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Empfindlichkeit

Empfindlichkeit (und Empfindsamkeit). „Die Empfindungsfähigkeit aus Stärke (sensibilitas sthenica) kann man zarte Empfindsamkeit, die aus Schwäche des Subjekts, dem Eindringen der Sinneneinflüsse ins Bewußtsein nicht hinreichend widerstehen zu können, d. i. wider Willen darauf zu attendieren, zärtliche Empfindlichkeit (sensibilitas asthenica) nennen“, Anthr. 1. T. § 21 (IV 53). „Empfindsamkeit“ ist „ein Vermögen und eine Stärke, den Zustand sowohl der Lust oder Unlust zuzulassen oder auch vom Gemüt abzuhalten“. Dagegen ist „Empfindelei“ „eine Schwäche, durch Teilnehmung an anderer ihrem Zustande, die gleichsam auf dem Organ des Empfindelnden nach Belieben spielen können, sich auch wider Willen affizieren zu lassen“, ibid. 6 62 (IV 161).