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Einfalt

Einfalt. „Einfalt (kunstlose Zweckmäßigkeit) ist gleichsam der Stil der Natur im Erhabenen, und so auch der Sittlichkeit, welche eine zweite (übersinnliche) Natur ist, wovon wir nur die Gesetze kennen, ohne das übersinnliche Vermögen in uns selbst, was den Grund dieser Gesetzgebung enthält, durch Anschauen erreichen zu können“, KU § 29 Allg. Anmerk. (II 123). Einfalt ist Mangel einer schon zur Regel gewordenen Verstellungskunst, Anthr. 1. T. § 4 (IV 19).