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5) Scheintod durch Luftentziehung

5) Scheintod durch Luftentziehung. Er findet statt bei Erhängten, Erwürgten, beim Ersticken durch Betten, Verschütten mit Sand, bei Erdbeben, beim Auffliegen von Minen und Pulvermagazinen. Der Tod erfolgt bei allen diesen Arten durch die Entziehung des Sauerstoffs, durch Mangel an Oxygenation der Säfte und daheriges Erlöschen des tierischen und geistigen Lebens. Bei Erhängten macht die Hemmung des Atemholens nicht den Tod, sondern die Überfüllung des Bluts im Kopf, indem die tiefliegenden Arterien am Hals (Carotides) nicht so sehr zusammengeschnürt werden, als die Venen (Venae jugulares). Erstere führen daher noch Blut zum Kopf, wenn letztere nichts mehr entfernen können. Hier findet man daher rotes, blaues Gesicht und strotzende, hervorgetriebene Augen.

Behandlung. Man entferne die mechanischen, Hindernisse für den Blutumlauf und das Atemholen am Halse; man entferne den Strick, man schiebe den etwa zurückgedrückten Kehlkopf hervor, reinige die Mundhöhle und den Schlund vom Sand, Schlamme oder anderen fremden Körpern, öffne die Jugularvenen, stelle künstliche Respirationsversuche an und behandle den Menschen wie bei Nr. 3.