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Homogenität

Homogenität. Das „Prinzip der Homogenität“ der Formen ist ein „Prinzip der Gleichartigkeit des Mannigfaltigen unter höheren Gattungen“. Von verschiedenen Gattungen (s. d.) ist zu den höheren und schließlich zur höchsten Gattung (hypothetisch) vorzudringen. Es gibt hiernach nicht „verschiedene ursprüngliche und erste Gattungen, die gleichsam isoliert und voneinander durch einen leeren Zwischenraum getrennt wären, sondern alle mannigfaltigen Gattungen sind nur Abteilungen einer einzigen obersten und allgemeinen Gattung“. Es ist das eins der Prinzipien der systematischen Einheit (s. d.) des Verstandesgebrauchs, eine „regulative Maxime“ der Vernunft, KrV Anh. z. tr. Dial. V. d. regulativen Gebrauch.. (I 559 f.—Rc 702 f.). Vgl. Einheit.