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Dilatorisch

Dilatorisch, ein der Rechtssprache entstammender Terminus für ein verzögerndes, hinhaltendes Verfahren, der durch Bismarcks telegraphische Mitteilung an den Grafen Bernstorff vom 28. Juli 1870 zum schlagenden Wort ausgeprägt wurde. Vgl. Büchmann S. 658. Dazu die ironische Auslassung von Scherr, Haidekraut (1883) S. 260: „Entschuldigen Sie, lieber Freund, wenn ich sie heute so zu sagen ‚dilatorisch‘ behandle. Dilatorische Be- und Verhandlungen sind ja dermalen zeitgemäß und stilgerecht, wissen Sie? Se. Unsichtbarkeit, sagt man, behandelt Se. Unfehlbarkeit und Se. Unfehlbarkeit, schreibt man, behandelt Se. Unsichtbarkeit dilatorisch. Daraus folgt, dass ein hochwürdiges Zentrum … ebenfalls dilatorisiert. Das Ende von diesem dilatorischen Be- und Verhandlungsliede dürfte sein, dass wir dilatorialiter nach Canossa gegangen werden.“