Koexistenz
Koexistenz (Zugleichsein). Das „Prinzip der Koexistenz“ lautet: „Die endlichen Substanzen stehen durch ihr bloßes Dasein in keinen Beziehungen zueinander und stehen in Gemeinschaft nur insoweit, als sie von dem gemeinsamen Urgrund ihres Daseins, nämlich dem göttlichen Verstande, in wechselseitigen Beziehungen gestaltet erhalten werden.“ Die allgemeine Verknüpfung aller Dinge ist nur durch die Vorstellung des göttlichen Verstandes festgelegt, N. diluc. Propos. 13 (V 1, 46 f.); vgl. Welt. Das „Zugleichsein“ von Erscheinungen in einer möglichen Erfahrung ist bedingt durch den Grundsatz der Gemeinschaft oder Wechselwirkung (s. d.). Vgl. Gleichzeitigkeit.