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Legitimität

Legitimität gab Talleyrand auf dem Wiener Kongress (1814) im Interesse den Bourbonen als schlagende Losung aus und proklamierte damit im Gegensatz zur Usurpation das unantastbare Recht des Gottesgnadentums eines angestammten Herrscherhauses. Dies bezeugt neben anderen Laube, Moderne Charakteristiken 1, 7 und 141: „Talleyrand empfing in seinem Hotel den Kaiser von Russland und sprach mit glühendem Eifer für die Einsetzung der Bourbons, für die Notwendigkeit der Legitimität.“ Vergl. ferner Bismarck, Gedanken und Erinnerungen 1, 156, wo in bezeichnender Weise betont wird: „Das Missvergnügen über meinen Verkehr mit Napoleon entsprang aus dem Begriffe oder genauer gesprochen dem Worte Legitimität, das in dem modernen Sinne von Talleyrand geprägt und 1814 und 1815 mit großem Erfolge und zum Vorteil der Bourbonen als eine täuschende Zauberformel benutzt worden ist.“

Aus den zahlreichen Stimmen für und wider das Schlagwort hebe ich heraus Görres 5, 137 (1822—23) und 248 (1825), Alexis, Wiener Bilder (1833) S. 439 f. und Menzel, Deutsche Literatur 4, 131 (1836): „Wenn die Franzosen ihren König nicht geköpft hätten, würden die deutschen Dichter nicht aus einmal das poetische Königtum, die mythische Legitimität, die göttliche Weihe verkündigt haben.“ Siehe ferner Winter S. 116 f.

In verwandtem Sinne kam seit dem dritten Jahrzehnt das Schlagwort Quasilegitimität auf, worüber Littré 2, 1: 275 unterrichtet: „En ce sens on a dit la quasi-légitimité, en parlant de la branche cadette des Bourbons parce qu’elle était montée sur le trône par une révolution, tout en appartenant à l’ancienne famille royale.“ Vergl. dazu Heine 5, 30 (1832): „Ludwig Philipp hat vergessen, dass seine Regierung durch das Prinzip der Volkssouveränität entstanden ist, und in trübseligster Verblendung möchte er sie jetzt durch eine Quasilegitimität, durch Verbindung mit absoluten Fürsten und durch Fortsetzung der Restaurationsperiode zu erhalten suchen.“ Ebenso kommt Börne wiederholt darauf zu sprechen, z. B. 11, 253 und 256 (1833).