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8) Verbrennungen, Frostbeulen, Wunden

Dagegen bedarf es durchaus keines Arztes bei der äußerlichen Anwendung des Wassers gegen alle frische Verbrennungen des Körpers, gegen frische Frostbeulen an den Gliedern, an den Ohren, der Nase und anderen einzelnen Teilen, gegen Quetschungen frischer Art, oberflächliche frische, blutende Wunden, gegen frische Beinbrüche und Verrenkungen, sobald dieselben vom Wundarzt wieder eingerichtet und durch Bandagen unterstützt worden sind, — gegen Schwindel, Kopfweh, Verstandesverwirrung, Raserei, welche plötzlich vollblütige Leute in heißen Sommern, nach heftiger Erhitzung des Körpers, nach anhaltender Einwirkung der Sonnenstrahlen, zumal auf den entblößten Kopf (Insolatio), namentlich auf Märschen den Soldaten und bei sonstigen Reisenden, so wie allen Personen, die im Freien arbeiten: Zimmerleuten, Gärtnern, Maurern etc. befällt. Hier sind kalte Waschungen, besonders aber Umschläge von kaltem Wasser mittelst großer, vierfach zusammengelegter, angefeuchteter Tücher um den ganzen Kopf tief bis zum Nacken und über die Ohren gelegt, so dass nur Augen, Nase und Mund frei bleiben, das wirksamste aller Mittel. Jede Viertelstunde müssen solche Tücher mit anderen, welche in dem kalten Wasser vorher gelegen haben, gewechselt und so der Umschlag erneuert werden. —

Haben sich Personen bei Feuersbrünsten oder anderen Unglücksfällen einen großen Teil des Körpers verbrannt, so entkleide man sie vorsichtig, schneide enge Kleidungsstücke auf und setze sie nackend in eine Wanne mit kaltem Wasser, worin sie zwei und mehrere Stunden verweilen müssen. Wird das Wasser lauwarm, so ersetze man es allmählich durch kaltes.