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Transzendentale Deduktion

Deduktion, transzendentale. Die Rechtslehrer verstehen unter „Deduktion“ den Beweis der Befugnis oder des Rechtes (des quid iuris) im Unterschiede von dem Beweis der Tatsache (des quid facti). Empirische Begriffe bedürfen keiner Deduktion, d. h. keiner besonderen Rechtfertigung ihres Gebrauchs, „weil wir jederzeit die Erfahrung bei der Hand haben, ihre objektive Realität zu beweisen“. Nun gibt es aber auch Begriffe, die zum „reinen Gebrauch a priori (völlig unabhängig von aller Erfahrung)“ bestimmt sind. Daß es solche Begriffe (und Grundsätze) gibt, zeigt das Faktum der reinen Mathematik und Naturwissenschaft. Diese apriorischen Begriffe (Kategorien, s. d.) bedürfen nun einer Deduktion „Ich nenne daher die Erklärung der Art, wie sich Begriffe a priori auf Gegenstände beziehen können, die transzendentale Deduktion derselben und unterscheide sie von der empirischen Deduktion, welche die Art anzeigt, wie ein Begriff durch Erfahrung und Reflexion über dieselbe erworben worden, und daher nicht die Rechtmäßigkeit, sondern das Faktum betrifft, wodurch der Besitz entsprungen.“ Die Begriffe Raum und Zeit sind a priori und gelten doch für Objekte der Erfahrung, weil nur vermittelst dieser reinen Anschauungsformen uns ein Gegenstand erscheinen, d. h. ein Objekt der empirischen Anschauung sein kann, weil also diese Formen die „Bedingung der Möglichkeit der Gegenstände als Erscheinungen“ a priori enthalten. Damit ist ihre transzendentale Deduktion gegeben. Die Deduktion der Kategorien (s. d.) besteht in dem Nachweis, daß durch die Kategorien allein Erfahrung (der Form des Denkens nach) möglich ist. Sie beziehen sich notwendig und a priori auf Gegenstände der Erfahrung, weil nur vermittelst ihrer irgend ein Gegenstand der Erfahrung gedacht werden kann. Sie sind „Bedingungen a priori der Möglichkeit der Erfahrungen“ und darum notwendig und allgemeingültig, „subjektive Bedingungen des Denkens“ und doch von „objektiver Gültigkeit“, KrV tr. Anal. §§ 13f. (I 138 ff.—Rc 158 ff.). Die Kritik der reinen Vernunft (s. d.) ist eine Untersuchung „der Elemente unserer Erkenntnis a priori und des Grundes ihrer Gültigkeit in Ansehung der Objekte vor aller Erfahrung, mithin der Deduktion ihrer objektiven Realität“, Üb. e. Entdeck, am Anf. (V 3, 5). Vgl. Kategorie, Grundsätze, Anschauungsformen, Transzendental, Idee.