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787. Heuern¹⁾. Mieten²⁾. Pachten³⁾.

1) To hire.
2) Hire, engage.
3) Rent, Farm.
1) Affréter un navire, engager des matelots.
2) Louer (prendre à gages).
3) Prendre à ferme.
1) Pigliare a nolo.
2) Noleggiare.
3) Prendere in affitto.

Mieten (ahd. mieta = Bezahlung, Belohnung) ist der allgemeine Ausdruck und heißt überhaupt, eine Sache gegen Zahlung einer bestimmten Summe in Gebrauch oder eine Person gegen Lohn in Dienst nehmen. Man mietet ein Haus, ein Zimmer usw., einen Koch, einen Kutscher, eine Kinderwärterin, eine Küchenmagd usw. Pachten wird nur in bezug auf Sachen gebraucht und geht auch da nur auf die Nutzung des Ertrags einer Sache gegen eine bestimmte Abgabe, z. B. ein Feld, ein Grundstück, einen Garten, eine Mühle, Bäckerei, Fabrik, ein Wirtshaus usw. pachten. Man kann einen, der einen Garten des Ertrages wegen in der bezeichneten Weise übernommen hat, den Mieter wie den Pächter desselben nennen; denn mieten schließt jeden Gebrauch ein. So spricht man sowohl von einem Obstmieter, wie von einem Obstpächter. Man kann aber nur sagen: er hat den Garten gemietet, wenn jemand ihn bloß benutzt, um darin zu wohnen oder sich zu erholen, spazieren zu gehen usw. Heuern ist ein niederdeutscher Ausdruck für mieten; er ist nur landschaftlich in Gebrauch, namentlich in der Sprache der Seeleute in bezug auf Matrosen und Schiffe. (Von dem aus heuraten [für heiraten] zusammengezogenen heuren oder heiren ist dieser Ausdruck durchaus verschieden; es besteht zwischen den beiden Ausdrücken keinerlei Verwandtschaft.)