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Initiative

Initiative begegnet als staatsrechtliches Stichwort im Sinne von Vorschlagsrecht seit den neunziger Jahren des 18. Jahrhunderts im Deutschen. Vgl. Wieland 33, 454 (1799), der über die Fürstenkammer im Gegensatz zur Kammer der Gemeinen bemerkt: „Jene hat überhaupt (jedoch nicht ausschließlich) die sogenannte Initiative zu allgemeinen Reichsgesetzen.“ Lampe, Ergb. (1813) S. 376, verzeichnet Initiative und Iniative und versichert, dass ihm das Wort in dieser doppelten Form besonders in Staatsschriften abwechselnd vorgekommen sei, ohne dass er zu entscheiden vermöge, welche Form die echte und ursprüngliche sei, da er es in keinem der nachgeschlagenen Wörterbücher gefunden habe. Er erläutert: „Es bedeutet den Anfang zu einer Beratung über irgend einen Gegenstand, die Eröffnung derselben.“ Vgl. Gomberts Ausführungen in der ZfdW. 3, 181 f., der die verschiedenen Begriffsschattierungen des Ausdrucks an Belegen aufzeigt und besonders die später so beliebte, aus dem Französischen einfach übersetzte Modewendung „die Initiative ergreifen“ anmerkt. Sie ist übrigens schon Goethe im 10. Kap. des 1. Buchs von Wichelm Meisters Wanderjahren (1821) geläufig: „In solchen Fällen, wo man irgend eine Mißbilligung, einen Tadel, auch nur ein Bedenken aussprechen soll, nehme ich nicht gern die Initiative; ich suche mir eine Autorität, bei welcher ich mich beruhigen kann.“ Diese Phrase, die zumal von Gutzkow und Gaudy und den Rednern des Revotutionsjahres 1848 bis zum Überdruß kultiviert wurde, verpönt noch Nietzsche 9, 333 (1872) ausdrücklich als eine arge Geschmacklosigkeit.

Vgl. auch Hildebrand, Vom d. Sprachunterr., der S. 167 (1879) die andere modische Formel: aus eigenster Initiative beanstandet, welche sich z. B. bei Mehring S. 92 findet.

Speziell die „parlamentarische Initiative“ erwähnt Heine 6, 314 (am 20. Juni 1842).