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743. Handlung¹⁾. Tat²⁾.

1) Action.
Action.
Azione.
2) Deed, act.
Fait (acte).
Fatto (atto).

Handlung bezeichnet bloß die durch einen vernünftigen Willen bestimmte Äußerung der Kraft, Tat zugleich die in die Sinne fallende Wirkung, welche ein freihandelndes Wesen außer sich hervorgebracht hat. Eine jede Tat ist auch eine Handlung; denn sie muß eine wirkende Ursache haben; aber nicht eine jede Handlung ist eine Tat; denn eine Handlung kann auch ein Unterlassen sein. Wir sagen: eine unvorsichtige, unbedachtsame Handlung, aber nicht eine unvorsichtige, unbedachtsame Tat, weil die Unvorsichtigkeit und Vorsichtigkeit, die Unbedachtsamkeit und Bedachtsamkeit bloß innere Handlungen der Seele sind, die auch ohne in die Sinne fallende äußere Wirkungen sein können. Der Philosoph erforscht, welche Handlungen frei sind, der Richter erforscht die Umstände einer Tat und wendet auf sie die Gesetze an. „Im Anfang war die Tat.“ Goethe, Faust I, Studierzimmer. „Der Mensch allein hat als Person unter allen bekannten Wesen das Vorrecht, in den Ring der Notwendigkeit, der für bloße Naturwesen unzerreißbar ist, durch seinen Willen zu greifen und eine ganz frische Reihe von Erscheinungen in sich selbst anzufangen. Der Akt, durch den er dieses wirkt, heißt vorzugsweise eine Handlung, und diejenigen seiner Verrichtungen, die aus einer solchen Handlung herfließen, ausschließungsweise seine Taten. Er kann also, daß er eine Person ist, bloß durch seine Taten beweisen.“ Schiller, Über Anmut und Würde.