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§ 7. Die Evidenz für das Dasein der Welt nicht apodiktisch; ihre Einbeziehung in den Cartesianischen Umsturz

Die Frage nach an sich ersten Evidenzen scheint sich ohne Mühe zu erledigen. Bietet sich als eine solche nicht ohne weiteres die Existenz einer Welt? Auf die Welt bezieht sich das alltäglich handelnde Leben, auf sie auch beziehen sich alle Wissenschaften, unmittelbar die Tatsachenwissenschaften, mittelbar, als Instrumente der Methode, die apriorischen. Allem voran ist das Sein der Welt selbstverständlich — so sehr, daß niemand daran denken wird, es ausdrücklich in einem Satz auszusprechen. Haben wir doch die kontinuierliche Erfahrung, in der uns diese Welt immerfort als fraglos seiende vor Augen steht. Aber so sehr diese Evidenz an sich früher ist als alle Evidenzen des weltzugewandten Lebens und aller Weltwissenschaften — deren tragender Grund sie beständig ist —, so werden wir doch bald bedenklich, wiefern sie in dieser Funktion apodiktischen Charakter beanspruchen kann. Und wenn wir diesem Bedenken nachgehen, zeigt sich, daß sie auch nicht den Vorzug der absolut ersten Evidenz beanspruchen kann. Was das eine anbelangt, so ist die universale sinnliche Erfahrung, in deren Evidenz uns die Welt beständig vorgegeben ist, offenbar nicht so ohne weiteres als eine apodiktische Evidenz in Anspruch zu nehmen, die also die Möglichkeit eines Zweifelhaftwerdens, ob die Welt wirklich sei, bzw. die ihres Nichtseins absolut ausschließen würde. Nicht nur daß Einzelerfahrenes die Entwertung als Sinnenschein erleiden kann, auch der jeweils ganze, einheitlich überschaubare Erfahrungszusammenhang kann (sich) als Schein erweisen, unter dem Titel zusammenhängender Traum. Den Hinweis auf solche möglichen und vorkommenden Umschläge der Evidenz brauchen wir nicht schon als eine hinreichende Kritik der Evidenz in Anspruch zu nehmen und darin einen vollen Beweis für die Denkmöglichkeit eines Nichtseins der Welt trotz ihres beständigen Erfahrenseins sehen. Wir behalten nur so viel, daß die Evidenz der Welterfahrung zu Zwecken einer radikalen Wissenschaftsbegründung jedenfalls erst einer Kritik ihrer Gültigkeit und Tragweite bedürfte, daß wir sie also nicht fraglos als unmittelbar apodiktisch in Anspruch nehmen dürfen. Es genügt demgemäß nicht, alle uns vorgegebenen Wissenschaften außer Geltung zu setzen, sie als für uns unzulässige Vor-Urteile zu behandeln. Auch ihren universalen Boden, den der Erfahrungswelt, müssen wir der naiven Geltung berauben. Das Sein der Welt auf Grund der natürlichen Erfahrungsevidenz darf nicht mehr für uns selbstverständliche Tatsache sein, sondern selbst nur ein Geltungsphänomen.

Bleibt uns, wenn wir uns so verhalten, überhaupt noch ein Seinsboden übrig für irgendwelche Urteile, geschweige denn für Evidenzen, um darauf, und zudem apodiktisch, eine universale Philosophie begründen zu können? Ist nicht die Welt der Titel für das Universum des überhaupt Seienden? Ist es also zu vermeiden, die vorhin nur angedeutete Kritik der Welterfahrung nun doch in extenso und als erste Aufgabe in Angriff zu nehmen? Wäre danach, wenn das im voraus vermutete Ergebnis der Kritik sich bestätigte, unser ganzes philosophisches Absehen gescheitert? Wie aber, wenn die Welt am Ende gar nicht der schlechthin erste Urteilsboden wäre und mit ihrer Existenz schon ein an sich früherer Seinsboden vorausgesetzt wäre?