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Gerichtspsychiatrie

Februar 1904, November 1907

Sie ist von allen Gesellschaftsspielen doch das unterhaltendste. Die ältesten Tarockspieler der Justiz versichern, daß es wie kein anderes der Kurzweil diene. Die Schriftsachverständigen — je nun, die sind wie alle Vertreter einer ernsten Wissenschaft nüchterne Gesellen. Charakter-Erraten ist längst kein Spaß mehr und Stunden ungetrübten Frohsinns verbringt man heute nur noch im Kreise der Psychiater. Die Justiz spielte früher Blindekuh, aber das Spiel der blinden Esel ist aparter. Sie werden hereingeführt, sollen den Angeklagten durchschauen und sagen j-a, wie der Ankläger es will. Da sie aber die Aufgabe, die sie in fröhlicher Runde zu leisten haben, das »Wegputzen« schwieriger Fälle nennen, so scheinen sie sich nicht für Esel zu halten, sondern den Vergleich mit einer intelligenteren Haustiergattung zu arrogieren. Es gibt nun in der Tat treue Psychiater, die mitunter sogar einen Hof beschützt und dem »Herrl« die schwierigsten Knochen »weg’putzt« haben. Geht einer schnellen Schrittes, so meinen sie, er sei ein Dieb. Die Verläßlichkeit des Hundes besteht nicht darin, daß sein Gutachten verläßlich ist, sondern daß er es abgibt. Der Autorität frommt es auf alle Fälle, wenn gebellt wird ...

Vgl.: Die Fackel, Nr. 236, IX. Jahr
Wien, 18. November 1907.

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»Er hatte Zittern, heftige Krämpfe beim Einschlafen, morgens Üblichkeiten. Er ist auch innerlich haltlos geworden, seine ursprünglich feinere Empfindung in poetischer und literarischer Beziehung wurde durch den Alkohol immer mehr in den Hintergrund gedrängt. Er hatte keinen Geschmack mehr an feineren Darbietungen des Burgtheaters und der Oper, und ethisch immer tiefer sinkend, trieb er sich mit weiblichen Bekannten im Tingeltangel herum.« Ja, dann freilich ist alles begreiflich. Die Gerichtspsychiater haben hier nicht nur, wie es ihre Pflicht ist, wichtige Symptome festgestellt, sondern auch, was sie für ihre Pflicht halten, wichtige Indizien geliefert. Für die Frage, ob der Angeklagte Z. Betrug und Veruntreuung begangen hat, ist es einfach ausschlaggebend, daß er keinen Geschmack mehr an feineren Darbietungen des Burgtheaters und der Oper hatte. Jedenfalls ist es ein Beweis moralischer Minderwertigkeit ... Man könnte einwenden, es handle sich vielleicht bloß um ein ästhetisches Problem und ein Defraudant habe nicht den übelsten Geschmack bewiesen, wenn er dem Genuß mancher Burgtheaternovitäten die Gesellschaft »weiblicher Bekannten« im Tingeltangel vorgezogen hat. Vielleicht ist es auch ein Irrtum, zu glauben, daß man durch den Verkehr mit weiblichen Bekannten oder durch den Aufenthalt in einem Variete ethisch immer tiefer sinkt. Es gibt Menschen, die beides schon erprobt haben und trotzdem sich um keinen Schritt der Möglichkeit, Depots zu veruntreuen, näher gerückt fühlen. Am Ende könnte einer sogar ein Don Juan sein, und doch vom Scheitel bis zur Sohle ein Ehrenmann in wirtschaftlichen Dingen. Einen Defraudanten hinwiederum brauchte das Gelübde der Keuschheit nicht zur Enthaltung von fremdem Eigentum zu zwingen. Aber eines steht fest: das schwindende Interesse eines Angeklagten an den Darbietungen des Burgtheaters könnte — und wenn er Millionen veruntreut hätte — noch immer eher für den künstlerischen Verfall des Burgtheaters als für den sittlichen des Angeklagten zeugen. Und nicht zu beklagen ist, wer durch seine Verhaftung an dem Besuch der letzten Novitäten gehindert wurde.

Vgl.: Die Fackel, Nr. 155, V. Jahr
Wien, 24. Februar 1904.

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In dem Gutachten, das Wiener Gerichtspsychiater behufs Internierung eines Fabrikantensohnes abgegeben hatten und das anläßlich eines von ihm angestrengten handelsgerichtlichen Prozesses — zwischen Irrenrecht und Handelsrecht besteht eine offenbare Beziehung — zur Sprache kam, sind nach Zeitungsberichten die folgenden Symptome angeführt: »Er war schon als Kind aufgeregt und unfolgsam. In den Schulen habe er immer schlechte Sittennoten gehabt. Schon während der Hochzeitsreise sei er ganz ohne Grund eifersüchtig und aufgeregt gewesen ... In der letzten Zeit machte er wiederholt Äußerungen über Selbstmordabsichten, so sagte er einmal: Erst wird genossen, dann geschossen ... Auf der Klinik erklärte der Patient die Selbstmordabsicht für lächerlich, er habe nur den Text aus einer Operette gesungen ... Er erklärt, er habe sich jung gefühlt und wolle noch leben ... Daß er sich, um mehrere Leute zu ärgern, bei Ronacher mit der Berta Rother in einer Loge gezeigt habe, findet er nachträglich etwas unvorsichtig.«

Vgl.: Die Fackel, Nr. 175, VI. Jahr
Wien, 17. Februar 1905.

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Ein Dienstmädchen war von einem Wachmann wegen Vagabondage arretiert worden. Vagabondage nennt das Gesetz jenen nachweisbaren Erwerb, den eine Frau ergreift, wenn sie über ihren Körper ohne polizeiliche Bewilligung verfügen will. Unser Dienstmädchen wurde verhaftet, weil es die polizeiliche Bewilligung nicht nachweisen konnte. Sie behauptete, statt deren die polizeiliche Unterstützung nachweisen zu können. Der Wachmann habe sie ihr während der Eskortierung angedeihen lassen. Der Wachmann wurde beauftragt, wegen dieser Beschuldigung die Ehrenbeleidigungsklage zu überreichen oder, da ihre Durchführung nicht allzu leicht schien, »anzustrengen«. Das Mädchen bleibt bei seiner Behauptung. Aber die Angeklagte hat das Recht zu lügen und der Wachmann darf sich als Zeuge sogar auf den Amtseid berufen; wie soll man da der Wahrheit auf den Grund kommen? Vieles schien gegen die Wahrheitsliebe des Mädchens zu sprechen, und es fiel gewiß ins Gewicht, daß mehrere Dienstgeberinnen die Angeklagte als eine »naschhafte Person« bezeichneten. Solche Zeugenaussagen legten dem Richter den Gedanken nahe, den Geisteszustand der Angeklagten durch Gerichtsärzte untersuchen zu lassen. Und siehe da, diese gaben ein Gutachten ab, das die Ehre des Wachmannes gründlicher herstellte, als eine Verurteilung der Angeklagten auf Grund des Amtseides es vermocht hätte. Sie mußte freigesprochen werden, weil ihre Unzurechnungsfähigkeit klar zutage lag. Die Psychiater hatten nach längerer Beobachtung festgestellt, daß »die Inkulpatin einfache Rechenaufgaben nicht lösen konnte, daß sie unter anderem nicht wußte, wie der deutsche Kaiser heißt, was ein Schaltjahr ist, und daß sie behauptete, die Erde stehe still«. Die Gerichtsärzte kamen zu dem Schlüsse, daß sie zwar nicht als ein der Vernunft völlig beraubtes Individuum zu bezeichnen, aber »geistig überaus minderwertig und verstandesschwach« sei. Freilich sollte diese Untersuchung nur mehr eine Überzeugung bestätigen. Das Mädchen hatte behauptet, daß ein Wachmann ihr einen unsittlichen Antrag gemacht habe, war also offenbar geisteskrank. Hätte sie dem Wachmann einen unsittlichen Antrag gemacht, so wäre sie ohne Zuziehung eines Gerichtspsychiaters verurteilt worden. Sie war jedenfalls zurechnungsfähig genug, das Delikt der Vagabondage zu verantworten. Aber wäre sie gar wegen Fruchtabtreibung oder Kindesmords angeklagt, mit der umfassendsten Unbildung könnte sie den Psychiatern nicht imponieren. Und wenn sie selbst auf die Frage, wer Kaiser von Österreich sei, verlegen schwiege! Die Gerichtsärzte würden sagen, daß sie die Unwissenheit in diesen Dingen nur simuliere. Diesmal fragten sie, wer der deutsche Kaiser sei, und als das Mädchen sagte, sie wisse es nicht, zweifelten sie keinen Augenblick an der Wahrheitsliebe der Angeklagten, deren Verlogenheit es zu beweisen galt. Die Behauptung aber, daß die Erde still stehe, konnte auch dem mißtrauischesten Psychiater zu der Überzeugung von der geistigen Minderwertigkeit der Angeklagten verhelfen. Es ist tief bedauerlich, daß Galilei vor der Inquisition und nicht vor einem Wiener Bezirksgericht über diese Dinge Rede stehen mußte. Die Erde steht nicht still. Die Gerichtspsychiatrie selbst, deren Erkenntnisse immer fortschreiten, beweist es, indem sie es behauptet. Und nur die Dienstmädchen verharren auf einem ablehnenden Standpunkt gegenüber dem kopernikanischen System, wodurch sie aber höchstens beweisen, daß ihnen kein Wachmann unter die Röcke gegriffen hat.

Vgl.: Die Fackel, Nr. 236, IX. Jahr
Wien, 18. November 1907.

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Ein Irrsinniger wunderte sich neulich, daß er noch immer nicht Psychiater geworden sei. Das wahre Verdienst kommt heute stets zu kurz. Aber es käme auch zu spät. Man sagt nämlich, daß sich die maßgebenden Kreise entschlossen haben, die Psychiatrie als Wissenschaft aufzulassen und sie nur mehr eine bescheidene Existenz als Glaube fristen zu lassen. Die letzten Spielzeiten haben schlecht abgeschlossen. Die Herrschaften, die auf diesem morschen Wissenszweig saßen, sind heruntergepurzelt. Im Fall Liebel hat sich die Wissenschaft zum letzten Mal aufgerafft: Ein reeller Brachialkampf mit einem Irrsinnigen, um ihn zur Bestätigung des Gutachtens der Gerichtsärzte zu bewegen. Und Prinzessin Louise, der man immer wieder zugeredet hatte: Schön vernünftig sein und im Irrenhaus bleiben!, ist normal, wiewohl sie nach wie vor für Toiletten schwärmt. Wir sehen endlich, daß wir nichts wissen können. Schluß mit dem Humbug, der die Menschheit so lange genarrt hat!

Vgl.: Die Fackel, Nr. 183/184, VII. Jahr
Wien, 4. Juli 1905.