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Gepanzerte Faust

Gepanzerte Faust, ein Ausdruck, der zwar bereits 1848 in den Grenzboten als pointierte Wendung begegnet (2. Sem. 4, 256), der aber erst durch die Abschiedsrede Kaiser Wilhelms II. an den Prinzen Heinrich vom 15. Dez. 1897 (Reden 2, 80) zur Schlagwortformel wurde. Der Passus lautete: „Sollte es aber je irgend einer unternehmen, uns an unserem guten Recht zu kränken oder schädigen zu wollen, dann fahre darein mit gepanzerter Faust!“

Solch kräftiges Wort frappierte allgemein. Zahlreiche Presseäußerungen knüpften sich daran, und in kurzem wurde der Ausdruck als fertiges Schlagwort verwandt. Vergl. dazu Zukunft 32, 43 und 55 (1900) und Soz. Monatshefte 4, 250 (1900) „Intervention der „gepanzerten Faust“ Deutschlands zu gunsten der Transvaalboeren“ oder S. 659 die Anspielung aus „das Evangelium der gepanzerten Faust, das Wilhelm II. seinen Bruder in China verkünden hieß“.