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Utopie

Utopie. „Es ist doch süß, sich Staatsverfassungen auszudenken, die den Forderungen der Vernunft (vornehmlich in rechtlicher Absicht) entsprechen; aber vermessen, sie vorzuschlagen, und strafbar, das Volk zur Abschaffung der jetzt bestehenden aufzuwiegeln.“ Es ist aber Pflicht des Staatsoberhauptes, sich einer vollkommenen Staatsverfassung immer mehr zu nähern, Str. d. Fak. 2. Abs. 9, Anm. (V 4, 139 f.). Vgl. Fortschritt, Staatsverfassung.