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Funktion

Funktion. „Funktion“ (des Verstandes) ist „die Einheit der Handlung, verschiedene Vorstellungen unter einer gemeinschaftlichen zu ordnen“. Die Begriffe (s. d.) beruhen auf solchen Funktionen. Die Funktionen des Verstandes findet man insgesamt, wenn man die „Funktionen der Einheit in den Urteilen“ vollständig darstellt, KrV tr. Anal. 1. B. 1. H. 1. Abs. (I 120— Rc 139 f.). „Logische“ und „reale“ Funktionen sind zu unterscheiden, durch welche die Erscheinungen eine Stelle in einer Ordnung erhalten, N 4631, 4635; vgl. Urteil, Verstand, Denken, Begriff, Kategorie.