Kiefernekrose
Kiefernekrose Absterben des Kieferknochens nach fortgesetzter Einatmung von Phosphordämpfen, in Zündholzfabriken. Darum sind Zündhölzer mit dem gewöhnlichen Phosphordämpfen seit 1907 verboten. Nur gestattet ist der viel ungiftigere rote = amorphe Phosphordämpfe, aus dem die Reibeflächen der heutigen, sog. schwedischen Zündholzschachteln bestehen. Die Kopfmasse dieser besteht aus chlorsauren und doppeltchromsauren Kali, Braunstein und einem Bindemittel.