Naturerkenntnis
Naturerkenntnis. Im Gegensatze zur „spekulativen“ (s. d.) Erkenntnis ist die „Naturerkenntnis“ jene Abart der theoretischen Erkenntnis, „welche auf keine anderen Gegenstände oder Prädikate derselben geht, als die in einer möglichen Erfahrung gegeben werden können“, KrV tr. Dial. 2. B. 3. H. 7. Abs. (I 542—Rc 684). Vgl. Naturwissenschaft.