Verstehen
Verstehen. Nur durch die Kategorien (s. d.) kann der Verstand „etwas bei dem Mannigfaltigen der Anschauung verstehen, d. i. ein Objekt derselben denken“, KrV tr. Anal. § 10 (I 130—Rc 160). „Erfahrung ist eine verstandene Wahrnehmung. Wir verstehen sie aber, wenn wir sie unter Titel des Verstandes uns vorstellen“, Lose Bl. 13. „Man kann zwar vieles sehen, aber nichts verstehen, was erscheint, als wenn es unter Verstandesbegriffe und vermittelst ihrer in Verhältnis auf eine Regel gebracht wird; dieses ist die Annahme durch den Verstand“, ibid. 15.
„Etwas verstehen (intelligere), d. h. durch den Verstand vermöge der Begriffe erkennen oder konzipieren“, Log. Einl. VIII (IV 71). „Verstand ist zum Verstehen, Vernunft zum Voraussehen nötig“, N 405. Vgl. Begreifen, Begriff, Erfahrung, Anschauung, Verstand.