§ 37. Die Natur-Teleologie oder die Begründung der beschreibenden Naturwissenschaft.


1. Das neue Gebiet. Die in der transzendentalen Analytik vollzogene Begründung der mathematisch- mechanischen Naturwissenschaft ließ noch ein weites Feld offen, das der Naturbeschreibung. Kant selbst unterscheidet bereits (U. § 79) »Theorie« der Natur und »Naturbeschreibung« (von letzterer noch die jetzt meist damit als identisch betrachtete »Naturgeschichte«). Wenn er selbst auch noch nicht die Frage ausdrücklich formuliert hat: Wie ist Naturbeschreibung möglich?, verfahren wir daher im Geiste seiner Methode, wenn wir sie besonders behandeln. Die Wissenschaft will der Gesetzlichkeit der Natur auch da nachspüren, wo die Möglichkeit der mathematisch - mechanischen Fixierung fehlt. Das Organische aber, die Lebens- und Entwicklungserscheinungen des Organismus, das Individuum überhaupt kann niemals restlos in der Mechanik der Atome aufgehen, die Naturformen lassen sich nicht in bloße Bewegungsgrößen auflösen. Selbst ein Newton vermöchte nicht die Erzeugung auch nur eines Grashalms aus rein mechanischen Gesetzen zu erklären (U. § 75). Wir bedürfen dazu einer anderen Gesetzmäßigkeit als der der Bewegung, die nicht einmal den Stoffwechsel zu erklären imstande ist.

2. Die neue Gesetzlichkeit oder das Prinzip der formalen Zweckmäßigkeit. Diese neue Gesetzlichkeit leistet die Idee als regulatives Prinzip, indem sie neben die mechanisch-kausale Naturordnung die Ordnung nach Zwecken setzt. Wir haben es hier nicht mit der alten, flachen, scholastisch-aristotelischen Teleologie zu tun, welche die Zwecke in die Dinge selbst verlegte und den witzigen Spott eines Voltaire rechtfertigte (»die Nase ist der Brille wegen da«). Der Zweck, an sich ein »Fremdling« in der Naturwissenschaft, ist, wie Kant immer wieder einzuschärfen nicht müde wird, eine Maxime nicht der bestimmenden, sondern der reflektierenden Urteilskraft, ein Prinzip nicht der Ableitung oder Erklärung, sondern der Beurteilung. Wir stellen uns die Natur vor, als ob *) sie unserer Erkenntniskraft angemessen eingerichtet sei: das bedeutet das Prinzip der formalen Zweckmäßigkeit der Natur. Auf andere Weise läßt sich die Natur nicht begreifen, bleibt sie ganz und gar zufällig. Das Prinzip der formalen Zweckmäßigkeit wird daher auch »die Gesetzlichkeit des Zufälligen« genannt. Ohne das Vertrauen auf ihre Begreiflichkeit aber, wie Helmholtz, oder auf die »Gleichförmigkeit im Gange der Natur«, wie J. St. Mill es formuliert, ist eine wissenschaftliche Erfassung ihrer Lebenserscheinungen unmöglich. Freilich vermag die reflektierende Urteilskraft nicht gleich dem Verstande ihrerseits allgemeine Naturgesetze hervorzubringen, denen dann die bestimmende Urteilskraft die Einzelfälle unterordnete (subsumierte); wohl aber gibt sie eine »Anzeige«, eine »Regel«, einen »Leitfaden« an die Hand, wie wir einen durchgängigen Zusammenhang unserer Erkenntnis herstellen können. Das deduktive Verfahren der Mathematik wird durch die Induktion, die Kants Logik selbst als eine »Schlußart der reflektierenden Urteilskraft« bezeichnet, zu der aus beiden zusammengesetzten einheitlichen Forschungsmethode der Naturwissenschaften ergänzt.

Es sind »Aufgaben«, welche die Wissenschaft des Organischen uns stellt, deren Lösung im Sinne einer idealen (erstrebten) Einheit unserer Erkenntnis ein Gefühl der ästhetischen Befriedigung in uns erweckt. Diese Art der »formalen« Zweckmäßigkeit heißt bei Kant gelegentlich auch die objektive. Nicht etwa, dass sie nicht aus dem Subjekt stammte; auch sie wurzelt vielmehr in unserem Bewußtsein, als eine von dessen Grundrichtungen. Sondern, wenn und weil sie im Gegensatz zu der rein subjektiven ästhetischen (die wir später kennen lernen werden) unmittelbar auf Naturobjekte geht, weil hier die Übereinstimmung der Form die Möglichkeit des Dinges selbst (im wissenschaftlichen Sinne) bewirkt. Alle Teile sind durch die Idee des Ganzen bestimmt. So führt die Definition der objektiven Zweckmäßigkeit unmittelbar zu derjenigen des Organismus: »Ein organisiertes Produkt der Natur ist dasjenige, in welchem alles Zweck und wechselseitig auch Mittel ist.«

3. Anwendungen. Wie wichtig und fruchtbar unser transzendentales Prinzip für die empirische Forschung der Naturwissenschaft im ganzen wie im einzelnen ist, braucht kaum auseinandergesetzt zu werden. Hängt doch alle Klassifikation, alle Unterscheidung von Gattungen und Arten, die uns überhaupt erst die Natur als ein systematisches Ganze begreifen läßt, davon ab. Kants Kritik der Urteilskraft bringt denn auch eine Reihe Beispiele aus der allgemeinen Naturwissenschaft wie aus der Chemie, der Mineralogie, der Botanik, der Zoologie.**) - Aus dem erstgenannten Gebiet sei einerseits die methodische Behandlung des Problems der Kraft (Grundkraft), anderseits die Kritik des Hylozoismus (§ 72 f.) kurz hervorgehoben. Grundkräfte sind nicht »wirkliche« Substanzen, sondern nur von uns konstruierte Hilfsbegriffe (Hypothesen), um die Erfahrung möglichst einheitlich oder (nach Proleg. § 60) »die Naturgeschichte überhaupt nach allgemeinen Prinzipien systematisch« zu machen. Die Kritik des Hylozoismus, mit seiner Lehre von der Allbelebtheit der Materie, trifft auch den heutigen Vitalismus einer, den Materialismus (z.B. Haeckels) anderseits. Indem Kant scharf die bildende von der bewegenden Kraft scheidet und nur die letztere dem Begriff der Materie zuweist, die erstere dagegen in das Gebiet der Teleologie verweist, beschränkt er die reine (exakte) Naturwissenschaft auf wirklich Erreichbares. Man hat deshalb mit Recht die Teleologie als »Grenzwächter« der Mechanik bezeichnet. - Die Chemie, die sich heute durch die atomistische Hypothese in ungeahnter Weise entwickelt hat, sah Kant noch nicht als strenge Wissenschaft an. Die Mineralogie dagegen und mehr noch Botanik und Zoologie mit ihrem Formenreichtum sind in besonders hohem Grade jener systematischen Ordnung bedürftig, die sich auf die Voraussetzung der reflektierenden Urteilskraft : Angemessenheit zu unserer Erkenntnis, gründet, nicht einer schulmäßigen, sondern einer »natürlichen«, auf Tatsachen beruhenden. Zu dem Ende entwickelt Kant drei außerordentlich wichtige und fruchtbare Gesetze, genauer »regulative Prinzipien«: 1. das der Gleichartigkeit oder Homogenëität, 2. das der Mannigfaltigkeit oder Spezifikation, 3. das des durchgängigen Zusammenhanges, der Affinität oder Kontinuität. Auf dem ersten beruht die Unterscheidung der Gattungen, auf dem zweiten die der Arten, auf dem dritten, dem alten, heute durch den Darwinismus neu belebten Prinzip des »Natura non facit saltum« die Genealogie der Arten und das darauf basierende »natürliche« System. Es ist ein Verdienst Stadlers, in seiner obengenannten Schrift auf die Verwandtschaft des Darwinismus und der neueren Biologie überhaupt mit diesen Kantischen Grundprinzipien hingewiesen zu haben. Das Prinzip der Homogenëität ist heute weiter ausgeführt in den Gesetzen der Vererbung, das der Spezifikation oder Varietät in denen der Anpassung. Auch das Überleben des Passendsten ist durchaus ein Prinzip teleologischer Beurteilung; Kants eigene darwinistische Vorausahnungen, die er freilich noch als ein »gewagtes Abenteuer der Vernunft« betrachtet (§ 80), seine weitschauenden Bemerkungen über die Menschenrassen, seine Theorie der Epigenesis gehören hierher. An einem Beispiele aus der Botanik (dem Baum) entwickelt er bereits die von der modernen Naturwissenschaft unter den einen Begriff des Stoffwechsels gebrachten physiologischen Gesetze 1. der Fortpflanzung, 2. des Wachstums, 3. der Korrelation der Teile.

4. Vereinbarkeit des mechanischen und des teleologischen Prinzips. Doch nun erhebt sich die Frage: Wie sind Mechanismus und Organismus, mechanischer und teleologischer Standpunkt, Kausalität und Zweck miteinander zu vereinigen? Die scheinbar unlösbare Antinomie zwischen beiden beruht auf einer Verwechselung der reflektierenden mit der bestimmenden Urteilskraft. Die Lösung liegt in dem Charakter der Idee als heuristischen, regulativen Prinzips, im Unterschiede von den konstitutiven mathematisch-mechanischen Grundsätzen. Hier haben wir Erzeugung, Ableitung, Erklärung, dort nur einen Leitfaden der Beurteilung. Der Begriff des Organismus muß, wenn anders er einen Sinn haben soll, alles als Mittel zum Zweck betrachten. Die teleologische Beurteilung will und soll übrigens die mechanische Ableitung keineswegs vertreten oder gar verdrängen. Die mechanische Erklärungsart soll vielmehr so weit vordringen, als sie nur vermag; sie ist an sich »ganz unbeschränkt«. Das Prinzip der formalen oder objektiven Zweckmäßigkeit ist dagegen nur ein heuristischer Grundsatz für die empirische Forschung, eigentlich bloß ein nützlicher Gesichtspunkt für die Fragestellung und Beobachtung - denn »beobachten« heißt »Erfahrungen methodisch anstellen« -, wie er längst in die Naturwissenschaft Eingang gefunden hat. Die Teleologie oder das Prinzip der »Endursachen«, der nexus finalis im Gegensatz zu dem nexus effectivus der Ursachen und Wirkungen, ist keine Doktrin, sondern »Kritik«, wir würden heute etwa sagen: ein Stück methodologischer Einleitung in die allgemeine Naturwissenschaft. Sie ist von der letzteren methodisch zu scheiden, gerade um ihr ihren mechanisch-physikalischen Charakter zu wahren. Kant spricht allerdings mehrfach von einer »Unterordnung« des mechanischen unter das teleologische Prinzip; das kann kritisch jedoch nur den Sinn haben, dass die systematische Einheit gegenüber der synthetischen, die Idee gegenüber Kategorie und Grundsatz der »höhere« Gesichtspunkt ist. So faßte es jedenfalls auch Goethe auf, wenn er sich in seiner Abneigung gegen die »absurden« Endursachen gerade durch Kant gestärkt fühlte, dieselbe durch die Kantische Unterscheidung von »Zweck« und »Wirkung« »geregelt und gerechtfertigt« sah. Ebenso ist der etwas anstößig klingende Ausdruck »Absicht« der Natur im Grunde nur regulativ, als Bild oder Analogie gemeint. Freilich, das läßt sich nicht verkennen, öfters drängt sich in die Formulierung der Sätze Kants religiöse Anschauung mit hinein. Damit kommen wir zu einem letzten, von Kant ausdrücklich und oft behandelten Punkt:

5. Die Teleologie in ihrem Verhältnis zu Theologie und Ethik. Auch die Natur als Ganzes nämlich kann als ein »System von Zwecken« aufgefaßt und eine »Absicht« ihr untergelegt werden. Man spricht von der Weisheit, Sparsamkeit, Fürsorge, Wohltätigkeit der Natur (§ 68). Damit liegt die Annahme einer verständigen Weltursache (Gottes) nahe. Und in der Tat ist Kant keineswegs gewillt, dieselbe zu bestreiten. Aber sie gehört nicht in die Wissenschaft; denn »nur soviel sieht man vollständig ein, als man nach Begriffen selbst machen und zustande bringen kann«. Der kritische Philosoph hat auf reinliche Scheidung der Gebiete zu achten. Kant wirft die Frage, ob die Teleologie zur Theologie gehöre, nur auf, um sie entschieden zu verneinen. Schon die Kritik der reinen Vernunft hat den physiko-theologischen Gottesbeweis als Beweis widerlegt (s. § 38), die Kritik der Urteilskraft ergänzt diese Widerlegung in breitester Ausführung. Man soll den Namen Gottes nicht verschwenden, Der Naturzweck ist kein göttlicher Zweck. Die Menschen legen vielmehr ihre eigene Weisheit in die Natur hinein. Die Naturwissenschaft soll ungehindert durch religiöse und ethische Gesichtspunkte ihren Gang gehen.

Auch durch ethische. Denn, wenn auch die Natur als System der Zwecke betrachtet werden kann, so gibt es doch in ihr keinen Endzweck. Dieser liegt vielmehr allein in der vernünftigen Persönlichkeit, mithin in der Ethik. So führt die Natur-Teleologie in ihren Grenzbeziehungen zur Ethik und scheidet sich doch von ihr. Wir aber haben, ehe wir zu letzterer übergehen, zuvor noch eine andere Bedeutung der Ideen darzustellen und kehren damit zu der »transzendentalen Dialektik«, dem nach unserer Zahlung dritten Hauptteile der Kritik der reinen Vernunft, zurück.

 

Quellen: Außer der jetzigen Einleitung und dem 2. Teile der »Kritik der Urteilskraft«, deren ältere von J. S. Beck (S. 262) überarbeitete Einleitung unter dem Titel: Über Philosophie überhaupt (1794), vgl. auch »Über den Gebrauch teleologischer Prinzipien in der Philos.« (1788); aus der Kritik der r. V. einzelne Abschnitte, namentlich der überhaupt besonders lehrreiche »Anhang zur transzendentalen Dialektik« Zur Literatur: A. Stadler, Kants Teleologie in ihrer erkenntnis-theoretischen Bedeutung, Berlin 1874 - Cohen, Kants Theorie d. Erfahrung, Kap. 15. Cohen, Kants Begr. d. Ästhetik, S. 110-125, Manches hierher Gehörige findet sich auch bei: P. Menzer, Kants Lehre von der Entwicklung in Natur und Geschichte, Berlin 1911.

 

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*) Über den Als-ob-Gedanken bei Kant (vgl. Vaihinger. D. Philosophie des Als ob 3, A. 1918), bes. S. 613-733.

**) Womit die betr. Sätze der Kr. d. r. V. sowie der anderen S. 212 genannten Kantischen Abhandlungen zu vergleichen sind.


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