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Bäder

D. Das Erdbad

Das Erdbad. Es findet seine Anwendung bei Ohnmacht und Scheintod durch Blitz; auch rühmt man es gegen Gliederreißen, Gicht und verschiedene Nervenübel. Man wählt ein trockenes, von der Sonne beschienenes, sandiges Erdreich, macht darin eine vier bis fünf Fuß tiefe und zwei Fuß im Durchmesser haltende Grube, steckt den nackten Kranken bis an den Hals hinein und schüttet nun wieder so viel Erde ins Loch, dass die Zwischenräume zwischen dem Kranken und den Wänden der Grube ganz ausgefüllt werden. Man lässt den Kranken so anderthalb bis drei Stunden im Erdbad verweilen, ehe man ihn wieder ausgräbt. Die Wirkungen desselben sind aus dem mechanischen Druck auf den Körper, aus dem bedeutenden psychischen Eindruck (Furcht, Angst) und aus der erfolgenden starken Transpiration des Kranken erklärbar. Soll ein Scheintoter, z. B. ein vom Blitz Getroffener, ins Erdbad gebracht werden (welches unmittelbar nach einem Gewitter auch durch elektrische Kräfte des Erdreichs wirksam ist), so macht man in ein lockeres Erdreich, z. B. im Garten, eine zwei Fuss tiefe und fünf bis sechs Fuß lange wagerechte Grube, legt den Scheintoten mit erhöhter Kopflage hinein und überschüttet den nackten Körper ein bis zwei Fuß hoch locker mit Erde, während Gesicht, Nase und Mund frei bleiben. Der Verunglückte verweilt darin so lange, bis sich Lebenszeichen einstellen. Alsdann wird der Wiedererwachende ins Bett gebracht und anders behandelt. (s. Anhang I. B.).