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Deutsche Agglutination

Zunächst möchte ich den pedantischen Einwurf ablehnen, dass in den Teilen dieses Wortes auch Flexionen vorkommen, in der Vorsilbe ge und in der Form s, das gar zweimal vorkommt. Ich will selbstverständlich nicht leugnen, dass jedermann, wenn er gefragt würde, sofort die Ableitung des Wortes "Gericht" von Recht oder richten erkennen wird. Aber wenn diese Ableitung z. B. in dem Sinne von "angerichtete Speise" schon ganz verblaßt ist, so ist sie auch in dem Sinne von "Gerichtsversammlung" dem Sprachgefühl nicht leicht gegenwärtig, namentlich nicht in einer Zusammensetzung oder gar in einer so langen Zusammensetzung. Dass aber das s in den Teilworten "Appellations" und "Gerichts" keine flexivische Form sei, das hat bereits Jakob Grimm gelehrt; und eine große Zahl deutscher Zusammensetzungen (Arbeitslust, Geburtstag, Liebeszeichen, Religionskrieg) zeigen deutlich, dass wir dieses s auch da verwenden, wo der Genitiv des Worts (davon Wortbruch) ein s weder hat noch jemals gehabt hat. (Vgl. Andresen, Sprachgebrauch, 7. Auflage, S. 97.) Solche Wortänderungen kommen übrigens auch im Chinesischen vor, und wir brauchen sie nicht weiter zu beachten.

Fragen wir den logischen Grammatiker nach der Entstehung und Deutung des Wortes "Oberappellationsgerichtsrat", so wird er lehren, "Rat" werde durch Oberappellationsgericht näher bestimmt, "gericht" ebenso durch Oberappellation, "Appellation" in ähnlicher Weise durch Ober. Befragen wir aber unser Sprachgefühl etwas genauer, so wird es uns bald einleuchten, dass das grammatische Gerede vom Bestimmungswort für die Funktion dieses Wortteils nicht ausreicht, dass die Beziehungen außerordentlich kompliziert sind, welche durch das Voranstellen eines sogenannten Bestimmungswortes ausgedrückt werden, dass — kurz gesagt — eine Fülle von Beziehungen oder Erinnerungen durch das bloße Nebeneinanderstellen von Worten bezeichnet wird. Gerade in den zusammengesetzten Dingwörtern der deutschen Sprache scheitert jeder Versuch, den Sinn der Zusammensetzung durch noch so ausgiebige Zergliederung der Kasusbedeutungen und der Satzkategorien zu erklären. Die einzelnen Worte oder Begriffe bezeichnen eben gewisse Vorstellungen, und diese Vorstellungen — darauf kommt es mir an — verbinden sich im Gehirn nach den Assoziationen, die der subjektiven Entstehung der Vorstellungen entsprechen, und nicht nach irgendwelchen Bildungsformen. Das aber ist auch das Wesen der sogenannten agglutinierenden Sprachen wie der Sprache überhaupt.

Man erschrecke nicht darüber. Auch das Sanskrit (darin dem Deutschen viel ähnlicher, als den romanischen Sprachen) hat solche agglutinierende Composita, das heißt Zusammensetzungen, deren Assoziation sich keiner grammatischen Kategorie fügen will. Selbst M. Bréal glaubt das noch beinahe tadeln zu müssen (Ess. d. Sem. 179): "La composition est pour le sanscrit comme une seconde voie ouverte, qui lui permet de contourner, ou peu s'en faut, toute syntaxe."