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1102. Nehmen¹⁾. Fassen²⁾. Greifen³⁾.

1) To take.
2) Take hold of.
3) Lay hold of, seize.
1-3) Prendre.
2) Saisir.
3) Empoigner.
1-3) Prendere.
2) Pigliare.
3) Impugnare.

Nehmen heißt überhaupt: sich etwas zueignen, ohne die Mittel anzudeuten, durch die man es sich zueignet; fassen und greifen zeigen zugleich dieses Mittel an. Fassen bezeichnet das Aufnehmen oder Festhalten eines Gegenstandes dadurch, daß man ihn umschließt, mit welchem Werkzeuge dies nun auch geschehen mag, z. B. die Hand jemandes fassen, das Schwert fassen, jemand um den Leib fassen usw. Das Zimmer faßt über hundert Personen u. dgl. Greifen zeigt zunächst nur die Bewegung eines zum Festhalten geöffneten Körpergliedes (der Hand, des Schnabels, der Klaue usw.) oder Werkzeuges nach einem Gegenstande hin an, dann aber auch oft den Anfang des Festhaltens selbst, z. B. nach dem Hute greifen, zur Feder greifen, den Dieb greifen usw. Gewöhnlich wird jedoch das Festhalten selbst, das durch ein Greifen bewirkt wird, mit ergreifen ausgedrückt. „Der kluge Mann schweift nicht nach dem Fernen, | um Nahes zu finden, | und seine Hand greift nicht nach den Sternen, | um Licht anzuzünden.“ Bodenstedt, Mirza-Schaffy. Fassen und greifen gehen bloß auf das Festhalten eines Gegenstandes, nehmen deutet zugleich mit an, daß der Gegenstand in den Besitz oder wenigstens in den Gebrauch des Nehmenden übergeht.