Zuge.

.....

Der Akt ist an den Stadtkommandanten, der die Militärpolizei dirigiert, offenbar aus dem rein formalen Grunde gegangen, weil die Polizeidirektion mit dem Kriegsministerium auf diesem Umweg verkehren mußte. Ich hatte und habe nach der heutigen Kenntnis dieses Aktes, der wenig von meiner Absicht, gegen den Briefschreiber wegen Verleumdung vorzugehen, erraten läßt und meine Zeugen eher als Entlastungszeugen in einer Untersuchung gegen mich denn als Belastungszeugen in einer solchen gegen den angeblichen Becker vorstellt — nicht den geringsten Grund, zu bezweifeln, daß der damalige Chef der Staatspolizei und dermalige Polizeipräsident Schober, der im Krieg einer der wenigen Menschen in Österreich war, die Mut vor dem Armeeoberkommando bewiesen haben, von der Wirkung seiner Zuschrift an den Stadtkommandanten ehrlich überrascht und beunruhigt war. Vielmehr ist ohneweiters zu glauben, daß er, der in seiner Stellung der Begehrlichkeit der Militärs ebenso ausgesetzt wie durch den Rückhalt einer unbeugsamen Menschlichkeit gewachsen war, bei Abfassung des Aktes vor allem an den Erfolg gedacht hat, durch Anführung der Zeugen, durch meine Exkulpierung, die die Generaille eher beruhigen konnte als der Hinweis auf meine Anzeige, die sie durch den umgekehrten Spieß vielleicht gereizt hätte, wenngleich kein Unheil — das ja ohne die Mitwirkung der Zivilbehörden nicht mehr zu verhängen war —, so doch manche Plage von mir abzuwenden. Er hatte freilich nicht bedacht, daß die eigene Plage erträglicher sei als die fremde, an der man sich die Schuld gibt; verstand es aber nachträglich. Sein Bedauern, als er von dem nicht beabsichtigten Effekt Kenntnis bekam, war etwa ein: »Man lernt mit diesen Herren nicht aus!«; es zu verschweigen hieße ihm unrecht tun. Daß seine Absicht anständig war, scheint mir gerade aus der Angabe hervorzugehen, ich hätte mich erbötig gemacht, Zeugen dafür namhaft zu machen, daß ich »nicht militär- und deutschfeindlich gesprochen habe«. Nie habe ich solche Zeugen angeboten, nie hätte ich solche finden können; und keiner meiner Zeugen hat eine Angabe beglaubigt, die nicht nur in auffallendem Gegensatz zu meiner notorischen Haltung, sondern auch zu der Aussage jenes Polizeirates Dr. K. und zu dem Bericht jenes nichtgenannten Hörers an das Armeeoberkommando gestanden wäre. Aber das Armeeoberkommando, das nicht einmal auf die Idee kam, das »technoromantische Abenteuer« in der Fackel nachzulesen, geschweige denn zu dem Entschluß, die Fackel einzustellen, mußte nun überzeugt sein, daß einer der größten Verehrer des Erzherzogs Friedrich angeschwärzt worden sei. Mit meinem Wissen hätte natürlich nie ein solches Entlastungsmoment in einem von mir handelnden Akt Aufnahme finden können; aber ich kann dem Beamten, der die psychischen Verhältnisse im Stadtkommando besser überschauen konnte, wenngleich er sie für das Interesse meiner Zeugen übersehen hat, für sein Wohlwollen nur dankbar sein. Daß er mit der Nennung der von mir gestellten Zeugen bloß die Tätigkeit der Staatspolizei in dieser Sache abschließen und nicht etwa den erbärmlichen Wunsch des Kriegsministers nach der »Namhaftmachung wenigstens einiger Offiziere« in diesem reduzierten Grade befriedigen wollte, daran zweifle ich ebensowenig wie an der Unanständigkeit und Unmenschlichkeit jeder Regung, die im Bereich der k.u.k. Armeeverwaltung in diesen schaudervollen Jahren betätigt worden ist. Und auch an der militärischen Feigheit, die, irgendwie in Kenntnis gesetzt von meinem deutlich bekundeten Entschluß, über die persönliche Sicherheit meiner Zeugen zu wachen, deren Antastung nur aus Furcht vor meinem schließlich nicht unterdrückbaren Wort und vor dessen Unterstützung durch einen parlamentarischen Skandal Gott sei Dank unterlassen hat.

Ich wartete auf den ersten Erfolg meiner Anzeige an die Staatsanwaltschaft, der die Herbeischaffung des Originalbriefes sein mußte, und war gespannt auf das Ergebnis der Probe, auf die ich den Rechtsstaat zu stellen unternommen hatte. Hätte er vor der Militärgewalt wie in so vielen Fällen auch hier abdiziert — und es bestand immerhin die Vermutung zu Recht, daß im Kriegsministerium der Franz Becker sich besseren Kredits als ich erfreue —, so wäre das Ende ganz harmonisch gewesen. Das Gericht, das nach dem Verleumdungsparagraphen zu judizieren hätte, wird zu dem Bekenntnis genötigt, es könne nicht, weil ein Feldwebel den Richterstuhl im gegebenen Augenblick wegzieht oder weil die Themis die Binde schon um den Hals trägt. Ich war darauf aus, die Situation des Staats im Krieg ihn bis zur letzten Konsequenz ausleben zu lassen. Ich sah damals auf einer Fahrt einen verkleideten Mann in ein Zivilcoupé eindringen und unter Hinweis auf seine Uniform die Zivilisten hinausweisen; und es war ein Auditor. Hätte er mir die Zumutung gestellt, ich hätte mich in ein lebloses Hindernis verwandelt, das sich nur entfernt, wenn man es fortschafft, weil es keinen Willen hat zu weichen; und Widerstand wäre nicht allein nutzlos, sondern bejahte die Gewalt. Sie, mein Herr, haben nicht nur die Uniform, sondern auch einen Säbel, Sie haben auch die Möglichkeit, gegen mich giftige Gase oder Flammenwerfer oder sonst eins der von der Haager Konvention erlaubten oder nicht erlaubten Mittel anzuwenden, Krieg ist Krieg, aber ich weiß, Sie werden sich damit begnügen, mich hinaustragen zu lassen. Bis zu diesem Punkt wollte ich die Justiz bringen; ich wußte, sie würde nicht freiwillig weichen, aber auch keinen sinnlosen Widerstand versuchen. Sie wäre gezwungen, sich in der gegebenen Situation zu ihrem vollen Unvermögen zu bekennen. Die Militärs würden, wenn sie schon auf mich verzichten mußten, ihren Becker nicht preisgeben; sich im Notfall der Beseitigung eines Beweismittels schuldig machen, den Verdacht der Mitschuld an der Verleumdung auf sich nehmen und die dann ausgedehnte Strafanzeige so verlachen wie den ersten Schritt. Da geschah das Unerwartete, das immerhin schon bedenkliche Schlüsse auf die militärische Lage zuließ. Als ob für ein Reich, dessen Mauern wankten, im letzten Augenblick das Fundamentum der Gerechtigkeit zu Ehren kommen sollte. Der Kriegsminister verschloß sich nicht mehr der Erwägung, daß Justiz Justiz sei, sondern lieferte den Brief aus, die Staatspolizei verständigte mich von diesem Erfolg und übersandte mir ein von ihr hergestelltes Photogramm, das ich schon zu reproduzieren in der Lage gewesen wäre, ehe mir mit dem ganzen Akt der Originalbrief zur Verfügung stand. Es hätte nicht erst der Revolution bedurft, um dem Franz Becker, hinter dem sich heute einer der tüchtigsten Republikaner verbergen dürfte, die Überraschung zu verschaffen, seinen Brief in der Fackel veröffentlicht zu sehen. Doch wäre es nun wahrhaftig ein verdienter Lohn für die Mühe, die er mir gemacht hat, wenn man des Schurken habhaft werden könnte, dem man ja schließlich die Kerkerstrafe im Wege des außerordentlichen Milderungsrechts in ein paar Ohrfeigen umwandeln könnte. Für die größere Mühe freilich, die sich die österreichischen Militärgewaltigen mit dem Herrn Franz Becker gegeben haben, könnte man sie nicht entschädigen, und auch nicht für ihre Enttäuschung, daß sie durch den Zusammenbruch des Reiches verhindert wurden, die Angelegenheit weiter zu verfolgen. Eine verkürzte Übersicht zeige, wie viel Arbeitskräfte am Werke waren, um in einer Zeit, in der der Abfall Bulgariens Tatsache wurde und man in Baden ohnehin mit Mullatschaks Hals über Kopf zu tun hatte, das Wichtigste in Ordnung zu bringen:

Der Weg des Aktes:

Präs. Nr. 11122/4. Abt.
Sehr dringend.

Verfasser Dr. Stoklasa, Hptm. Aud.

von da zum Oberst Aud. Vlach,

dann zum Chef des Präsidialbureaus General Borotha.

Eingesehen vom Chef der juridischen Sektion, dann zur Aushebung der internen Nummer 434 Res. v. 17.

Zum Präsidialbureau politische Gruppe und zum A.O.K.-FAST, sprich Armeeoberkommando Feindespropagandaabwehrstelle.

Dort zuerst von General Waldstätten eingesehen und gefertigt, dann vom Baron Arz, Chef des Gstb. eingesehen und gefertigt. Zum Schluß mit Auskunftsbogen, Gutachten etc. ins Kriegsarchiv und zum Skontro mit dem Auftrag, den Akt am 1./6. dem Verfasser Hptm. Aud. Stoklasa wieder vorzulegen.

Man würde jedoch fehlgehen, wenn man glauben wollte, daß damit die arme Seele a Ruh hatte. Österreich wurde liquidiert, aber der Akt, der Akt war noch nicht abgeschlossen. Man wartete im Kriegsministerium, das Staatsamt für Heerwesen pochte schon ans Tor — solange der Akt nicht abgeschlossen ist, gibt’s keine Republik und eo ipso keine Würschtel. Ein Ministerpräsident hatte einmal versprochen, über das Ergebnis der Einvernahme der »Gewährsmänner« zu berichten, sein Nachfolger wird das doch nicht vergessen haben! Mit nichten:

K.k. Ministerpräsident
10. 632/M.P.

Wien, am 31. Oktober 1918

An Seine Exzellenz

den Herrn k.u.k. Wirklichen Geheimen Rat Generaloberst Rudolf Freiherrn Stöger-Steiner von Steinstätten, k.u.k. Kriegsminister etc.

Im Verfolge der hierortigen Note vom 4. Mai 1918, Zl. 4536/M.P. beehre ich mich mit Beziehung auf das geschätzte Schreiben vom 10. April l.J., Nr. 11.122/4 Abt., betreffend einen antimilitaristischen Vortrag des Schriftstellers Karl Kraus, auf Grund eines mir vom Ministerium des Innern zur Kenntnis gebrachten Berichtes der Polizeidirektion in Wien, vom 13. Oktober 1918, Pr.-Z. 56854/K mitzuteilen, daß zufolge der gepflogenen polizeilichen Erhebungen das seinerzeit hieher übermittelte Schreiben in seinen Angaben über straffällige Äußerungen Kraus’ gelegentlich seiner Vorlesung am 27. März 1918 im Konzerthaussaale, den Tatsachen nicht entspricht.

Die Polizeidirektion hat mehrere Privatpersonen, welche der Vorlesung angewohnt haben, einvernommen und von ihnen übereinstimmend die Aussage erhalten, daß sich die von Kraus vorgetragenen Stücke wohl im Rahmen pazifistischer Gedankengänge bewegten, aber nicht den Inhalt hatten, wie ihn das Schreiben angibt. Kraus habe lediglich vorgelesen, nicht aus dem Stegreife gesprochen und die ihm zugeschobene Aufforderung an die Offiziere: »Ziehen Sie nicht mehr Ihre Säbel in diesem verruchten Kriege, zerbrechen Sie lieber die Waffen und schleudern Sie die Portepees jenen Schurken vor die Füße, die Sie zu weiterem Blutvergießen zwingen wollen. Machen Sie aus Ihrer Kraft und mit Ihrem Willen dem tierischen Morden ein Ende! Die Menschheit wird Sie dafür segnen!« oder auch nur eine ähnliche Äußerung nicht gemacht.

Das Schreiben beehre ich mich im Anschluß zurückzustellen.

Lammasch m.p.

Am Tage der Nationalversammlung! Und diesen Bericht hat eben der Mann erlassen, dessen »Verherrlichung« das Armeeoberkommando zur Mobilisierung der Ämter und zur Bereicherung der allgemeinen Aktenlage gespornt hatte. Einer, der nicht kriegs- und bündnisfreundlicher war als ich und der dem Gasmittelgebrauch nicht mehr Geschmack abzugewinnen wußte. Österreich hat einmal wirklich die Konsequenz gezogen. Usque ad finem und darüber hinaus. Nun blieb nur noch dies und das einzutragen.

Einsichtsbemerkungen.

Dient zur Kenntnis — nichts zu verfügen.

Chef d. jur. Sektion:

16./11. 18. Feigl, G. Aud. m.p.

In der 4. Abt. bearbeitet 9./11. 18.

Dr. Maschka, Oberst Aud. m.p.

Vidi: Dr. Stoklasa, Aud. 9./11.

Ad Acta 18./11. 18.

Also an einem Tage, an dem auch Österreich schon ad acta gelegt war.

Vgl.: Die Fackel, Nr. 508-513, XXI. Jahr
Wien, April 1919.