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Überhaupt

Überhaupt. „Überhaupt“ bedeutet: allgemein genommen, ohne auf eine Einschränkung, Besonderung, Verschiedenheit zu achten, unabhängig von spezieller oder individueller Bedingtheit. In diesem Sinne spricht Kant von „Anschauung überhaupt“, „Bewußtsein überhaupt“ (s. d.), „Denken überhaupt“ (s. d.), „Erfahrung überhaupt“ (s. d.), „Gegenständen, Objekten, Dingen überhaupt“, „Mensch überhaupt“ (s. Tugendlehre), „Urteilende überhaupt“, „Wille überhaupt“ (s. Ethik), „Pflichten überhaupt“ u. a.