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Exponible Sätze

Exponible Sätze. „Urteile, in denen eine Bejahung und Verneinung zugleich, aber versteckterweise, enthalten ist, so daß die Bejahung zwar deutlich, die Verneinung aber versteckt geschieht, sind exponible Sätze“ (z. B. wenige Menschen sind gelehrt). Diese Sätze sind lediglich von „Bedingungen der Sprache“ abhängig, nach welchen man zwei Urteile auf einmal kurz ausdrücken kann; sie gehören also nicht in die Logik, Log. § 31 (IV 120).