I. Der Inhalt des Sittengesetzes


In der Begründung und Formulierung des Sittengesetzes hat sich die Notwendigkeit einer formalen Ethik ergeben. Aber bleibt dieselbe nicht leer, abstrakt, inhaltlos, wie ihre Gegner von jeher behauptet haben? Demgegenüber kann aus der weiteren Entwicklung von Kants ethischer Systematik gezeigt werden, welch reichen Inhalt dieses scheinbar von aller Erfahrung losgelöste, rein formale Sittengesetz in sich birgt.

1. Die allgemeine Gesetzgebung und die Idee der Menschheit. Es enthält zunächst den Gedanken: Es gibt eine »allgemeine Gesetzgebung«, der alle Einzelmaximen weichen müssen. Und sie gilt »jederzeit«: von aller Ewigkeit her bis in alle Zukunft, solange vernünftige Wesen existieren.*) Die Vorstellung der »bloßen Form« einer allgemeinen Gesetzgebung soll uns leiten; aller besondere Inhalt von Gütern, Tugenden oder Pflichten bleibt (als material) vorläufig ausgeschlossen, oder, wie die Kritik der Urteilskraft später sagt, »der innere moralische Wert einer Handlung besteht allein in ihrer formalen Beschaffenheit, nämlich in ihrer Unterordnung unter das Prinzip der Allgemeingültigkeit«. Mit der Vorstellung einer allgemeinen Gesetzgebung aber hängt unmittelbar die Idee der Menschheit zusammen, »die der Mensch als das Urbild seiner Handlungen in seiner Seele tragt«, und die auch wohl geradezu mit dem »Gesetz« identifiziert wird; sie, die uns, wie wir noch sehen werden, in jeder Person die Menschheit achten lehrt. Denn das Sittengesetz ist als allgemeines Gesetz für den Menschen als Vernunftwesen (s. vorige Anmerkung) gegeben. Und da der Mensch als vernünftiges Wesen im Zusammenhange mit anderen vernünftigen Wesen derselben Gattung lebt, so entsteht aus diesem Wechselverhältnis der Gedanke einer »systematischen Verbindung verschiedener vernünftiger Wesen durch gemeinschaftliche Gesetze«, d.h. eines »Reichs der Sitten« Indem nun im formalen Sittengesetz die Vorstellung dieses »idealen« Reiches zur »Maxime« unseres Willens wird, übt sie auf unser Herz »einen so viel mächtigeren Einfluß als alle anderen Triebfedern, die man aus dem empirischen Felde aufbieten mag, dass sie im Bewußtsein ihrer Würde die letzteren verachtet und nach und nach ihrer Meister werden kann«

2. Der Autonomie-Gedanke und die Idee der Persönlichkeit. Aber der Mensch ist nicht bloß Objekt, sondern auch Subjekt, d. i. Schöpfer des Sittengesetzes »vermöge der Autonomie seines Willens«. Er bringt den reinen Willen durch die Vorstellung jener bloßen Form einer allgemeinen Gesetzgebung selbst erst hervor. Aus einem bloßen Untertan ist er jetzt zum »jederzeit und allgemein« gesetzgebenden Mitglied jenes Reichs der Sitten geworden. Der Selbstzwang, den er sich auferlegt, ist ein »freier«, das Gesetz findet »von selbst im Gemüte Eingang«, »sein Joch ist sanft« und »seine Last leicht«; ja, das Gefühl der Freiheit in der Wahl des Endzwecks macht die Gesetzgebung sogar »liebenswürdig«. Auch die Einfachheit und Selbstverständlichkeit des Sittengesetzes hängt mit dem Prinzip der Selbstgesetzgebung zusammen; was nach ihm zu tun sei, ist »für den gemeinsten Verstand ganz leicht und ohne Bedenken einzusehen«, während die Heteronomie, d.h. fremde Maßstäbe, »Weltkenntnis« und »viel Klugheit« erfordern.

Diese Einfachheit mag »in Vergleichung mit den großen und mannigfaltigen Forderungen, die daraus gezogen werden können«, befremden, und doch eröffnet gerade der in dem Grundsatz der Autonomie positiv gewendete Gedanke der transzendentalen Freiheit das »ganze Feld« der »praktischen Erkenntnisse«, das sich im Reiche der Sitten vor uns auftut. Die Idee der Menschheit wird nun, indem sie auf die eigene Person des autonomen Gesetzgebers zurückbezogen wird, zur Idee der »Menschheit in mir«, d.h. der Persönlichkeit. Das formale Sittengesetz enthüllt dem Menschen sein »eigentliches Selbst«, seine »bessere Person«, seine »Würde«. Die moralische Persönlichkeit ist im Unterschiede von der bloß psychologischen Person »die Freiheit eines vernünftigen Wesens unter moralischen Gesetzen« Sie bildet in gewissem Sinne den Gipfelpunkt von Kants Ethik, denn sie ist die Antwort auf deren letzte Frage (pr. V. 105). Sie offenbart mir »ein von der Tierheit und selbst von der ganzen Sinnenwelt unabhängiges Leben«, eine »Bestimmung, welche nicht auf Bedingungen und Grenzen dieses Lebens eingeschränkt ist, sondern ins Unendliche geht« (ebend. Beschluß).

Der Gedanke der allgemeinen und der »Selbst« Gesetzgebung, die Ideen der Menschheit und der Persönlichkeit verschmelzen sich endlich noch mit dem uns bereits aus § 37 bekannten, aber nun aufs Moralische angewandten Zweckgedanken.

3. Das Reich der Zwecke und der Endzweck. »Ordnung der Zwecke« ist das eigentümliche Gebiet der Vernunft, die Ethik (im umfassendsten Sinne) »das System der Zwecke der reinen praktischen Vernunft«. Indem wir die endlose Reihe der Bedingungen unseres Wollens, d.h. eben der Zwecke durchmustern, erhebt sich immer ein neues Wozu? Jeder Zweck erweist sich in dieser »Kausalität des Wollens (K. nach Zwecken, K. der Freiheit)« immer wieder als auf einen anderen bezüglich, sonach als Mittel. Nur vor dem formalen Sittengesetze selbst erreicht dieser »Progressus« ein Ende, denn hier hat er das Unbedingte erreicht, das nicht mehr zu erklären ist; wir begreifen nur seine Unbegreiflichkeit (Schluß der Grundlegung), wir stehen beim Selbst- oder Endzweck. Dass dieser Endzweck, nämlich das unbedingte praktische Gesetz, seiner absoluten Notwendigkeit nach nicht weiter begreiflich gemacht werden kann, ist ein Vorwurf, »den man der menschlichen Vernunft überhaupt machen müßte«. So existiert denn »die vernünftige Natur« oder, was dasselbe ist, der Mensch als »vernünftiges Wesen« (s. o.) als Zweck an sich selbst. »In der ganzen Schöpfung kann alles, was man will und worüber man etwas vermag, auch bloß als Mittel gebraucht werden; nur der Mensch und mit ihm jedes vernünftige Wesen ist Zweck an sich selbst.« Daher muß die Menschheit in unserer Person, die sogar von der Gottheit niemals bloß als Mittel gebraucht werden kann, ohne zugleich einen Zweck darzustellen, uns »heilig« sein, und das Sittengesetz erhält nunmehr (Grundlegung 53 f.) die weitere Formulierung: »Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.«

In den Worten »in der Person eines jeden anderen« ist bereits die Mehrheit vernünftiger Wesen (Personen) als Selbstzweck mitgedacht. Das »Reich der Sitten« kann somit genauer bestimmt werden als ein »Reich der Zwecke«, weil die Gesetze desselben »die Beziehung vernünftiger Wesen aufeinander als Zwecke und Mittel zur Absicht haben«. Freilich ist ein solches Reich »nur ein Ideal«, aber doch eine »brauchbare und erlaubte Idee«, deren Verwirklichung wir anstreben sollen. »Die Teleologie erwägt die Natur als ein Reich der Zwecke, die Moral ein mögliches Reich der Zwecke als ein Reich der Natur. Dort ist das Reich der Zwecke eine theoretische Idee zur Erklärung dessen, was da ist. Hier ist es eine praktische Idee, um das, was nicht da ist, aber durch unser Tun und Lassen wirklich werden kann, und zwar eben dieser Idee gemäß, zustande zu bringen« (Grundlegung 62 A.). Das Naturgesetz wird so zum »Typus« des Sitten- oder Freiheitsgesetzes, die Natur der Sinnenwelt zum Typus der intelligibelen gemacht (wie dies die Typik der reinen praktischen Urteilskraft näher ausführt), damit das Gesetz der Freiheit auf Handlungen als »Begebenheiten, die in der Sinnenwelt geschehen und also sofern zur Natur gehören« angewandt werden kann.

Damit kommen wir von der reinen oder formalen Ethik, welche uns nunmehr die ganze sittliche Welt in ihrer Unermeßlichkeit erschlossen hat, zu ihrer Anwendung auf den empirischen Menschen.

 

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*) Die häufige Unterscheidung von »Mensch« und »vernünftigem Wesen überhaupt« will natürlich nicht die Existenz einer besonderen Engel- oder Geisterwelt begründen, sondern hat den methodischen Sinn, dass das Sittengesetz nicht auf die menschliche Natur, sondern auf die Vernunft überhaupt sich gründet.


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