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Eid

Eid. „Das Erpressungsmittel der Wahrhaftigkeit in äußeren Aussagen“ ist der Eid, dessen Notwendigkeit infolge der Lügenhaftigkeit der Menschen besteht, so traurig es ist. daß man seiner bedarf. — Ein „innerer“ Eid kann (als „Versuch, ob das Fürwahrhalten auch die Probe einer inneren eidlichen Abhörung des Bekenntnisses aushalte“) dazu gebraucht werden, „die Vermessenheit dreister, zuletzt auch wohl äußerlich gewaltsamer Behauptungen, wo nicht abzuhalten, doch wenigstens stutzig zu machen“. Nach dieser „inneren Eidesdelation“ würde man sich also etwa selbst fragen: getrauest du dir wohl, bei allem, was dir teuer und heilig ist, dich für die Wahrheit eines Glaubenssatzes (etwa an Gott) zu verbürgen? Bei einer solchen Zumutung wird das Gewissen zur Wahrhaftigkeit (s. d.) aufgerüttelt, Theodiz. Schlußanmerk. 1. Anm. (VI 150 f.).

„Juro: i. e. per Deum testem affirmo. Dadurch weiß ich nicht, daß Gott sei schlechthin. Ich nehme es auf mein Gewissen, wenn ich unwahr spreche, ein Lügner zu heißen“, Altpreuss. Mth. XXI 414. „Bei Gott schwören, ohne sein Dasein einzuräumen, bedeutet nichts weiter als gewissenhafte Beteuerung“, ibid. 416.