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1127. Pfand¹⁾. Unterpfand²⁾.

1) Pledge.
Gage.
Pegno.
2) Mortgage, security.
Sûreté.
Garanzia (ipoteca).

Pfand bezeichnet eigentlich die beweglichen Güter, welche man dem Darleiher einer Geldsumme übergibt, zu dem Zwecke, daß dieser eine Bürgschaft für die rechtzeitige Rückzahlung der geliehenen Summe habe. Unterpfand bezeichnet aber nur unbewegliche Güter, die dem Darleiher zu demselben Zwecke nicht übergeben, sondern verschrieben werden; es ist eine Übersetzung von Hypothek (gr. hypothêkê, Unterlage). Im weiteren Sinne werden beide Ausdrücke überhaupt von dem gebraucht, was man jemand als Bürgschaft für die Erfüllung eines Versprechens gibt. In dieser weiteren Bedeutung unterscheidet sich Unterpfand und Pfand dadurch, daß es besonders da angewendet wird, wo es sich um wichtige und bedeutende Versprechungen und infolgedessen auch um die Verpfändung von Dingen handelt, die hohen Wert haben, während Pfand auch bei unbedeutenden Dingen gesagt wird.