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Jungfernrede

Jungfernrede (aus engl. maiden-speech) begegnet in studentischer Ausdrucksweise schon 1836 als geläufige Bezeichnung. Kurz 12, 22 schreibt: „Ich glaube beinahe, Cäruleus, du fürchtest dich vor deiner Jungfernrede.“ Seit den vierziger Jahren erscheint der Ausdruck als stehende Wendung für die erste Rede eines Parlamentsmitglieds. Vgl. außer Sanders 2, 684c besonders Gombert ZfdW. 7, 147. Das DWb. bringt Jungfernredner mit einem Beleg aus dem Jahre 1875. Im weiteren Sinne spricht man von Jungfernrede besonders bei jedem ersten rednerischen Auftreten in öffentlicher Versammlung, bei Wahlen, Stadtverordnetensitzungen usw. Siehe die Humoreske von Schmidt-Cabanis, Die Jungfernrede, eine tragische Reichstagswahlgeschichte (1883).