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Bewußtsein

Bewußtsein bedeutet im allgemeinen den wachen Zustand des Geistes, in welchem sich Empfindungen, Vorstellungen, Gefühle und Strebungen nebeneinander vorfinden (empirisches Bewußtsein). Es besteht darin, daß wir überhaupt Zustände und Vorgänge in uns vorfinden, kann aber seinem Grundwesen nach nicht erklärt werden, da wir unbewußte Vorgänge uns nur nach den Eigenschaften, die sie im Bewußtsein annehmen, vorstellen und somit die unterscheidenden Kennzeichen der bewußten und unbewußten Vorgänge und Zustände nicht angeben können. Aufgabe der Psychologie ist es, die im Bewußtsein liegenden Vorgänge (Empfindungen, Vorstellungen, assoziativen und apperzeptiven Verbindungen) aufzudecken und in ihre einfachsten und verwickelteren Funktionen zu verfolgen, sowie die begleitenden äußeren Umstände (Nervenvorgänge) festzustellen, unter denen das Bewußtsein vorkommt. Aber auch die Psychologie kann nicht die Ursachen des Bewußtseins aufdecken, und wir haben im Bewußtsein wohl den Ausgangspunkt, auf den wir das geistige Leben zurückführen, aber für das Bewußtsein selbst keinen weiteren Ausgangspunkt. Insbesondere ist die Erklärung des Bewußtseins aus materiellen Vorgängen völlig unmöglich und hiermit dem Materialismus seine Grenze gesetzt. (Vgl. Wundt, Grundz. d. physiol. Psychologie II, S. 225 bis 260.) – Aus dem empirischen Bewußtsein entwickelt sich durch Aufmerksamkeit und Willen die Bewußtheit der einzelnen Seelenzustände; der Mensch wird sich namentlich mit Hilfe der beständigen Sinnesempfindungen und Bewegungsvorstellungen, die er von seinem eigenen Leibe empfängt, seiner selbst bewußt. Dieses Unterscheiden schreitet allmählich weiter fort: der Mensch unterscheidet sich als Subjekt von seinen Vorstellungen, Empfindungen usw., und diese wiederum unterscheidet er von den Dingen, durch welche jene erregt wurden. Indem sich der Mensch als Ich im Gegensatz zum Nicht-Ich erfaßt, erhebt er sich zum Selbstbewußtsein. Er erkennt die ganze Summe von Seelenzuständen, welche er in sich vorfindet, als seine eigenen; er erfaßt dieselben ferner als Einheit und stellt sich endlich über alle Zustande als den autonom mit ihnen schaltenden Herrn. Der erste Akt des Bewußtseins begreift also die Seelenzustände als Objekt, der zweite als zugehörig zu einem Subjekt, der dritte erkennt, daß das vorgestellte nur im vorstellenden Wesen, d.h. das Objekt im Subjekte, vorhanden ist. – Das Bewußtsein ist nun aber nicht nur eine Summe von inneren Zuständen und Vorgängen, sondern es ist eine Einheit, wenn auch eine sich allmählich verändernde Einheit, und als solche die Grundlage aller zusammenhängenden Erkenntnis, die uns mit der Wirklichkeit in Verbindung setzt. Aufgabe der Erkenntnistheorie ist es, die Beziehungen des Bewußtseins zu einer wirklichen Welt darzulegen. Hierfür ist Kants Kritik der reinen Vernunft das grundlegende Werk geworden. – Das Bewußtsein des einzelnen Menschen begleitet fast kontinuierlich das Leben, aber es ist doch kein völlig ununterbrochener Zusammenhang, sondern es wird unterbrochen durch Schlaf, Ohnmacht, Rausch, Vergessen, Fieber, Delirium, Wahnsinn. Auch hat man am Bewußtsein verschiedene Grade zu unterscheiden. Vgl. Selbstbewußtsein, Apperzeption, Aufmerksamkeit. – Im weiteren Sinne spricht man von einem sittlichen, religiösen, politischen usw. Bewußtsein und meint damit eine Summe von Vorstellungen nebst deren Wertschätzung. Vgl. G. Ulrich, Bewußtsein und Ichheit. Zeitschrift für Philosophie und philosophische Kritik Bd. 124, S. 58-79.