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Der Kassenscheck

Männer kaufen nicht gern ein. Sie nehmen meist das, was gerade auf dem Ladentisch liegt oder was ihnen der Verkäufer zeigt, sie unterhalten sich zwischendurch mit ihrem Freund, den sie vorsichtshalber mitgenommen haben, der aber auch nicht aufpaßt; dann zahlen sie, verlassen das Lokal, haben das Paket liegenlassen, werden zurückgerufen, gehen und sind zum Schluß froh, wenn sie wieder draußen sind. Draußen sagen sie zum Freund: »Ganz nettes Mädel, die Verkäuferin. Sieht ein bißchen aus wie Tante Emmy.« Was sie dann eingekauft haben, entspricht nicht ganz den Wünschen der Gemahlin … Männer sind in Trance, wenn sie einkaufen. (»Ich aber nicht, Herr Panter!« – Nein, du nicht, du nie.)

In dieser Einkaufs-Trance schlägt manchmal ein Wort an mein Ohr, das mich immer wieder überrascht, wenn ichs höre. Man bekommt doch da so einen kleinen roten Zettel in die Hand gedrückt, mit dem schicken sie einen an die Kasse; es steht drauf, wieviel man zahlen solle … »Ihr Scheck!« sagen die Verkäuferinnen. Ihr Scheck –?

»Scheck (engl. cheque, auch check), Geldanweisung, bes. Anweisung auf das Guthaben, das jemand bei einer Bank hat, zahlbar bei Sicht … « Scheckgesetz vom 11. März 1908 … Reichsgesetzblatt 71 … Der kanns doch nicht sein … Scheck?

Habe ich denn in dem Ladengeschäft ein Guthaben? Haben die eines bei mir? Dieser Scheck ist kein Scheck. Ich denke mir das so:

»Kassenzettel« ist kein schönes Wort. Und da hat eines Tages irgendein findiger Kopf dieses schicke Wort »Scheck« aufgebracht, und seitdem hört der rote Zettel überhaupt auf keinen anderen Namen mehr, und die Verkäufer sind froh: es klingt feinknorke. »Ihr Kassenscheck, Herr … !« – so ein vornehmes Geschäft …

Verschönerungs- und Wichtigkeitsworte greifen um sich wie das Feuer – jedesmal, wenn sich einer solche Sprachdummheit ausgedacht hat, bricht die Papageienkrankheit aus. Nehmen Sie Fachwörter – det hebt Ihnen –; richtig angewandt brauchen sie nicht zu sein …

Immerhin hat mein entfernter Bekannter Walterchen, Seelentröster und Rechtsanwalt, für diese Anwendung des Wortes »Scheck« eine juristische Konstruktion geliefert – wofür habe ich ihn lassen Bildung lernen! »Dieser rote Zettel«, führte der junge Gelehrte aus, als wir uns Strümpfe kauften, »ist eine Zahlungsanweisung des verkaufenden Fräuleins an die Warenausgabe, und zwar nicht auf Geld lautend, sondern auf Strümpfe.« (Kühn, aber blödsinnig.)

Hier scheint mir der Keim zu einer Preisaufgabe für Universitäten zu schlummern. »Der sogenannte Kassenscheck ist in seiner volkswirtschaftlichen, handelspolitischen und rechtlichen Beziehung darzustellen.« Dergleichen trägt unbedingt zur Veredelung der Sprache bei, und man sollte solche gehobene Redeweise durchaus und überall anbringen. Denn dann wird man in der Lage sein, auch die kleinen Bedarfsgegenstände des Alltags sprachlich zu veredeln. Jeder Hausherr wird dann in den Salon treten und vor allem Besuch zu seiner Frau sagen: »Helene – geh doch mal ins Badezimmer! Die Toilettenschecks sind alle –!«

Peter Panter
Vossische Zeitung, 23.02.1930, Nr. 92.