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Freundschaft

Freundschaft. Eine innigste Vereinigung von Liebe und Achtung besteht in der Freundschaft. Diese ist, in ihrer Vollkommenheit, „die Vereinigung zweier Personen durch gleiche wechselseitige Liebe und Achtung“. Sie ist „ein Ideal der Teilnehmung und Mitteilung an dem Wohl eines jeden dieser durch den moralisch guten Willen Vereinigten“. Freundschaft unter Menschen ist Pflicht, MST § 46 (III 329 f.). „Moralische“ (im Unterschied von der „ästhetischen“) Freundschaft ist „das völlige Vertrauen zweier Personen in wechselseitiger Eröffnung ihrer geheimen Urteile und Empfindungen, soweit sie mit beiderseitiger Achtung gegeneinander bestehen kann“, ibid. § 47 (III 333). Vgl. Eine Vorles. üb. Ethik ed. Menzer S. 254 ff.