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Deduktion der Geschmacksurteile

Deduktion der Geschmacksurteile. Der Anspruch des ästhetischen Urteils auf allgemeine Gültigkeit bedarf einer Deduktion, d. i. „Legitimation seiner Anmaßung“, KU § 30 (II 128). „Die Obliegenheit einer Deduktion, d. i. der Gewährleistung der Rechtmäßigkeit einer Art Urteile tritt nur ein, wenn das Urteil Anspruch auf Notwendigkeit macht.“ Das ist auch der Fall, wenn es „subjektive Allgemeinheit, d. i. jedermanns Beistimmung fordert“, nämlich bei den reinen ästhetischen oder Geschmacksurteilen, ibid. § 31 (II 129). Vgl. Geschmacksurteil.