Erfahrungsbegriff
Erfahrungsbegriff. Die Verstandesbegriffe (Kategorien) können „in concreto dargestellt werden, wenn man sie auf Erfahrungen anwendet“; denn an ihnen haben sie eigentlich den Stoff zum „Erfahrungsbegriffe“, der „nichts als ein Verstandesbegriff in concreto“ ist, KrV tr. Dial. 2. B. 3. H. i Abs. (I 494—Rc 630 f.); vgl. Feld, Kategorie, Verstand.