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Pressefreiheit

Pressefreiheit wurde nach Lexers Nachweis im DWb. durch das Zensur- und Religionsedikt des Königs Friedrich Wilhelm II. von Preußen vom Jahre 1788 zum politischen Schlagwort, das auch im 19. Jahrhundert wiederholt, zum Teil in freiester Übertragung (siehe Börne 10, 30) sich findet. Auch Wieland nimmt im Teutschen Merkur 1788, 4. Viertelj. S. 84 ff. sofort Stellung zu der vielfach erörterten und oft recht beunruhigend aufgefaßten Schelte. Er zieht zum Vergleich das Wortspiel zwischen Essfreiheit und Fressfreiheit heran und findet in dem neuen Ausdruck nur eine Spitze gegen allzu unbesonnene und zügellose Presseäußerungen.

Meyer verweist S. 27 zur Vorgeschichte auf Mosers Reliquien (1766) S. 24, wo es bereits heißt: „Schon in den politischen Verfassungen ist zwischen der Freiheit und der Frechheit der Presse ein großer Unterschied“ und belegt ferner die Nachbildung „Glaubensfrechheit“ bei Gotthelf, der dafür später freilich wieder Glaubensfreiheit einsetzte.