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Analytische und synthetische Urteile

Urteile, analytische und synthetische. „In allen Urteilen, worinnen das Verhältnis eines Subjekts zum Prädikat gedacht wird ... ist dieses Verhältnis auf zweierlei Art möglich. Entweder das Prädikat B gehört zum Subjekt A als etwas, was in diesem Begriffe A (versteckter Weise) enthalten ist; oder B liegt ganz außer dem Begriff A, ob es zwar mit demselben in Verknüpfung steht. Im ersten Fall nenne ich das Urteil analytisch, in dem anderen synthetisch.“ „Analytische Urteile (die bejahenden) sind also diejenigen, in welchen die Verknüpfung des Prädikats mit dem Subjekt durch Identität, diejenigen aber, in denen diese Verknüpfung ohne Identität gedacht wird, sollen synthetische Urteile heißen.“ „Die ersteren könnte man auch Erläuterungs-, die anderen Erweiterungsurteile heißen, weil jene durch das Prädikat nichts zum Begriff des Subjektes hinzutun, sondern diesen nur durch Zergliederung in seine Teilbegriffe zerfallen, die in selbigem schon (obgleich verworren) gedacht waren: dahingegen die letzteren zu dem Begriffe des Subjekts ein Prädikat hinzutun, welches in jenem gar nicht gedacht war, und durch keine Zergliederung desselben hättekönnenherausgezogenwerden.“ Z. B.: Alle Körper sind ausgedehnt (analytisches Urteil); alle Körper sind schwer (synthetisches Urteil, und zwar a posteriori); alles Geschehen hat eine Ursache (synthetisches Urteil a priori). Erfahrungsurteile als solche sind insgesamt synthetisch; das Subjekt derselben bezeichnet „einen Gegenstand der Erfahrung durch einen Teil derselben, zu welchem ich also noch andere Teile eben derselben Erfahrung, als zu dem ersteren gehörten, hinzufügen kann“. Die „Möglichkeit der Synthesis“ des Prädikats mit dem Subjektsbegriffe gründet sich hier auf die Erfahrung die „selbst eine synthetische Verbindung der Anschauungen“ ist, KrV Einl. IV (I 55 ff.— Rc 59 ff.). Es ist klar, „1. daß durch, analytische Urteile unsere Erkenntnis gar nicht erweitert werde, sondern der Begriff, den ich schon habe, auseinandergesetzt und mir selbst verständlich gemacht werde; 2. daß bei synthetischen Urteilen ich außer dem Begriffe des Subjekts noch etwas anderes (x) haben müsse, worauf sich der Verstand stützt, um ein Prädikat, das in jenem Begriffe nicht liegt, doch als dazu gehörig zu erkennen“. Bei empirischen oder Erfahrungs urteilen ist dieses x „die vollständige Erfahrung von dem Gegenstande, den ich durch einen Begriff A denke, welcher nur einen Teil dieser Erfahrung ausmacht“, ibid. 1. A. (I 57 Anm.—Rc 60 f.). Bei „synthetischen Urteilen a priori“ aber fehlt das Hilfsmittel der Erfahrung. „Wenn ich über den Begriff A hinausgehen soll, um einen anderen B als damit verbunden zu erkennen, was ist das, worauf ich mich stütze und wodurch die Synthesis möglich wird? da ich hier den Vorteil nicht habe, mich im Felde der Erfahrung danach umzusehen?“ „Man nehme den Satz: alles, was geschieht, hat seine Ursache. In dem Begriff von Etwas, das geschieht, denke ich zwar ein Dasein, vor welchem eine Zeit vorhergeht usw., und daraus lassen sich analytische Urteile ziehen. Aber der Begriff einer Ursache liegt ganz außer jenem Begriffe und zeigt etwas von dem, was geschieht, Verschiedenes an, ist also in dieser letzteren Vorstellung gar nicht mit enthalten. Wie komme ich denn dazu, von dem, was überhaupt geschieht, etwas davon ganz Verschiedenes zu sagen, und den Begriff der Ursache, obzwar in jenem nicht enthalten, dennoch, als dazu und sogar notwendig gehörig, zu erkennen? Was ist hier das Unbekannte = X, worauf sich der Verstand stützt, wenn er außer dem Begriff von A ein demselben fremdes Prädikat B aufzufinden glaubt, welches er gleichwohl damit verknüpft zu sein erachtet? Erfahrung kann es nicht sein, weil der angeführte Grundsatz nicht allein mit größerer Allgemeinheit, als die Erfahrung verschaffen kann, sondern auch mit dem Ausdruck der Notwendigkeit, mithin gänzlich a priori und aus bloßen Begriffen, diese zweite Vorstellung zu der ersteren hinzufügt“, KrV Einl. IV (I 58—Rc 62 f.). „Es liegt also hier ein gewisses Geheimnis verborgen, dessen Aufschluß allein den Fortschritt in dem grenzenlosen Felde der reinen Verstandeserkenntnis sicher und zuverlässig machen kann: nämlich mit gehöriger Allgemeinheit den Grund der Möglichkeit synthetischer Urteile a priori aufzudecken, die Bedingungen, die eine jede Art derselben möglich machen, einzusehen und diese ganze Erkenntnis (die ihre eigene Gattung ausmacht) in einem System nach ihren ursprünglichen Quellen, Abteilungen, Umfang und Grenzen, nicht durch einen flüchtigen Umkreis zu bezeichnen, sondern vollständig und zu jedem Gebrauche hinreichend zu bestimmen“, ibid. 1. A. (I 59 f. Anm.—Rc 66). In allen theoretischen Wissenschaften der Vernunft sind synthetische Urteile a priori als Prinzipien (Grundsätze) enthalten. Die Wirklichkeit solcher Urteile in der Mathematik (s. d.) und (reinen) Naturwissenschaft („Physik“) beweist, daß sie „möglich“ sein müssen. In der Metaphysik (s. d.) sind solche Urteile wenigstens als naturgemäß angestrebte gegeben. Die Grundfrage ist nun: „Wie sind synthetische Urteile a priori möglich?“, KrV Einl. V (I 59 ff.— Rc 67 ff.); vgl. Kritik d. r. Vernunft.

Dem Inhalte nach gibt es Urteile, die „bloß erläuternd sind und zum Inhalte der Erkenntnis nichts hinzutun“ und solche, die „erweiternd“ sind und die gegebene Erkenntnis vergrößern. „Analytische Urteile sagen im Prädikate nichts als das, was im Begriffe des Subjekts schon wirklich, obgleich nicht so klar und mit gleichem Bewußtsein gedacht war“ (z. B. alle Körper sind ausgedehnt). „Alle analytischen Urteile beruhen gänzlich auf dem Satze des Widerspruchs und sind ihrer Natur nach Erkenntnisse a priori, die Begriffe, die ihnen zur Materie dienen, mögen empirisch sein oder nicht“ (z. B. Gold ist ein gelbes Metall). „Es gibt synthetische Urteile a posteriori, deren Ursprung empirisch ist; aber es gibt auch deren, die a priori gewiß sind und die aus reinem Verstande und Vernunft entspringen. Beide aber kommen darin überein, daß sie nach dem Grundsatze der Analysis, nämkch dem Satze des Widerspruchs, allein nimmermehr entspringen können; sie erfordern noch ein ganz anderes Prinzip, ob sie zwar aus jedem Grundsatze, welcher er auch sei, jederzeit dem Satze des Widerspruchs gemäß abgeleitet werden müssen; denn nichts darf diesem Grundsatze zuwider sein, obgleich eben nicht alles daraus abgeleitet werden kann“, Prol. § 2 (III 14 ff.). Synthetische Urteile sind: 1. Die Erfahrungsurteile (s. d.), 2. die mathematischen Urteile (s. Mathematik), 3. die eigentlich metaphysischen Urteile (s. Metaphysik), ibid. § 2, c (III 16 ff.). Die Einteilung in analytische und synthetische Urteile ist „in Ansehung der Kritik des menschlichen Verstandes unentbehrlich und verdient daher in ihr klassisch zu sein“. Dogmatische Philosophen wie Chr. Wolff und Baumgarten haben sie vernachlässigt. Hingegen findet sich bei Locke schon ein Wink zu dieser Einteilung (in Essay 4. B. 3. H. §§ 9 f.), ibid. § 3 (III 21 f.). Die Möglichkeit synthetischer Urteile a posteriori bedarf keiner Erklärung, denn Erfahrung (s. d.) ist selbst eine Synthesis der Wahrnehmungen. Die Wirklichkeit synthetischer Sätze a priori beweisen die reine Mathematik (s. d.), Naturwissenschaft (s. d.) und Metaphysik (s. d.), und so ist nicht zu fragen, ob solche Urteile möglich sind, sondern nur, wie sie möglich sind, welches der „Grund“ (die Grundlage, die Rechtfertigung) ihrer objektiven Gültigkeit ist, ibid. § 5 (III 26 f.).

Da alle (theoretischen) synthetischen Urteile „nur durch die Beziehung des gegebenen Begriffs auf eine Anschauung“ möglich sind und wir nur eine reine Anschauung haben können, sofern sie in der „Form des Subjekts und seiner Vorstellungsrezeptivität besteht, von Gegenständen affiziert zu werden“, „so kann die Wirklichkeit synthetischer Sätze a priori schon an sich hinreichend sein zu beweisen, daß sie nur auf Gegenstände der Sinne und nicht weiter als auf Erscheinungen gehen können ...“, An Reinhold, 12. Mai 1789. Synthetische Urteile sind „Urteile, durch deren Prädikat ich dem Subjekte des Urteils mehr beilege, als ich in dem Begriffe denke, von dem ich das Prädikat aussage, welches letztere also die Erkenntnis über das, was jener Begriff enthielt, vermehrt; desgleichen durch analytische Urteile nicht geschieht, die nichts tun, als das, was schon in dem gegebenen Begriffe wirklich gedacht und enthalten war, nur als zu ihm gehörig klar vorzustellen und auszusagen“, üb. e. Entdeck. 2. Abs. (V 3, 52). Die synthetischen Urteile a priori sind „nur Prinzipien der Möglichkeit der Erfahrung“, sie enthalten den „Grund der Erfahrung“, ibid. (V 3, 58). Die Kritik hat ein vollständiges System synthetischer Urteile a priori als wahrer Grundsätze aufgeführt, aber nicht als gültig für das Übersinnliche, für Dinge an sich; sondern sie hat gezeigt, daß sie „insgesamt nur die synthetische Einheit des Mannigfaltigen der Anschauung (als Bedingung der Möglichkeit der Erfahrung) aussagen und also auch lediglich auf Gegenstände, sofern sie in der Anschauung gegeben werden können, anwendbar sind“, ibid. (V 3, 60). Durch die reine Anschauung (s. d.) von Raum und Zeit, die als Form der Sinnesobjekte aus unserer Sinnlichkeit entspringt, wird es klar, „wie synthetische Erkenntnisse a priori sowohl in der Mathematik als Naturwissenschaft möglich seien“, indem jene Anschauungen die apriorische Erweiterung der Erkenntnis über einen Begriff hinaus möglich machen. Da der Verstand nicht selbst anschauen kann, so ersieht man, daß jene synthetischen Sätze a priori nicht über die Grenzen der sinnlichen Anschauung hinaus getrieben werden können, „weil alle Begriffe über dieses Feld hinaus leer und ohne einen ihnen korrespondierenden Gegenstand sein müssen“, ibid. (V 3, 65 f.). Synthetische Urteile sind „nicht anders möglich ..., als unter der Bedingung einer dem Begriffe ihres Subjekts untergelegten Anschauung, welche, wenn sie Erfahrungsurteile sind, empirisch, sind es synthetische Urteile a priori, reine Anschauung a priori ist“. Die Kritik zeigt, „daß es die reine, dem Begriffe des Subjekts untergelegte Anschauung sein müsse an der es möglich, ja allein möglich ist, ein synthetisches Prädikat a priori mit einem Begriffe zu verbinden“, ibid. (V 3, 68). Die (formale) Logik kann keine Auskunft über die Frage geben, wie synthetische Urteile a priori möglich sind. Um „mit meinem Begriffe über diesen Begriff selbst hinauszugehen und mehr davon zu sagen, als in ihm gedacht worden“, muß „die Sinnlichkeit, und zwar das Vermögen einer Anschauung a priori, in Betracht gezogen werden“ (ibid.). „Es war also nicht eine bloße Wortkünstelei, sondern ein Schritt näher zur Sachkenntnis, wenn die Kritik zuerst den Unterschied der Urteile, die ganz auf dem Satze der Identität oder des Widerspruchs beruhen, von denen, die noch eines anderen bedürfen, durch die Benennung analytischer im Gegensatze mit synthetischen Urteilen kennbar machte. Denn daß etwas außer dem gegebenen Begriffe noch als Substrat hinzukommen müsse, was es möglich macht, mit meinen Prädikaten über ihn hinauszugehen, wird durch den Ausdruck der Synthesis klar angezeigt, mithin die Untersuchung auf die Möglichkeit einer Synthesis der Vorstellungen zum Behuf der Erkennntis überhaupt gerichtet, welche bald dahin ausschlagen mußte, Anschauung, für die Erkenntnis a priori aber reine Anschauung als die unentbehrlichen Bedingungen derselben anzuerkennen“, ibid. (V 3, 71).

Das analytische Urteil ist „jederzeit Urteil a priori und mit dem Bewußtsein seiner Notwendigkeit verbunden“. Das synthetische Urteil „kann empirisch sein, und die Logik vermag nicht die Bedingung anzuführen, unter der ein synthetisches Urteil a priori stattfinden würde“. Die Frage ist fundamentaler Art: „Wie sind synthetische Urteile a priori möglich?“ „Denn daß es deren gebe, beweisen zahlreiche Beispiele der allgemeinen Naturlehre, vornehmlich aber der reinen Mathematik.“ Endlich ist zu fragen: „Wie ist aus synthetischen Urteilen eine Erkenntnis a priori möglich?“, Fortschr. d. Metaph. 1. Abt. Gesch. d. Transzendentalphilosophie (V 3, 90). „Urteile sind analytisch, wenn ihr Prädikat nur dasjenige klar (explicite) vorstellt, was in dem Begriffe des Subjekts, obzwar dunkel (implicite), gedacht war; z. B. ein jeder Körper ist ausgedehnt.“ Sie sind nicht identische (s. d.) Urteile, obwohl sie sich auf Identität gründen und darin aufgelöst werden können; denn „sie bedürfen Zergliederung und dienen dadurch zur Erklärung des Begriffs“. „Synthetische Urteile sind solche, welche durch ihr Prädikat über den Begriff des Subjekts hinausgehen, indem jenes etwas enthält, was in dem Begriffe des letzteren gar nicht gedacht war, z. B. alle Körper sind schwer. Hier wird nun gar nicht danach gefragt, ob das Prädikat mit dem Begriffe das Subjekts jederzeit verbunden sei oder nicht, sondern es wird nur gesagt, daß es in diesem Begriffe nicht mitgedacht werde, ob es gleich notwendig zu ihm hinzukommen muß“, ibid. Beilage I, 1. Abs. (V 3, 153 f.). „Alle analytischen Urteile sind Urteile a priori und gelten also mit strenger Allgemeinheit und absoluter Notwendigkeit, weil sie sich gänzlich auf den Satz des Widerspruchs gründen.“ „Synthetische Urteile können aber auch Erfahrungsurteile sein, welche uns zwar lehren, wie gewisse Dinge beschaffen sind, niemals aber, daß sie notwendig so sein müssen und nicht anders beschaffen sein können, z. B.: alle Körper sind schwer.“ Diese Urteile haben nur „empirische“, nicht „rationale“ oder „strikte“ (a priori erkennbare) Allgemeinheit. Daß es auch synthetische Urteile a priori gibt, beweist vor allem die reine Mathematik, als „ein Koloß zum Beweise der Realität durch alleinige reine Vernunft erweiterter Erkenntnis“, sie, die selbst keiner Kritik des reinen Vernunft, Vermögens bedarf, sondern sich „durch ihr eigenes Faktum rechtfertigt“, ibid. (V 3, 154 ff.) — Das oberste Prinzip aller synthetischen Urteile ist: „ein jeder Gegenstand steht unter den notwendigen Bedingungen der synthetischen Einheit des Mannigfaltigen der Anschauung in einer möglichen Erfahrung“. „Auf solche Weise sind synthetische Urteile a priori möglich, wenn wir die formalen Bedingungen der Anschauung a priori, die Synthesis der Einbildungskraft und die notwendige Einheit derselben in einer transzendentalen Apperzeption, auf ein mögliches Erfahrungserkenntnis überhaupt beziehen und sagen: die Bedingungen der Möglichkeit der Erfahrung überhaupt sind zugleich Bedingungen der Möglichkeit der Gegenstände der Erfahrung, und haben darum objektive Gültigkeit in einem synthetischen Urteile a priori“. KrV tr. Anal. 2. B. 2. H. 2. Abs. (I 197 f.—Rc 253 f.). Außer dieser Beziehung sind synthetische Urteile a priori „gänzlich unmöglich, weil sie kein Drittes, nämlich keinen Gegenstand haben, an dem die synthetische Einheit ihrer Begriffe objektive Realität dartun könnte“, ibid. (I 196 f.—Rc 252 f.).

Die Frage: „Wie sind synthetische Urteile a priori möglich?“ beantwortet (zunächst) die transzendentale Ästhetik (s. d.) so: Raum und Zeit sind „reine Anschauungen a priori“, „in welchen wir, wenn wir im Urteile a priori über den gegebenen Begriff hinausgehen wollen, dasjenige antreffen, was nicht im Begriffe, wohl aber in der Anschauung, die ihm entspricht, a priori entdeckt werden und mit jenem synthetisch verbunden werden kann, welche Urteile aber aus diesem Grunde nie weiter, als auf Gegenstände der Sinne reichen, und nur für Objekte möglicher Erfahrung gelten können“, KrV Beschluß der tr. Ästh. (I 105—Rc 124). Die synthetischen Urteile (Grundsätze) a priori sind möglich durch Anschauungen a priori und, sodann, durch Begriffe a priori (s. Kategorie), ferner aber deshalb, weil die Bedingungen der Erfahrung zugleich die Bedingungen der Objekte der Erfahrung sind. „In den synthetischen Sätzen wird eigentlich nicht das Verhältnis unter den Begriffen unmittelbar (denn dieses geschieht nur in analytischen), sondern in der Kondition ihrer konkreten Vorstellung im Subjekt vorgestellt, es sei Anschauung oder Erscheinung. Dieses Subjekt enthält die Bedingungen der Vorstellung alles dessen, wovon wir Begriffe haben, und in dessen Sinnlichkeit muß doch das Objektive derselben determiniert werden.“ „Nur von der Relation gelten objektiv synthetische Sätze der Erscheinung“, Lose Bl. 7. Sage ich durch einen synthetischen Satz a priori von dem Objekt mehr aus, als in meiner Vorstellung von ihm enthalten ist, so „sage ich von ihm etwas aus, was ihm nicht zukommt, d. h. es ist ohne Wahrheit (Spontaneität eines leeren Urteils)“. „Es ist nicht anders möglich, a priori über meinen gegebenen Begriff hinauszugehen als nur durch ein Urteil, welches das Verhältnis des Gegenstandes zur Beschaffenheit des Subjekts und seines Vorstellungsvermögens oder vielmehr zuerst seiner Rezeptivität, vom Gegenstande auf gewisse Art affiziert zu werden, enthält, mithin nur sagt, wie er mir erscheint, nicht wie er ist“, N 6368. „Iudicia synthetica“, N 4412. „Die Möglichkeit analytischer Verbindung läßt sich a priori einsehen, nicht aber der synthetischen“, N 5687. „Alle rationalen Sätze sind analytisch.“ „Alle empirischen Sätze sind synthetisch, und umgekehrt“, N 3744. „Alle analytischen Urteile lehren, was in den Begriffen, aber verworren gedacht ist; die synthetischen, was mit dem Begriffe soll verbunden gedacht werden“, N 3738. „Alle Bestimmung ist Synthesis“, N 5703. „Alle rationale synthetische Sätze sind subjektiv und umgekehrt; nur die analytischen sind objektiv“, N 3935. „Empirische Grundsätze sind jederzeit synthetisch“, N 4472; vgl. 3126 ff., 3342 ff. Vgl. Grundsätze, Synthesis, A priori, Erkenntnis, Apperzeption, Geschmacksurteil, Imperativ.