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Blutleere

Blutleere gewöhnlich versteht man darunter die künstliche Entleerung einer Extremität von ihrem Blute nach ESMARCH (Kiel, gest. 1908): Durch eine 5—10 cm breite Binde aus solidem Gummi wird das betrefende Glied — an den Fingern oder Zehen beginnend — in dachziegelförmiger Überdeckung so fest eingewickelt, dass es vollkommen weiß, d. h. blutleer erscheint. Dann wird am Ende dieser Einwickelung ein ebenfalls sehr gut elastischer Schlauch in 1—2 zirkul. Touren angelegt und mit besonderer Schlußvorrichtung oder wie ein Faden gebunden und mit starker Sperrzange festgestellt. Die erste Binde kann nunmehr entfernt werden. Eine relative Blutleere wird auch durch MOMBURGs Verfahren erzielt, s. d. — Ferner wird durch Beifügung von Nebennierenpräparaten zu der Lösung für lokale Anästhesie ebenfalls eine, besonders für reichlich blutende Stellen: wie Lippen, Augenumgebung usw. wertvolle Blutarmut erreicht.