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Immanent

Immanent s. Transzendent. Immanent (darin, d. h. innerhalb möglicher Erfahrung, bleibend) ist jeder Begriff, jede Erkenntnis, die nicht über die Grenzen der Erfahrung hinausgehen. Der „Gebrauch“ (s. d.) der Kategorien und Grundsätze (s. d.) des reinen Verstandes ist ein immanenter, da sich deren Anwendung „ganz und gar in den Schranken möglicher Erfahrung hält“, KrV tr. Dial. Einl. I (I 316—Rc 382). Der richtige, zweckmäßige Gebrauch der „Ideen“ (s. d.) ist ein immanenter, auf die systematische Einheit der Verstandeserkenntnis von Gegenständen möglicher Erfahrung gehender, ibid. Anh. z. tr. Dial. Von d. regulativen Gebrauch... (I 356—Rc 690). Dialektisch gebraucht aber sind die Ideen transzendente, die Erfahrung überfliegende Begriffe. „Der Gebrauch der Verstandesbegriffe war immanent, der Ideen als Begriffe von Objekten ist transzendent; aber als regulative Prinzipien der Vollendung und dabei zugleich der Schrankenbestimmung unserer Erkenntnis sind sie kritisch-immanent“, N 5602. Vgl. Gott, Gebrauch, Grundsätze, Idee (transzendentale).