Aufgehen in Deutschland
Aufgehen in Deutschland, eine Schlagwortwendung, die auf einen Passus der vom König Friedrich Wilhelm IV. erlassenen Proklamation vom 21. März 1848 zurückgeht (Büchmann S. 628): „Preußen geht fortan in Deutschland aus.“ Die zündende Wirkung dieser Erklärung sah Varnhagen voraus, der in f. Tageb. 4, 335 unter dem gleichen Tage notiert: „„Preußen geht fortan in Deutschland auf“. Dies Wort in der Königlichen Proklamation ist von ungeheurem Inhalt, ein Schlagwort von zermalmendem Gewicht, das kann ungeheuer wirken!“ Als Vers. dieses Aufrufs wird der deutschnational gesinnte Minister Heinrich Freih. v. Arnim genannt.
Freilich bot dieser mit obigem Schlagwort keine originale Wendung, sondern lehnte sich nur geschickt an ältere an, die Gombert in der ZfdW. 3, 325 aus dem Rhein. Merkur vom 7. Sept. 1815 zitiert: „Solange Preußen in Deutschland nicht aufgegangen ist, muss es als Preußen handeln und sich zur Selbständigkeit erheben.“ Desgl.: „In Teutschland kann Preußen nicht aufgehen, solange kleinere, mittlere und große Fürsten mit Landeshoheit ausgerüstet dastehen.“
Doch konstatiert Hebbel bereits am 7. Aug. 1848 von Wien aus: „Preußen will, wie man aller Orten liest und hört, nicht mehr in Deutschland aufgehen, weit das „in Österreich“ aufgehen heiße. Hat das einen Sinn?“ Und Auerbach höhnt in f. Tagebuch aus Wien (1849) S. 71: „Ein starkes einiges Österreich heißt es und doch, wie die Phrase hier lautet, „ein inniger Anschluß“ an Deutschland, während in Preußen die Phrase zu Pferde heißt: „ein Ausgehen in Deutschland"".