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1290. Taschenspieler¹⁾. Gaukler²⁾.

1) Conjurer, one skilled in sleight of hand. Prestidigitateur.
Prestidigitatore, prestigiatore.
2) Juggler. Escamoteur (fourbe).
Giocoliere (buffone).

Gaukler (von gaukeln, eig. zwecklose und unnutze Bewegungen machen, eine Nebenform zu gagen, wie gauken, gageln, gagern usw., vgl. Hildebrand, Grimms Wb. IV, 1. Abt. 1553 ff., nicht aus mlat. jocularius, Possenreißer, oder aus mlat. cauculus, Zauberbecher, entstanden) bezeichnet eigentlich wandernde Künstler jeder Art, z. B. Seiltänzer, wandernde Schauspieler, Taschenspieler, Feuerfresser, Schwertschlucker usw. Im engeren Sinne bezeichnet es jedoch, wie Taschenspieler, solche, die durch allerlei blendende Künste zu täuschen suchen. Der Taschenspieler führt aber seine Künste mit kleinen Dingen aus, und sein Wirkungskreis ist beschränkter; der Gaukler dagegen beschäftigt sich auch mit höhern Dingen und will den Schein erwecken, als ob er die Geisterwelt wie die Körperwelt, und zwar im großen wie im kleinen, beherrsche. Ferner will der Taschenspieler bloß unterhalten, der Gaukler will oft betrügen. Ersterer will mit seinem Blendwerke bloß Erstaunen über seine Behendigkeit und Geschicklichkeit erregen, der letztere will, daß man die Wirkungen seiner Blendwerke für Wahrheit und Wirklichkeit halten soll. „Wie? Denkt Ihr, daß sie sich durch einen Eid | gebunden glauben werden, den wir ihnen | durch Gaukelkunst betrüglich abgelistet?“ Schiller, Picc. III, 1.