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Objekt

Objekt. Das Objekt der Erfahrung ist nicht das „Ding an sich“, aber auch nicht ein bloßer, assoziativ verbundener Komplex von Empfindungen und Vorstellungselementen. Sondern ein Objekt wird dadurch konstituiert, daß vermittelst der Einheit der transzendentalen Apperzeption (s. d.) durch Kategorien (s. d.) der Verstand das Mannigfaltige der Anschauung zu einem einheitlich-gesetzlichen Zusammenhang verknüpft. Das Objekt der Erfahrung ist ein für alle Subjekte gültiger, notwendig sich darstellender, gemeinsamer Zusammenhang möglicher Erfahrungsdaten, bestimmt durch eine einheitliche Regel, welche diesen Zusammenhang von psychologisch-subjektiven Vorstellungsverbindungen prinzipiell unterscheiden läßt. Was in einem solchen Zusammenhange und dem Gesamtsystem solcher Zusammenhänge eine feste Stelle einnimmt, ist objektiv, wirklich, es hat „empirische Realität“, wenn es auch nicht „an sich“, unabhängig von diesen Zusammenhängen, besteht. Die besonderen empirischen Objekte werden dadurch gegeben, daß der allgemeine Gedanke des Objekts überhaupt auf das Anschauliche Anwendung findet. Das von allem Anschauungsinhalt isolierte, abstrakt gedachte, „transzendentale“ Objekt ist kein für sich erkennbarer Gegenstand, sondern der Einheitspunkt für die Objektivierung des Gegebenen; als solcher ist er das Korrelat der transzendentalen Apperzeption, des reinen Ich, wie dieses eine oberste Voraussetzung, Grundlage der Erfahrung. Das transzendentale Objekt ist zugleich das Ding an sich, wie es als Grund der besonderen objektiven Phänomene gedacht wird.

Die Kritik lehrt, das „Objekt“ (den „Gegenstand“) in „zweierlei Bedeutung“ zu nehmen, als Erscheinung oder als Ding an sich selbst, KrV Vorr. z. 2. A. (I 34 f.—Rc 29 f.). Die Erscheinung hat „zwei Seiten“, die eine, da „das Objekt an sich selbst“ betrachtet wird (unangesehen der Art, dasselbe anzuschauen, dessen Beschaffenheit aber ebendarum jederzeit problematisch bleibt), die andere, da auf „die Form der Anschauung dieses Gegenstandes“ gesehen wird, ibid. tr. Ästh. § 7 (I 92 f.—Rc 109 f.). Es sind uns die Gegenstände an sich nicht bekannt. Was wir „äußere Gegenstände“ nennen, das sind nur „bloße Vorstellungen unserer Sinnlichkeit“, deren „wahres Korrelatum“, das „Ding an sich selbst“, unerkennbar ist, ibid. § 3 (I 85—Rc 102 f.). Gegenstände werden uns (dem Stoffe nach) durch die Anschauung (s. d.) gegeben. Gegenstände in der Anschauung (als sinnliche Erscheinungen) gibt es schon durch die Ordnung und Verknüpfung des Mannigfaltigen der Empfindung in Raum und Zeit, also auch unabhängig von den Funktionen des Verstandes, von den Kategorien. Die Kategorien des Verstandes „stellen uns gar nicht die Bedingungen vor, unter denen Gegenstände in der Anschauung gegeben werden, mithin können uns allerdings Gegenstände erscheinen, ohne daß sie sich notwendig auf Funktionen des Verstandes beziehen müssen, und dieser also die Bedingungen derselben a priori enthielte“. Auch wenn die Kategorien leere Begriffe wären, würden Erscheinungen „unserer Anschauung Gegenstände darbieten“, ibid. tr. Anal. § 13 (I 143 f.—Rc 162 ff.). Hingegen können die Erscheinungen nicht „Objekte der Erfahrung“ werden, ohne daß der Erfahrung selbst Begriffe a priori (Kategorien) zugrunde liegen, als „Begriffe von Gegenständen überhaupt“. Die Kategorien (s. d.) beziehen sich deshalb notwendig und a priori auf Gegenstände der Erfahrung, weil nur vermittelst ihrer ein Gegenstand der Erfahrung gedacht werden kann, ibid. § 14 (I 146—Rc 166). Erkenntnisse bestehen in der „bestimmten Beziehung gegebener Vorstellungen auf ein Objekt“. „Objekt aber ist das, in dessen Begriff das Mannigfaltige einer gegebenen Anschauung vereinigt ist.“ „Nun erfordert aber alle Vereinigung der Vorstellungen Einheit des Bewußt, seins in der Synthesis derselben. Folglich ist die Einheit des Bewußtseins dasjenige was allein die Beziehung der Vorstellungen auf einen Gegenstand, mithin ihre objektive Gültigkeit, folglich, daß sie Erkenntnisse werden, ausmacht und worauf folglich selbst die Möglichkeit des Verstandes beruht.“ Der Grundsatz der synthetischen Einheit der Apperzeption (s. d.) bedingt daher alle Erkenntnis von Objekten und alle Objekte der Erkenntnis, „Die synthetische Einheit des Bewußtseins ist also eine objektive Bedingung aller Erkenntnis, nicht deren ich bloß selbst bedarf, um ein Objekt zu erkennen, sondern unter der jede Anschauung stehen muß, um für mich Objekt zu werden, weil auf andere Art und ohne diese Synthesis das Mannigfaltige sich nicht in einem Bewußtsein vereinigen würde“, ibid. § 17 (I 154 f.—Rc 181 f.). Die durch das (Erfahrungs-)Urteil (s. d.) gesetzte Verbindung zwischen Vorstellungen (Subjekt und Prädikat) hat objektive Gültigkeit. „S ist P“ will sagen: „diese beiden Vorstellungen sind im Objekte, d. i. ohne Unterschied des Zustandes des Subjekts, verbunden“, ibid. § 19 (I 158—Rc 189), — Man kann „alles, und sogar jede Vorstellung, sofern man sich ihrer bewußt ist“, „Objekt“ nennen. Was aber dieses Wort bei Erscheinungen — nicht sofern sie als Vorstellungen Objekte sind —, sondern sofern sie „ein Objekt bezeichnen“, zu bedeuten habe, ist zu untersuchen. Sofern Vorstellungen nur „Gegenstände des Bewußtseins“ sind, sind sie von der Apprehension (Aufnahme) in die „Synthesis der Einbildungskraft“ gar nicht unterschieden. Der Vorstellung, dem, was in der sukzessiven Apprehension liegt, wird gegenübergestellt die „Erscheinung, die mir gegeben ist, ohnerachtet sie nichts weiter als ein Inbegriff dieser Vorstellungen ist“; sie wird als der „Gegenstand“ jener Vorstellung betrachtet, mit dem meine Erkenntnis übereinstimmen muß, um „empirische Wahrheit“ zu haben. Erscheinung kann „im Gegenverhältnis mit den Vorstellungen der Apprehension“ nur dadurch als das von dieser unterschiedene „Objekt“ derselben vorgestellt werden, daß sie „unter einer Regel steht, welche sie von jeder anderen Apprehension unterscheidet, und eine Art der Verbindung des Mannigfaltigen notwendig macht“. „Dasjenige an der Erscheinung, was die Bedingung dieser notwendigen Regel der Apprehension enthält, ist das Objekt“, ibid. tr. Anal. 2. B. 2. H. 3. Abs. 2. Analogie (I 227 f.—Rc 285).

Durch den Grundsatz der Kausalität (s. d.) kommt objektiv gültige, bestimmte Verknüpfung in die Abfolge der Erscheinungen, im Unterschiede von der subjektiven Aufeinanderfolge der Wahrnehmungen. „Wir haben Vorstellungen in uns, deren wir uns auch bewußt werden können.“ „Wie kommen wir nun dazu, daß wir diesen Vorstellungen ein Objekt setzen, oder über ihre subjektive Realität, als Modifikationen, ihnen noch ich weiß nicht was für eine objektive beilegen?“ „Wenn wir untersuchen, was denn die Beziehung auf einen Gegenstand unseren Vorstellungen für eine neue Beschaffenheit gebe, und welches die Dignität sei, die sie dadurch erhalten, so finden wir, daß sie nichts weiter tue, als die Verbindung der Vorstellungen auf eine gewisse Art notwendig zu machen und sie einer Regel zu unterwerfen; daß umgekehrt nur dadurch, daß eine gewisse Ordnung in dem Zeitverhältnisse unserer Vorstellungen notwendig ist, ihnen objektive Bedeutung erteilt wird.“ Sobald ich wahrnehme oder annehme, daß in der Folge des Gegebenen „eine Beziehung auf den vorhergehenden Zustand sei, aus welchem die Vorstellung nach einer Regel folgt“, so erkenne ich einen „Gegenstand“, „den ich in der Zeit auf eine gewisse bestimmte Stelle setzen muß, die ihm nach dem vorhergehenden Zustande nicht anders erteilt werden kann“. „Zu aller Erfahrung und deren Möglichkeit gehört Verstand, und das erste, was er dazu tut, ist nicht, daß er die Vorstellung der Gegenstände deutlich macht, sondern daß er die Vorstellung eines Gegenstandes überhaupt möglich macht. Dieses geschieht nun dadurch, daß er die Zeitordnung auf die Erscheinungen und deren Dasein überträgt, indem er jeder derselben als Folge eine in Ansehung der vorhergehenden Erscheinungen a priori bestimmte Stelle in der Zeit zuerkennt.“ Die Erscheinungen „müssen einander ihre Stellen in der Zeit selbst bestimmen und dieselben in der Zeitordnung notwendig machen“. Indem ich eine Erscheinung ihrer Stelle in der Zeit nach als bestimmt betrachte, sehe ich sie als ein Objekt an, „welches nach einer Regel im Zusammenhange der Wahrnehmungen jederzeit gefunden werden kann“. Die „Ordnung“ der sukzessiven Synthesis der Apprehension ist objektiv bestimmt, indem sie selbst „ein Objekt bestimmt“, ibid. (I 232 ff.—Rc 290 ff.); vgl. Grund.

Das Denken (s. d.) ist „die Handlung, gegebene Anschauung auf einen Gegenstand zu beziehen“. „Ist die Art dieser Anschauung auf keinerlei Weise gegeben, so ist der Gegenstand bloß transzendental, und der Verstandesbegriff hat keinen anderen als transzendentalen Gebrauch, nämlich die Einheit des Denkens eines Mannigfaltigen überhaupt.“ Durch eine reine Kategorie (s. d.), ohne „Schema“ (s. d.), wird also „kein Objekt bestimmt“, sondern „nur das Denken eines Objekts überhaupt nach verschiedenen modis ausgedrückt“, KrV tr. Anal. 2. B. 3. H. (I 279—Rc 342). Der Verstand, indem er die Sinnlichkeit begrenzt, „denkt sich einen Gegenstand an sich selbst, aber nur als transzendentales Objekt, das die Ursache der Erscheinung (mithin selbst nicht Erscheinung) ist, und weder als Größe, noch als Realität, noch als Substanz etc. gedacht werden kann“, „wovon also völlig unbekannt ist, ob es in uns oder außer uns anzutreffen sei, ob es mit der Sinnlichkeit zugleich aufgehoben werden, oder wenn wir jene wegnehmen, noch übrig bleiben würde“, ibid. Anh. Anmerk. z. Amphibolie (I 310 f.—Rc 376 f.).

Die „Gegenstände einer uns möglichen Erfahrung“ sind nur Erscheinungen, Vorstellungen, die, so wie sie vorgestellt werden, „außer unseren Gedanken keine an sich gegründete Existenz haben“. Aber in Raum und Zeit sind diese Gegenstände „wirklich“, sie sind nicht etwa nur in der Einbildung vorhanden. Sie existieren aber nicht an sich, unabhängig von aller Erfahrung, sondern nur in der Erfahrung. Auch nichtwahrgenommene Objekte (Dinge) existieren; das bedeutet, „daß wir in dem möglichen Fortschritt der Erfahrung auf sie treffen könnten; denn alles ist wirklich, was mit einer Wahrnehmung nach Gesetzen des empirischen Fortgangs in einem Kontext steht“. Aber „an sich“, d. h. „außer diesem Fortschritt der Erfahrung“ sind sie nicht wirklich. „Vor der Wahrnehmung“ sind sie, insofern wir notwendig im Fortschritt der Erfahrung zu einer solchen kommen müßten, also als „mögliche Wahrnehmung“ und Notwendigkeit der Verknüpfung mit wirklichen Wahrnehmungen. Vorstellungen, in den Verhältnissen von Raum und Zeit nach Gesetzen der Einheit der Erfahrung mit einander verknüpft und bestimmbar, heißen „Gegenstände“. Die „nichtsinnliche Ursache“ dieser Vorstellungen ist uns gänzlich unbekannt und wir können sie daher „nicht als Objekt anschauen“. „Indessen können wir die bloß intelligible Ursache der Erscheinungen überhaupt das transzendentale Objekt nennen, bloß damit wir etwas haben, was der Sinnlichkeit als einer Rezeptivität korrespondiert. Diesem transzendentalen Objekt können wir allen Umfang und Zusammenhang unserer möglichen Wahrnehmungen zuschreiben, und sagen: daß es vor aller Erfahrung an sich selbst gegeben sei.“ Die Erscheinungen aber sind bloße Vorstellungen, „die nur als Wahrnehmungen einen wirklichen Gegenstand bedeuten, wenn nämlich diese Wahrnehmung mit allen anderen nach den Regeln der Erfahrungseinheit zusammenhängt“. „So kann man sagen: die wirklichen Dinge der vergangenen Zeit sind in dem transzendentalen Gegenstande der Erfahrung gegeben; sie sind aber für mich nur Gegenstände und in der vergangenen Zeit wirklich, sofern als ich mir vorstelle, daß eine regressive Reihe möglicher Wahrnehmungen ... nach empirischen Gesetzen, mit einem Worte der Weltlauf, auf eine verflossene Zeitreihe als Bedingung der gegenwärtigen Zeit führt.“ Der Gedanke aller möglichen Gegenstände in aller Zeit und allem Raum ist nur „der Gedanke von einer möglichen Erfahrung in ihrer absoluten Vollständigkeit“. In ihr allein existieren die Dinge als Erscheinungen, deren Ursache „transzendental“ und unerkennbar ist, ibid. tr. Dial. 2. B. 2. H. 6. Abs. (I 438 ff.—Rc 570 ff.); vgl. Idealismus.

„Alle unsere Vorstellungen werden in der Tat durch den Verstand auf irgendein Objekt bezogen, und da Erscheinungen nichts als Vorstellungen sind, so bezieht sie der Verstand auf ein Etwas, als den Gegenstand der sinnlichen Anschauung; aber dieses Etwas ist insofern nur das transzendentale Objekt. Dieses bedeutet aber ein Etwas = x, wovon wir gar nichts wissen, noch überhaupt (nach der jetzigen Einrichtung unseres Verstandes) wissen können, sondern welches nur als ein Correlatum der Einheit der Apperzeption zur Einheit des Mannigfaltigen in der sinnlichen Anschauung dienen kann, vermittelst deren der Verstand dasselbe in den Begriff eines Gegenstandes vereinigt. Dieses transzendentale Objekt läßt sich gar nicht von den sinnlichen Datis absondern, weil alsdann nichts übrig bleibt, wodurch es gedacht würde. Es ist also kein Gegenstand der Erkenntnis an sich selbst, sondern nur die Vorstellung der Erscheinungen unter dem Begriffe eines Gegenstandes überhaupt, der durch das Mannigfaltige derselben bestimmbar ist.“ Die Kategorien (s. d.) haben kein besonderes Objekt, sondern dienen nur dazu, „das transzendentale Objekt (den Begriff von etwas überhaupt) durch das, was in der Sinnlichkeit gegeben wird, zu bestimmen, um dadurch Erscheinungen unter Begriffen von Gegenständen empirisch zu erkennen“. „Das Objekt, worauf ich die Erscheinung überhaupt beziehe, ist der transzendentale Gegenstand, d. i. gänzlich unbestimmte Gedanke von Etwas überhaupt.“ Er ist nicht das „Nou-menon“ (s. d.), denn wir haben von ihm keinen Begriff als bloß von dem „Gegenstande einer sinnlichen Anschauung überhaupt“, der also „für alle Erscheinungen einerlei“ ist. Wir können ihn durch keine Kategorie denken, denn diese gilt von der empirischen Anschauung, um sie „unter einen Begriff vom Gegenstand überhaupt“ zu bringen, KrV 1. A. tr. Dial. 2. B. 3. H. (I 281 ff.—Rc 315 ff.). Erscheinungen sind „nichts als sinnliche Vorstellungen, die an sich in ebenderselben Art nicht als Gegenstände (außer der Vorstellungskraft) müssen angesehen werden“. Der der „Erkenntnis“ korrespondierende, von ihr also unterschiedene „Gegenstand“ muß nur als „etwas überhaupt = x“ gedacht werden, „weil wir außer unserer Erkenntnis doch nichts haben, welches wir dieser Erkenntnis als korrespondierend gegenüber setzen können“. „Wir finden aber, daß unser Gedanke von der Beziehung aller Erkenntnis auf ihren Gegenstand etwas von Notwendigkeit bei sich führe, da nämlich dieser als dasjenige angesehen wird, was dawider ist, daß unsere Erkenntnisse nicht aufs Geratewohl oder beliebig, sondern a priori auf gewisse Weise bestimmt sind, weil, indem sie sich auf einen Gegenstand beziehen sollen, sie auch notwendigerweise in Beziehung auf diesen untereinander übereinstimmen, d. i. diejenige Einheit haben müssen, welche den Begriff von einem Gegenstande ausmacht.“ „Es ist aber klar, daß, da wir es nur mit dem Mannigfaltigen unserer Vorstellungen zu tun haben und jenes x, was ihnen korrespondiert (der Gegenstand), weil er etwas von allen unseren Vorstellungen Unterschiedenes sein soll, für uns nichts ist, die Einheit, welche der Gegenstand notwendig macht, nichts anderes sein könne als die formale Einheit des Bewußtseins in der Synthesis des Mannigfaltigen der Vorstellungen. Alsdann sagen wir: wir erkennen den Gegenstand, wenn wir in dem Mannigfaltigen der Anschauung synthetische Einheit bewirkt haben.“ Die „Einheit der Regel“ „bestimmt alles Mannigfaltige“ und schränkt es auf Bedingungen ein, welche die „Einheit der Apperzeption“ (s. d.) möglich machen, und „der Begriff dieser Einheit ist die Vorstellung vom Gegenstande = x, den ich durch bestimmte Prädikate (z. B. eines Dreiecks) denke“. Der Begriff des Körpers z. B. dient nach der „Einheit des Mannigfaltigen“, welches durch ihn gedacht wird, unserer Erkenntnis äußerer Erscheinungen zur Regel, indem er die „notwendige Reproduktion des Mannigfaltigen derselben, mithin die synthetische Einheit in ihrem Bewußtsein vorstellt“, ibid. tr. Anal. 1. B. 2. H. 2. Abs. 3. (I 711 ff.—Rc 182 ff.). Was ist nun, genauer, der „Gegenstand überhaupt“? „Alle Vorstellungen haben, als Vorstellungen, ihren Gegenstand und können selbst wiederum Gegenstände anderer Vorstellungen sein. Erscheinungen sind die einzigen Gegenstände, die uns unmittelbar gegeben werden können, und das, was sich darin unmittelbar auf den Gegenstand bezieht, heißt Anschauung. Nun sind aber diese Erscheinungen nicht Dinge an sich selbst, sondern selbst nur Vorstellungen, die wiederum ihren Gegenstand haben, der also von uns nicht mehr angeschaut werden kann, und daher der nichtempirische, d. i. transzendentale Gegenstand = x genannt werden mag.“ „Der reine Begriff von diesem transzendentalen Gegenstande (der wirklich bei allen unseren Erkenntnissen immer einerlei = x ist) ist das, was allen unseren empirischen Begriffen überhaupt Beziehung auf einen Gegenstand, d. i. objektive Realität verschaffen kann. Dieser Begriff kann nun gar keine bestimmte Anschauung enthalten und wird also nichts anderes als diejenige Einheit betreffen, die in einem Mannigfaltigen der Erkenntnis angetroffen werden muß, sofern es in Beziehung auf einen Gegenstand steht.“ „Diese Beziehung aber ist nichts anderes als die notwendige Einheit des Bewußtseins, mithin auch der Synthesis des Mannigfaltigen durch gemeinschaftliche Funktion des Gemüts, es in einer Vorstellung zu verbinden. Da nun diese Einheit als a priori notwendig angesehen werden muß (weil die Erkenntnis sonst ohne Gegenstand sein würde), so wird die Beziehung auf einen transzendentalen Gegenstand, d. i. die objektive Realität unserer empirischen Erkenntnis, auf dem transzendentalen Gesetze beruhen, daß alle Erscheinungen, sofern uns dadurch Gegenstände gegeben werden sollen, unter Regeln a priori der synthetischen Einheit derselben stehen müssen, nach welchen ihr Verhältnis in der empirischen Anschauung allein möglich ist, d. i. daß sie ebensowohl in der Erfahrung unter Bedingungen der notwendigen Einheit der Apperzeption, als in der bloßen Anschauung unter den formalen Bedingungen des Raumes und der Zeit stehen müssen, ja daß durch jene jede Erkenntnis allererst möglich werde“, ibid. (I 714 f.—Rc 188 ff.). Die Beziehung der Erscheinungen auf Gegenstände ist bedingt durch die Verknüpfung jener „nach allgemeinen und notwendigen Gesetzen“. „Die Bedingungen a priori einer möglichen Erfahrung überhaupt sind zugleich Bedingungen der Möglichkeit der Gegenstände der Erfahrung.“ Die Kategorien (s. d.) sind, als „Bedingungen des Denkens in einer möglichen Erfahrung“, auch die „Grundbegriffe, Objekte überhaupt zu den Erscheinungen zu denken“. In den Kategorien aber steckt die Einheit der Apperzeption, deren Korrelat das Objekt überhaupt (transzendentale Objekt) ist, ibid. 4 (I 716 ff.—Rc 192 ff.). Alle Erscheinungen, „mithin alle Gegenstände, womit wir uns beschäftigen können“, sind „insgesamt in mir, d. i. Bestimmungen meines identischen Selbst“. Die „Verknüpfung und Einheit“ der Erscheinungen „in der Vorstellung eines Gegenstandes“ wird „bloß in uns angetroffen“ und geht daher aller Erfahrung vorher, macht diese der Form nach erst möglich, ibid. 3. Abs. Summarische Vorstellung ... (I 728 f.—Rc 220 f.) Ohne das Verhältnis der Erscheinung zu einem (wenigstens „möglichen“) Bewußtsein würde diese nie ein „Gegenstand der Erkenntnis“ werden können, weil sie nicht an sich, nur in der Erkenntnis existiert, ibid. 3. Abs. 1. Anm. (I 720—Rc 202).

„Äußere Gegenstände“ (Körper) sind „bloß Erscheinungen, mithin auch nichts anderes als eine Art meiner Vorstellungen, deren Gegenstände nur durch diese Vorstellungen etwas sind, von ihnen abgesondert aber nichts sind“ (vgl. Außenwelt). Die Wirklichkeit dieser Gegenstände ist nicht erschlossen, sondern ebenso unmittelbar gewiß als die des Ich (vgl. Idealismus). Die äußeren Gegenstände (als solche) sind nur „Vorstellungen in uns“; diese selbst (die äußeren Wahrnehmungen) sind die Gegenstände, nicht Wirkungen äußerer Gegenstände außer ihnen, auf die man erst schließen müßte. „Außer uns“ im räumlichen Sjnne sind die im Raume wahrnehmbaren Erscheinungen; außer uns im „transzendentalen Sinne“ hingegen ist etwas Unbekanntes, der „Grund“ unserer äußeren Anschauungen, der „transzendentale Gegenstand“, der aber von dem allein erkennbaren „empirischen“ (äußeren und inneren) Gegenstande scharf zu unterscheiden ist. Die „empirisch äußerlichen“ Gegenstände sind die Dinge im Raume, in dem das Wahrnehmbare wirklich als Erfahrung (nicht als Einbildung oder Traum) enthalten ist, seine „empirische Stelle“ hat. Es „korrespondiere“ also unseren äußeren Anschauungen „etwas Wirkliches im Raume“; der Raum (s. d.) selbst freilich ist „subjektiv“ (ideell), „nur in mir“. In ihm aber ist das „Reale“ oder der „Stoff aller Gegenstände äußerer Anschauung“ wirklich und „unabhängig von aller Erdichtung“ gegeben, und zwar „nur in der Wahrnehmung“ (und in dem, was mit ihr nach empirischen Gesetzen zusammenhängt). Die äußeren Gegenstände sind eben keine „Dinge an sich“ (s. d.), sondern „Vorstellungen“ bzw. Verknüpfungen solcher in der Raumform. Das „transzendentale Objekt“, das den äußeren und inneren Anschauungen zugrunde liegt, ist weder Körper (Materie) noch Geist, sondern „ein uns unbekannter Grund der Erscheinungen“, KrV 1. A. tr. Dial. 2. B. 1. H. 4. Paralogismus (I 743 ff.—Rc 450 ff.) Wie in einem denkenden Subjekt überhaupt äußere Anschauungen möglich sind, ist nicht zu beantworten. Diese „Lücke unseres Wissens“ kann man nie ausfüllen, sondern nur dadurch bezeichnen, „daß man die äußeren Erscheinungen einem transzendentalen Gegenstande zuschreibt, welcher die Ursache dieser Art Vorstellungen ist, den wir aber gar nicht kennen, noch jemals einigen Begriff von ihm bekommen werden“. „In allen Aufgaben, die im Felde der Erfahrung vorkommen mögen, behandeln wir jene Erscheinungen als Gegenstände an sich selbst, ohne uns um den ersten Grund ihrer Möglichkeit (als Erscheinungen) zu bekümmern. Gehen wir aber über deren Grenze hinaus, so wird der Begriff eines transzendentalen Gegenstandes notwendig.“ Von ihm als der „absoluten und inneren Ursache“ äußerer Erscheinungen wissen wir aber ganz und gar nichts, ibid. Betrachtung über die Summe... (I 760 f.—Rc 485 ff.); vgl. Prol. §§ 16 ff. (III 52 ff.).

Der Begriff von einem „Objekte überhaupt“ entspringt dem Verstande als einem besonderen Vermögen, „die synthetische Einheit der Apperzeption, durch welche allein das Mannigfaltige der Anschauung (deren jedes ich mir besonders immerhin bewußt sein mag) in ein vereinigtes Bewußtsein, zur Vorstellung eines Objekts überhaupt (dessen Begriff durch jenes Mannigfaltige nun bestimmt wird) zu bringen (ist)“, An M. Herz, 26. Mai 1789. „Sie haben es ganz wohl getroffen, wenn Sie sagen: ‚Der Inbegriff der Vorstellungen ist selbst das Objekt, und die Handlung des Gemüts, wodurch der Inbegriff der Vorstellungen vorgestellt wird, heißt sie auf das Objekt beziehen‘. Nur kann man noch hinzufügen: wie kann ein Inbegriff (complexus) der Vorstellungen vorgestellt werden? Nicht durch das Bewußtsein, daß er uns gegeben sei; denn ein Inbegriff erfordert Zusammensetzen (synthesis) des Mannigfaltigen. Er muß also (als Inbegriff) gemacht werden, und zwar durch eine innere Handlung, die für ein gegebenes Mannigfaltige überhaupt gilt und a priori vor der Art, wie dieses gegeben wird, vorhergeht, d. i. er kann nur durch die synthetische Einheit des Bewußtseins desselben in einem Begriffe (vom Objekte überhaupt) gedacht werden, und dieser Begriff, unbestimmt in Ansehung der Art, wie etwas in der Anschauung gegeben sein mag, auf Objekt überhaupt bezogen, ist die Kategorie.“ Vermittelst der Kategorien werden die Gegenstände bloß als „Dinge in der Erscheinung“ erkannt; „ohne alle Anschauung werden sie gar nicht erkannt, aber doch gedacht, und wenn man nicht bloß von aller Anschauung abstrahiert, sondern sie sogar ausschließt, so kann den Kategorien die objektive Realität (daß sie überhaupt etwas vorstellen und nicht leere Begriffe sind) nicht gesichert werden“. — Da Zusammensetzung durch das Objekt nicht gegeben sein kann, so beruht sie „auf der reinen Spontaneität des Verstandes in Begriffen von Objekten überhaupt (der Zusammensetzung des mannigfaltigen Gegebenen)“, An J. S. Beck, 20. Januar 1792. Wie können nur das verstehen und anderen mitteilen, was wir selbst machen können, vorausgesetzt, daß die Art, wie wir etwas anschauen, um es in eine Vorstellung zu bringen, bei allen als einerlei angenommen werden kann. Das ist nun allein die Vorstellung eines Zusammengesetzten. „Die Zusammensetzung können wir nicht als gegeben wahrnehmen, sondern wir müssen sie selbst machen: wir müssen zusammensetzen, wenn wir uns etwas als zusammengesetzt vorstellen sollen (selbst den Raum und die Zeit). In Ansehung dieser Zusammensetzung nun können wir uns einander mitteilen.“ „Die Auffassung (apprehensio) des mannigfaltigen Gegebenen und die Aufnehmung in die Einheit des Bewußtseins desselben (apperceptio) ist nun mit der Vorstellung eines Zusammengesetzten (d. i. nur durch Zusammensetzung Möglichen) einerlei, wenn die Synthesis meiner Vorstellung in der Auffassung und die Analysis derselben, sofern sie Begriff ist, eine und dieselbe Vorstellung geben (einander wechselseitig hervorbringen), welche Übereinstimmung, da sie weder in der Vorstellung allein, noch im Bewußtsein allein liegt, dennoch aber für jedermann gültig (kommunikabel) ist, auf etwas für jedermann Gültiges, von den Subjekten Unterschiedenes, d. i. auf ein Objekt bezogen wird“, An J. S. Beck, 1. Juli 1794.

Das Objekt des Begriffes kann nur „nach seinen Verhältnissen“ vorgestellt werden und ist „nichts anderes als die subjektive Vorstellung (des Subjekts) selbst, aber allgemein gemacht; denn Ich bin das Original aller Objekte“, Lose Bl. 7. Meinen Vorstellungen Gegenstände zu setzen, dazu gehört immer, „daß die Vorstellung nach einem allgemeinen Gesetze determiniert sei, denn in dem allgemeingültigen Punkte besteht eben der Gegenstand“. „Ebenso würde ich etwas nicht als außer mir vorstellen und also Erscheinung zur Erfahrung machen (objektiv), wenn sich die Vorstellungen nicht auf etwas bezögen, was meinem Ich parallel ist, dadurch ich sie von mir auf ein anderes Subjekt referiere. Ebenso, wenn mannigfaltige Vorstellungen einander nicht nach einem allgemeinen Gesetze bestimmten.“ „Etwas wird außer uns nur gesetzt, sofern dessen Vorstellung Beständigkeit und einen besonderen Beziehungspunkt ausmacht.“ „Die innere Notwendigkeit der Erscheinung, da nämlich dieselbe von allem Subjektiven losgemacht und durch eine allgemeine Regel (der Erscheinungen) bestimmbar angesehen wird, ist das Objektive. Das Objektive ist der Grund der Einstimmung der Erscheinungen untereinander“, ibid. 8. „Nur dadurch, daß das Verhältnis, was nach den Bedingungen der Anschauung gesetzt wird, als nach einer Regel bestimmbar angenommen wird, bezieht sich die Erscheinung auf ein Objekt; sonst ist es nur eine innere Affektion des Gemüts.“ „Alle Erscheinungen beziehen sich auf den Begriff eines Objekts, der vor sie insgesamt gültig ist“, ibid. 11. „Ein Gegenstand der Sinne ist nur das, was auf meine Sinne wirkt, mithin handelt und also Substanz ist. Daher ist die Kategorie der Substanz prinzipial“, ibid. 13. Ein Objekt wird nur gedacht, sofern es unter einer Regel der Erscheinung steht; die „Präsumption der Regel ist es, was die Erscheinung objektiv macht“. „Nur das, was beständiger Grundsätze im Gemüte fähig ist, nennen wir Objekt“, ibid. 15. „Etwas, was, determiniert ist in Ansehung der Funktionen der Urteile, ist das Objekt.“ Wir kennen das Objekt nur als „ein Etwas überhaupt, dazu die gegebenen Anschauungen nur Prädikate sind“. „In der Vorstellung eines Objekts ist das Mannigfaltige vereinigt. Alle Anschauungen sind nur Vorstellungen; das Objekt, darauf sie bezogen werden, liegt im Verstande.“ Alles, was objektiv bestimmt ist, „muß a priori aus dem Begriffe des Objekts sich bestimmen lassen, zwar nicht der Materie, doch der Form der Verknüpfung nach“, N 5643. „Da die Gegenstände unserer Sinne nicht Dinge an sich selbst, sondern nur Erscheinungen sind, d. i. Vorstellungen, deren objektive Realität nur in der Beständigkeit und Einheit des Zusammenhanges ihres Mannigfaltigen besteht, so geben nicht die Objekte die Begriffe, sondern die Begriffe machen, daß wir an ihnen Objekte der Erkenntnis haben“, N 5636.

„Wir kennen einen jeden Gegenstand nur durch Prädikate, die wir von ihm sagen oder gedenken ... Daher ist ein Gegenstand nur ein Etwas überhaupt, was wir durch gewisse Prädikate, die seinen Begriff ausmachen, uns gedenken“, N 4634. „ Alles, was geschieht, geschieht nach einer Regel, ist bestimmt im allgemeinen, kann a priori erkannt werden. Dadurch unterscheiden wir das Objektive von dem subjektiven Spiel (Fiktion), Wahrheit von Schein. Die Erscheinung hat ein Objekt, wenn sie ein Prädikat von einer Substanz ist, d. i.. eine von den Arten ist, dasjenige zu erkennen, was da beharrt; also gehören die Erscheinungen nur dadurch zur Vorstellung eines Beharrlichen, insofern sie untereinander verknüpft sein und durch etwas Gemeingültiges Einheit haben. Es kann uns zwar etwas erscheinen, ohne daß uns der Grund davon erscheint; wir können es aber nicht erkennen, ohne daß die Erkenntnis einen Grund präsumiert, weil es sonst keine Erkenntnis, d. l. objektive Vorstellung sein würde“, N 5221. „Um objektiv allgemein zu urteilen, und zwar apodiktisch, muß die Vernunft frei von subjektiv bestimmenden Gründen sein; denn bestimmten die, so wäre das Urteil nur so wie es ist zufällig, nämlich nach der subjektiven Ursache desselben. Also ist sich die Vernunft ihrer Freiheit in objektiv notwendigen Urteilen a priori bewußt, nämlich daß nur die Beziehung aufs Objekt der Grund davon sei“, N 5413. Dadurch, „daß etwas das Denken überhaupt bestimmt (wie es gedacht werden soll)“, ist es „ein Objekt, d. i. etwas, dem ein besonderer Gedanke, der von andern unterschieden ist, korrespondiert“, N 5932. „Alles, was uns durch Erfahrung gegeben wird, muß a priori zu erkennen möglich sein, d. i. es muß seine Möglichkeit aus den Gesetzen der Sinnlichkeit oder des Verstandes, in Beziehung auf welche die Erfahrungen allein stattfinden können, erkannt werden. Daß es a priori erkannt werden kann, bedeutet: daß es ein Objekt habe, und nicht bloß subjektive Modifikation sei“, N 5716. „Alles, was s priori ein Gesetz unserer Vorstellungen macht, mithin die Beziehung der Vorstellungen auf ein a priori feststehendes allgemeines Gesetz, ist das Objekt“, N 4642. „Das Mannigfaltige, sofern es als notwendig zu einem Bewußtsein (oder auch zur Einheit des Bewußtseins überhaupt) gehörig vorgestellt wird, wird durch den Begriff von einem Objekt gedacht: das Objekt ist immer ein Etwas überhaupt. Die Bestimmung desselben beruht bloß auf der Einheit des Mannigfaltigen seiner Anschauung, und zwar der allgemeingültigen Einheit des Bewußtseins desselben“, N 5927. Das „Objektiv-gültige“ und „Notwendiggültige“ ist einerlei, N 5915. „Wir können auch an die Stelle des Wortes Gegenstände der Sinne das Wort Erfahrung setzen; denn die Sachen an sich erkennen wir nicht, wir können nichts von ihnen wissen als alle uns mögliche Erfahrung von ihnen, und zwar sofern diese aus der Form der Sinnlichkeit und der des Verstandes a priori bestimmt ist“, N 5926. — „Kriterium der empirischen Wahrheit: Ordnung der Natur oder die Ordnung an sich, d. i. Verbindung nach Regeln, beweist die Beziehung auf ein Objekt, und nicht bloß Willkür“, N 5563; vgl. 4285. Es ist so, daß wir „den Gegenstand der empirischen Anschauung (der Wahrnehmung) selber machen“, Altpreuß. Mth. XIX 301. „Die Extraposition ist mit der Intusposition des Mannigfaltigen der Anschauung als Erscheinung durch ein Prinzip der synthetischen Einheit der Erkenntnis a priori, folglich durch transzendentale Prinzipien verbunden. Das Subjekt macht sich zum Objekt“, ibid. 622. Vgl. Gegenstand, Ding, Außenwelt, Idealismus, Objektiv, Erfahrung, Transzendental, Erscheinung, Ding an sich, Noumenon, Körper, Ich.