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Pairschub

Pairschub, ein seit etwa 1862 verbreitetes parlamentarisches Stichwort für die nach englischem Vorbild beabsichtigte oder erfolgte Ernennung einer größeren Anzahl regierungsfreundlicher Mitglieder der ersten Kammer, um dadurch bestimmte Vorlagen bei der Abstimmung durchzubringen. Vergl. Bismarck, Polit. Reden 2, 34 (Protokoll der Budgetkommission): „Die Brechung des Widerstandes des Herrenhauses durch einen Pairschub sei etwas Bedenkliches.“ Derselben Ansicht war er auch bei dem viel erörterten Pairschub Ende 1872, der ganz entgegen seinen und Roons Wünschen doch vorgenommen wurde (Polit. Reden 5, 353 und 355). Dazu Treitschke, Zehn Jahre (1873) S. 399: „Durch einen Pairschub … zwingt die Krone dem Oberhause ihren eigenen Willen auf; das Haus erscheint unfrei und entwürdigt, die Geschobenen spielen eine kaum minder klägliche Rolle als die bisherige Mehrheit. … Ein Pairschub ist, trotz der formellen Ähnlichkeit, ein weit gewaltsamerer Schritt als eine Auflösung des Abgeordnetenhauses; er gehört zu jenen zweischneidigen Waffen des französischen Konstitutionalismus, welche um eines augenblicklichen Erfolges willen den Bestand der Verfassung gefährden".