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Keinen Mann und keinen Groschen

Keinen Mann und keinen Groschen, eine Schlagwortwendung, die als Oppositionsausdruck der Bismarck feindlichen Abgeordneten im Jahre 1866 aufgekommen ist. Vgl. Kladd. 1866, 124 (am 8. Juli) und 228, wo es unter der Spitzmarke „Anti-Dotations-Antrag“ heißt: „Mein Mandat hieß: Diesem Ministerium keinen Mann und keinen Groschen! Daher mein jetziger Antrag: Keinem Mann von diesem Ministerium einen Groschen!“ Dazu die Variante, welche die Grenzb. 1866, 1. Sem. 2, 478 als Parole der württembergischen radikalen Volkspartei anführen: „diesem Ministerium „keinen Mann und keinen Gulden“ zur Verfügung zu stellen“.

Aufs neue griff dann Windthorst das Schlagwort auf, indem er ihm in der Kommissionssitzung über die Septennatsvorlage am 16. Dez. 1886 insofern die Spitze umbog, als er erklärte, der Regierung Jeden Mann und jeden Groschen bewilligen zu wollen. Vgl. dazu Bismarck, Polit. Reden 12, 225 (am 11. Jan. 1887): „Was die Herren in der Kommission sagen, die Versicherungen, die sie geben über die Geneigtheit, jeden Pfennig und jeden Mann zu bewilligen, können mir nachher gar Nichts mehr helfen.“ Dann Windthorsts erneute Erklärung in der Reichstagssitzung vom 12. Jan. 1887: „Wir bewilligen .., was von uns verlangt wird, und ziehen keinen Mann und keinen Groschen ab.“ Darauf wieder Bismarcks Entgegnung 12, 227 und 249: „Ich wiederhole Ihnen, dass wir das, was der Abg. Windthorst „jeden Mann und jeden Taler“ nennt, auch dann auf drei Jahre nicht annehmen würden, wenn das eine wirkliche Wahrheit wäre, dass wir jeden Mann und jeden Taler erhalten.“

Schließlich rief Bismarck am 13. Jan. 1887 nochmals der Opposition zu (Polit. Reden 12, 256): „Glauben sie denn, dass man mit solchen vollmündigen Phrasen wie: „Jeden Groschen und jeden Mann“ Rußland auf seiner Bahn aufhalten .. könne?“

Nehry S. 306 erinnert weiter an entsprechende Äußerungen Liebknechts (am 28. Nov. 1888) und Eugen Richters (am 27. Febr. 1892).