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1161. Rechtfertigung¹⁾. Verteidigung²⁾. Schutzrede³⁾. Schutzschrift⁴⁾. Verantwortung⁵⁾.

1) Justification.
2) Defence.
3) & 4) Vindication, defence.
3) by speeoh4) in wiriting.
5) Answer, defence.
1) Justification.
2) Défense.
3) Discours apologétique.
4) Écrit apologétique.
5) Défense (excuse).
1) Giustificazione.
2) Difesa.
3) Discorso apologetico.
4) Scritto apologetico.
5) Discolpa, difesa.

Rechtfertigung (von rechtfertigen, d. i. eig. dem Recht entsprechend jemand wofür erklären, besonders aber jemand für gerecht erklären) heißt zunächst im kirchlichen Sinne die Gerechterklärung des Sünders; das Wort hat aber auch einen allgemeineren Gebrauch und bedeutet dann, daß jemand durch Angabe von Gründen sein Reden oder Tun in einem bestimmten Falle für berechtigt oder für rechtsgemäß erklärt. Über die Bedeutung des Wortes, wenn es sich auf eine Beschuldigung bezieht, siehe den vor. Art. Die übrigen Ausdrücke unterscheiden sich von Rechtfertigung dadurch, daß sie 1. in einem spezifisch kirchlichen Sinne nicht vorkommen, und 2. sich immer auf einen vorhergehenden Angriff beziehen. Verteidigung ist von den andern Wörtern dadurch verschieden, daß es sich auf einen mündlichen oder tätlichen Angriff beziehen und daher auch ein Schützen durch Worte oder Taten anzeigen kann, während die übrigen Ausdrücke nur die Abwehr eines in Worten bertehenden Angriffs bezeichnen. Mein Feind griff mich mit dem Degen in der Paust an, und ich hatte nichts als einen Stock zu meiner Verteidigung. Aber auch die in Worten bestehende Verteidigung unterscheidet sich von den andern Ausdrücken; Verteidigung in diesem engern Sinne ist nämlich ein gerichtlicher Ausdruck und bezieht sich auf eine gerichtliche Anklage (vgl. Art. 299). Eine Schutzrede ist eine Rechtfertigung, Entschuldigung oder Verteidigung in wohlgesetzten Worten (s. d. vor. Art.), eine Schutzschrift ist eine geschriebene Schutzrede. Verantwortung bezieht sich nur auf Angriffe, die gegen die eigene Person gerichtet sind, während die übrigen Ausdrücke auch die Abwehr von Angriffen, die gegen fremde Personen gerichtet sind, bezeichnen. Daher sagt man bloß: sich verantworten, aber man kann auch einen andern verteidigen. Wer sich wegen einer Handlung verantwortet, der sucht bloß zu beweisen, daß sie nichts Pflichtwidriges enthalte, ohne sie selbst zu leugnen. In einer Schutzrede kann ich aber auch mich oder einen andern gegen eine Beleidigung dadurch verteidigen, daß ich die Tat selbst leugne.